Arbeit und Familie"Aktionsplan Vereinbarkeit" vorgestellt
SDA
22.11.2018 - 16:56
Die Schweiz hat Aufholbedarf bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, findet Travail.Suisse. Um eine "Katastrophe" zu verhindern, müsse der Bund in den nächsten zehn Jahren insgesamt fünf Milliarden Franken investieren, fordert der Verband in einer Resolution.
Verschiedene Parameter würden die Schweiz in eine Sackgasse führen, schreibt der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden in einer Mitteilung vom Donnerstag: die Alterung der Bevölkerung, der immer stärker wachsende Bedarf an familienergänzenden Betreuungsstrukturen für Kinder sowie kranke und betagte Angehörige, der Fachkräftemangel oder auch die tiefe Geburtenrate.
In der Schweiz fehlen laut Travail.Suisse die Rahmenbedingungen, um Erwerbsarbeit, Familie und Angehörigenbetreuung miteinander zu vereinbaren. Allein 2,2 Milliarden Franken müssten in den kommenden Jahren in die Förderung von Krippen, Tagesfamilien und Spielgruppen gesteckt werden.
Denn bei der ausserfamiliären Betreuung hinkt die Schweiz im internationalen Vergleich besonders stark hinten nach. In OECD-Ländern werde acht Mal mehr Geld für Vorschulkinder ausgegeben als in der Schweiz, lässt sich Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident von Travail.Suisse, zitieren.
Krippen sind ein lohnendes Investment
Der Anteil der von den Eltern getragenen Kosten für die familienergänzende Betreuung sei in der Schweiz viel höher als in anderen Ländern, obwohl die Betriebskosten vergleichbar sind, heisst es in der Resolution. Und: "Jeder Franken, der in Krippen investiert wird, bringt der Allgemeinheit durchschnittlich 3 bis 4 Franken und der öffentlichen Hand zwischen 1,6 und 1,7 Franken ein".
Neben der Kleinkinderförderung und der ausserschulischen Betreuung sieht der "Aktionsplan Vereinbarkeit" beispielsweise auch die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs (oder Geburtsurlaubs) von vier Wochen vor. Plus einen bezahlten, auf beide Elternteile zu gleichen Teilen aufgeteilten Elternurlaub von 24 Wochen zusätzlich. Auch Arbeitnehmende, die Angehörige pflegen und betreuen, sollen bezahlten Langzeiturlaub bekommen.
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