Die Stadt Zürich verbietet ihren Mieterinnen und Mietern ausdrücklich, die «wiederholte kurzzeitige Untervermietung eines Teils oder der gesamten Wohnung über Vermietungsplattformen». So steht es im Mietreglement.
Trotz klarer Regelungen nutzen einige Mieter in den städtischen Wohnsiedlungen Hornbach und Hardau II die Plattform Airbnb, um ihre Wohnungen zu vermieten. Dies geht aus einer kürzlich veröffentlichten Antwort des Zürcher Stadtrats auf eine Anfrage von SP und GLP hervor.
Erfahrt die Stadt davon, unterbindet sie die Praxis sofort. Das Problem: Auf Airbnb sind keine genauen Adressen vermerkt. Eine systematische Überprüfung ist also nicht möglich, die Stadt ist angewiesen auf Hinweise von Nachbarn, Hauswarten oder Airbnb-Nutzende, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.
Es kam zu einer Kündigung des Mieterverhältnisses
Bei Aufdeckung eines Falles erfolgt zuerst eine Abmahnung. In den meisten Fällen wird dann das Inserat entfernt, wie der Stadtrat kommuniziert. Doch das geschieht nicht immer. In einem Fall wurde die Mahnung ignoriert. Es kam zu einer Kündigung des Mietverhältnisses wegen gewerbsmässiger Nutzung der Wohnung.
Dasselbe geschah in einer Wohnung der städtischen Stiftung Wohnen für kinderreiche Familien (SWkF), die vom Jugendwohnnetz (Juwo) gemietet wurde und in einer Wohnung der städtischen Stiftung Einfach Wohnen (SEW). Die Juwo kündigte ihre Untermietschaft sofort, auch bei der SEW wurde die Untermiete nach Bekanntwerden «umgehend unterbunden», heisst es in der Stadtratantwort, wie die Zeitung schreibt.
Die Stadt Zürich hat für ihre Wohnungen strengere Regeln für Untervermietungen eingeführt. Sie erlaubt Untermietverhältnisse bei städtischen Wohnungen nur mit schriftlicher Zustimmung und unter Einhaltung weiterer Vorgaben.
Stadt ist auf Hinweise angewiesen
In der Antwort auf die gemeinderätliche Frage gibt die Stadt nun bekannt, dass 320 von ihren über 10’000 Wohnungen regulär, also nicht über Airbnb, untervermietet sind. Das sind rund 3 Prozent der städtischen Wohnungen.
Hier dasselbe: Fälle von unerlaubten Untermieten werden meist durch Meldungen von Dritten entdeckt. Systematische Kontrollen seien schwierig, schreibt der Stadtrat. Die Stadt ist angewiesen auf Hinweise, die über ein entsprechendes Tool bei der Stadt gemeldet werden könne.
Eine feste Obergrenze für Untermieten gibt es in Zürich nicht. Um einen besseren Überblick zu gewinnen und nicht gemeldete Untermieten zu identifizieren, plant die Stadt eine umfassende Überprüfung aller Mietverhältnisse.
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