Fehler gefunden?
Jetzt melden
Die Anwälte von Amazon schickten der Journalistin dieses Schreiben: Sie solle sich zu diesen Verfahrensanträgen äussern.
ZVG/LinkedIn
Amazon ist mit dem Versuch gescheitert, die Veröffentlichung von Cloud-Verträgen des Bundes zu stoppen. Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt die Offenlegung – der Vertrag von Amazon selbst bleibt vorerst unter Verschluss.
Amazon ist mit einem Antrag vor dem Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen gescheitert. Das Unternehmen wollte verhindern, dass der Bund die Rahmenverträge mit vier anderen Anbietern im Projekt «Public Clouds Bund» offenlegt. Das Gericht lehnte den Antrag ab: Diese Verträge dürfen veröffentlicht werden.
Hintergrund ist ein Einsichtsgesuch der «Republik»-Journalistin Adrienne Fichter vor zwei Jahren. Sie verlangte – gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz – Zugang zu den Verträgen, die der Bund im Rahmen einer Ausschreibung mit grossen Cloud-Anbietern abgeschlossen hat.
Zunächst sah es gut aus im Sinne der Transparenz: Die Bundeskanzlei beabsichtigte, die Vertragswerke mit geschwärzten Passagen öffentlich zugänglich zu machen. Amazon Web Services (AWS) wehrte sich jedoch dagegen mit Verweis auf angebliche Geschäftsgeheimnisse. Auch die Veröffentlichung der anderen Verträge wollte AWS verhindern – mit dem Argument, daraus liessen sich Rückschlüsse auf den eigenen Vertrag ziehen.
Das Bundesverwaltungsgericht wies dieses Gesuch mit Zwischenverfügung Anfang Juli 2025 ab. Die beantragten Schwärzungen seien unverhältnismässig, ein drohender wirtschaftlicher Schaden nicht glaubhaft gemacht. Die Offenlegung der anderen Verträge verletze keine berechtigten Interessen von Amazon.
Die Journalistin machte während des Verfahrens publik, mit welchen absurden Mitteln Amazon die Geheimhaltung durchsetzen wollte: In diesem Jahr hätte sie zu den Anträgen des Konzerns Stellung nehmen sollen – doch Amazon liess die eigenen Anträge beim Gericht teilweise schwärzen.
Umso erfreuter zeigt sich Fichter nun nach dem Entscheid: «Amazon inszeniert sich als Retterin der digitalen Souveränität Europas – und behindert im Hintergrund mit dreisten Mitteln die Transparenz über die Rahmenverträge mit dem Schweizer Staat. Der Konzern will verhindern, dass die Bürger*innen der Schweiz wissen, wie ihre Daten in der Cloud verarbeitet werden.» Das Bundesverwaltungsgericht habe dieses «Manöver» durchschaut, sagt sie: «Der Entscheid ist ein Zwischensieg für den Rechtsstaat und die Öffentlichkeit der Schweiz.»
Amerikanische Cloud-Konzerne verweigern sich der Transparenz. Was glaubt ihr: welcher Cloud-Konzern wagt es nun vor Gericht zu gehen und alles zu blockieren? Zur Auswahl stehen: Alibaba, Amazon, Microsoft, Oracle und IBM. Ich tippe auf Amazon oder Microsoft. republik.ch/2025/05/01/w...
— Adrienne Fichter (@adfichter.bsky.social) 4. Mai 2025 um 12:07
[image or embed]
Der Vertrag von AWS bleibt jedoch vorerst geheim: Weil Amazon gegen die Offenlegung ihres eigenen Vertrags Beschwerde erhoben hat, ist dieser Punkt noch nicht entschieden. Bis zum Urteil im Hauptverfahren bleibt der Zugang zu diesem Dokument gesperrt. Die Zwischenverfügung ist noch nicht rechtskräftig und kann noch ans Bundesgericht gezogen werden.