Medizinische Eingriffe Nach der Operation wieder nach Hause – Kantone wollen sparen

tafi

6.1.2020

Ambulant statt stationär: Mit diesem Konzept hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr 10 Millionen Franken gespart.
Ambulant statt stationär: Mit diesem Konzept hat der Kanton Zürich im vergangenen Jahr 10 Millionen Franken gespart.
Symbolbild: KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Gewisse medizinische Operationen grundsätzlich ambulant durchzuführen, das zahlt sich für die Kantone aus – sie sparen teils Millionenbeträge. Für Patienten soll es keine Nachteile geben.

Das «Ambulant vor stationär»-Konzept (AVOS) macht immer mehr Schule: Der Kanton Luzern hat als Vorreiter bereits 2017 eine Liste mit Operationen eingeführt, die nur noch in begründeten Fällen stationär im Spital durchgeführt werden dürfen.

Mittlerweile haben laut einem SRF-Bericht bereits zehn Kantone Erfahrungen mit solchen Listen gemacht und teils Millionenbeträge eingespart. Im neuen Jahr schicken mit Schwyz und Solothurn zwei weitere Kantone Patienten und Patientinnen nach 16 bestimmten Eingriffen wieder nach Hause, statt sie im Spital zu behalten.

General-Sekretär Michael Jordi zog bei der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektionen eine Zwischenbilanz der AVOS-Regelungen. «Die Erfahrung aus den Kantonen, welche sie schon anwenden, sind insgesamt sehr positiv», sagte er SRF. Dazu gehöre laut Jordi die «Erkenntnis, dass es unsinnig ist, Dinge stationär zu machen, die auch ambulant mit gleicher Qualität gemacht werden können.»



Für die Kantone bedeutet es eine Kostenersparnis, wenn Eingriffe, wie die Operation des Grauen Stars oder des Karpaltunnels, die Implantation eines Herzschrittmachers oder das Entfernen der Mandeln, nun auch in Solothurn und Schwyz ohne Spitalaufenthalt gemacht werden. Gleichwohl bliebe die medizinische Qualität hoch.

Laut Jordi zeigte es sich, «dass es zwischen den behandelnden Ärztinnen und Ärzten und den Zahlungsstellen, also den Versicherern wie auch vor allem den Kantonen, praktisch keine Konflikte darüber gab, ob nun etwas ambulant oder stationär behandelt werden muss.»

Die Verantwortung, ob ein Eingriff ambulant oder stationär gemacht werde, läge weiterhin bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Nur wenn sie keine Bedenken hätten, würden die entsprechenden Eingriffe ambulant vorgenommen.



Seit dem 1. Januar 2019 gibt es auch auf nationaler Ebene eine Liste mit sechs Eingriffen, die grundsätzlich ambulant vorzunehmen sind. Eine Bilanz für die gesamte Schweiz wolle das Bundesamt für Gesundheit (BAG) allerdings noch nicht ziehen, erklärt Jonas Montani gegenüber SRF.

Kantone, Spitäler und Krankenkassen bräuchten Zeit, um Prozesse anzupassen. In dieser Zeit fände ein Monitoring statt, «ob und in welchem Umfang eine Erweiterung der Liste erfolgen soll». Erst nach einer allfälligen Evaluation solle es Anpassungen der BAG-Liste geben, die bis und mit 2021 Bestand habe.

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