78 Monate Haft gefordertAktion «Guerra» – wie die Berner Polizei hunderte Velodiebstähle aufdeckte
Petar Marjanović, Thun
15.12.2025
Die Kantonspolizei Bern hat vor einigen Jahren den mutmasslichen Drahtzieher einer Velodiebesbande gefasst. (Symbolbild)
Bild:Keystone
139 Seiten Anklage, hunderte gestohlene Velos und ein mutmassliches Businessmodell: Vor dem Regionalgericht Bern-Oberland zeigt sich das Ausmass einer jahrelangen Diebstahlserie. Jetzt legt die Staatsanwaltschaft offen, wie drei junge Männer aufflogen.
Drei Männer stehen vor Gericht, weil sie über Jahre hinweg in Bern und Basel hunderte Velos gestohlen und weiterverkauft haben sollen.
Im Zentrum steht ein Deutscher, dem die Staatsanwaltschaft unter anderem 357 Diebstähle sowie einen versuchten Raub vorwirft und dafür mehr als sechs Jahre Haft verlangt.
Als die Ermittler das Mobiltelefon auswerteten, zeigte sich das Ausmass erst allmählich: Hunderte Bilder von Velos, aufgenommen an wechselnden Orten, auf Onlineplattformen wie Facebook inseriert und rasch zu tieferen Preisen weiterverkauft. Am Ende dieser Auswertung steht eine Anklageschrift von 139 Seiten – und der Vorwurf, wonach eine Diebesbande über Jahre hinweg im Kanton Bern und in Basel Hunderte Fahrräder entwendet haben soll.
Verhandelt wurde der Fall «O 20 8393» im Dezember vor dem Regionalgericht Bern-Oberland im Thuner Selveareal. Angeklagt sind drei Männer ähnlichen Alters: Florian K. und Loris H., beide heute 30-jährig, sowie der 29-jährige Tiago S. Ihre Namen werden in diesem Artikel aufgrund der Unschuldsvermutung und aus Persönlichkeitsgründen anonymisiert und verändert.
Die Anklageschrift ist 139 Seiten lang.
Bild: blue News
Ein exemplarischer Vorwurf datiert vom 3. Oktober 2019: An einem unbekannten Ort soll ein Rennrad der Marke RACER Endurance Three entwendet und später für einen unbekannten Betrag weiterveräussert worden sein. Solche Beschreibungen ziehen sich durch die gesamte Anklage: Sie listet viele mutmassliche Diebstähle auf, nennt aber – wenn überhaupt – nur wenige Details wie Opfernamen, Tatort und Deliktsbetrag.
So flogen die drei Männer auf
Der Ausgangspunkt der Ermittlungen liegt im August 2020: Damals geriet der Deutsche Florian K. ins Visier der Kantonspolizei, weil er ein als gestohlen gemeldetes Velo fuhr. Er wurde zunächst freigelassen, blieb im Visier der Polizei. Ende 2022 kamen die Ermittler zum Schluss, dass er erneut am Verkauf mutmasslich gestohlener Velos beteiligt war. Dies führte zur Polizeiaktion «Guerra», benannt nach dem Hauptangeklagten.
Im Zentrum der Ermittlungen stand die Auswertung des Mobiltelefons von Florian K.: Die Staatsanwältin schilderte am zweiten Verhandlungstag, wie Bilder der Fahrräder analysiert und mit Anzeigen abgeglichen wurden. Angesichts der grossen Anzahl mutmasslicher Delikte sei es kaum möglich gewesen, jede Tat eindeutig einer bestimmten Täterkonstellation zuzuordnen.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft richteten sich die Beschuldigten gezielt auf hochwertige Markenvelos, die sich rasch weiterverkaufen liessen. Florian K. werden 357 Diebstähle vorgeworfen, den Mitangeklagten deutlich weniger. Teilweise hätten die Männer zu zweit, teilweise zu dritt gehandelt. Das Vorgehen sei dabei ähnlich gewesen: Ein Velo wurde fotografiert, entwendet und anschliessend über Onlineplattformen wie Facebook Marketplace angeboten. Die Staatsanwältin sprach von einem arbeitsteiligen Vorgehen und bezeichnete Florian K. als Drahtzieher.
Warum der Unterschied zwischen «gewerbsmässig» und «bandenmässig» wichtig ist
Gewerbsmässigkeit bedeutet, dass jemand regelmässig Delikte begeht, um ein stetiges Einkommen zu erzielen. Bandenmässigkeit liegt vor, wenn sich mehrere Personen zusammenschliessen, um künftig gemeinsam mehrere Straftaten zu verüben.
In der Praxis kann die Feststellung einer Bande dazu führen, dass einem einzelnen Mitglied der gesamte von der Gruppe erzielte Deliktsbetrag zugerechnet wird – und damit automatisch auch Gewerbsmässigkeit bejaht wird.
Gewerbsmässiger oder bandenmässiger Diebstahl erhöht den Strafrahmen deutlich: Statt maximal fünf Jahren drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Für die Strafzumessung sei entscheidend gewesen, welches Delikt jeweils das schwerste sei, führte die Staatsanwältin aus. Beim Hauptangeklagten stehe nicht der bandenmässige Diebstahl im Vordergrund, sondern ein gewalttätiger, versuchter Raub. Erst danach seien die zahlreichen Velodiebstähle berücksichtigt worden. Entsprechend beantragte sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von 78 Monaten, eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Franken sowie eine Busse von 1000 Franken. Zudem soll Florian K. nach Deutschland ausgewiesen werden. Der geständige Angeklagte erklärte, er habe dagegen keine Einwände, obwohl er seit seinem zwölften Lebensjahr in der Schweiz lebt.
Im Zusammenhang mit einem mutmasslichen Pornografiedelikt beantragte die Staatsanwältin kein lebenslanges Tätigkeitsverbot mit Jugendlichen. Auf dem Mobiltelefon von Florian K. war ein Viber-Chat mit sieben Videos und sieben Bildern verbotener Pornografie entdeckt worden. Das Gesetz erlaube in besonders leichten Fällen einen Verzicht auf ein solches Verbot.
Für Tiago S. und Loris H. beantragte die Staatsanwaltschaft jeweils Freiheitsstrafen von 30 Monaten sowie Geldstrafen von zehn Tagessätzen zu 30 Franken. Für Tiago S. kommt eine Busse von 300 Franken hinzu. Bei Loris H. wurden frühere Delikte strafschärfend berücksichtigt.
Was sagen die Anwält*innen?
Die Verteidigung von Florian K. zeichnete ein anderes Bild. Sein Anwalt verwies auf den Kokainkonsum seines Mandanten und auf dessen Aussage, nach ersten Konflikten mit der Justiz habe er die Perspektive verloren. Um Geld für den Alltag zu beschaffen, habe er die Diebstähle fortgesetzt. Juristisch bestritt die Verteidigung insbesondere die Höhe des Deliktswerts. Zwar räumte Florian K. den Diebstahl von über 300 Velos ein, bei hochpreisigen E-Bikes bestritt er jedoch die Verantwortung. Zudem sei das Vorgehen nicht mit Einbrüchen in Bijouterien oder dem Louvre vergleichbar. Der Anwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 10 Franken und eine Busse von 1000 Franken.
«Es war kein Einbruch im Louvre. Sie haben – Zack – mit einem Seitenschneider die Ketten aufgebrochen, auf Facebook Marketplaces inseriert, fertig.»
Der Verteidiger von Tiago S., vertreten durch einen Anwaltspraktikanten, stellte die Gewerbsmässigkeit der ihm vorgeworfenen Diebstähle in Frage und rügte Verfahrensfehler im Zusammenhang mit einer Anklage wegen übler Nachrede. Er beantragte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 26 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, sowie eine Busse von 60 Franken.
Die Verteidigerin von Loris H. beantragte, die Vorwürfe des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls vollständig fallen zu lassen. Die Anklage lege nicht ausreichend dar, welche konkreten Handlungen ihrem Mandanten zur Last gelegt würden. Zudem seien die Aussagen der Mitangeklagten widersprüchlich und nicht ausreichend belegt. Sie verlangte deshalb teilweise Freisprüche.
Das Urteil wird am 19. Dezember 2025 eröffnet.
Was uns die Anklage lehrt
Verloren geglaubte Fahrräder können wiedergefunden werden. Allein durch die Ermittlung gegen diese drei Beschuldigte konnten herausgefunden werden, wo hunderte Velos gelandet sind.
Wer ein Velo hat, sollte sich Angaben zum Velo (Rahmennummer, Marke, Farbe, Kaufpreis) und ein Foto aufbewahren.
Bei einem Diebstahl sollte unbedingt Anzeige erstattet werden. So kann bei der Festnahme einer Diebesbande besser zugeordnet werden, wem welches Velo gehört und wann gestohlen wurde.
Je häufiger es in einer bestimmten Gegend zu Velodiebstählen kommt, desto eher kann die Polizei Muster erkennen und aktiv mit verdeckten Ermittlern arbeiten.