Kontrolle widersetzt Als die Bündner Polizei die Töffgruppe endlich stoppt, klatschen Autofahrer

Dominik Müller

16.6.2025

Der Polizei gelang es schliesslich, die Töffgruppe in Hinterrhein zu stoppen.
Der Polizei gelang es schliesslich, die Töffgruppe in Hinterrhein zu stoppen.
Kantonspolizei Graubünden

Am Sonntagnachmittag hat eine Motorradgruppe auf der A13 in einem Tunnel trotz Sicherheitslinie einen Personenwagen überholt. Später widersetzte sie sich einer Polizeikontrolle.

Dominik Müller

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  • Die Kantonspolizei hat 16 Töfffahrer wegen Strassenverkehrsdelikten und wegen Nichtbefolgen polizeilicher Anordnungen angezeigt.
  • Diese hatten zuvor einem Autofahrer den Seitenspiegel abgerissen und sich einer Polizeikontrolle widersetzt.

Die von Süden kommende Gruppe aus 16 Motorrädern überholte vor 14 Uhr auf der Autostrasse A13 in der Tunnelgruppe Landrüfe / Brusei auf dem Gemeindegebiet von Mesocco GR einen Personenwagen. Einer der Motorradfahrer schlug diesem Auto den linken Aussenspiegel weg, wie die Kantonspolizei Graubünden in einer Mitteilung schreibt.

Die Polizei erhielt Kenntnis vom Vorfall, wobei eine Polizeipatrouille die Gruppe in San Bernardino anhielt. Während eines kurzen Gesprächs widersetzte sich die Schweizer Gruppe den polizeilichen Anweisungen und fuhr in Richtung San Bernardinopass davon. Nachdem sie diesen überquert hatte, hielt die Polizei die Gruppe in Hinterrhein an.

Daumen hoch beim Anhalteort

Beim Anhalteort entstanden demnach aufgrund der Anhaltung der Motorradgruppe anfangs Verkehrsbehinderungen. Sämtliche übrigen Verkehrsteilnehmenden wurden nach Klärung der Lage über die Kantonsstrasse in Richtung Norden umgeleitet.

Eine Vielzahl der in Richtung Norden fahrenden Verkehrsteilnehmenden bedankte sich laut Mitteilung bei den Einsatzkräften mittels Zujubeln, Klatschen und Winken für das Anhalten der Gruppe. Dies sicher als untrügliches Zeichen, dass die Motorradgruppe bereits zuvor durch ihr Verhalten aufgefallen war.

Die Kantonspolizei Graubünden hat die Ermittlungen aufgenommen. Alle Motorradfahrer werden wegen Strassenverkehrsdelikten und wegen Nichtbefolgen polizeilicher Anordnungen zur Anzeige gebracht.