Fehler gefunden?
Jetzt melden
Die Spesen seien nicht im System erfasst, sondern direkt ausgezahlt worden. (Symbolbild)
Sebastian Gollnow/dpa
Beim Konkursamt Oberwallis steht der Amtsvorsteher wegen mutmasslich unzulässiger Spesenbezüge im Fokus. Eine seit Ende 2024 angewandte Praxis soll zu einer Überentschädigung von rund 1800 Franken geführt haben.
Beim Konkursamt Oberwallis soll der Amtsvorsteher unzulässig Spesen bezogen haben. Laut einem Bericht von pamona.ch führte eine seit Dezember 2024 angewandte Praxis zu einer Überentschädigung von rund 1800 Franken.
So liess sich der Amtsvorsteher Reisespesen direkt aus der Amtskasse auszahlen, wie das Finanzinspekatorat laut Bericht in einer unangekündigten Kontrolle feststellte. Dabei verrechnete er Fahrten mit 2 Franken pro Kilometer statt der für Staatsangestellte üblichen Entschädigung von 70 Rappen.
Kritisiert wird zudem, dass die Auszahlungen nicht über die vorgesehenen Genehmigungs- und Kontrollprozesse liefen. Die Spesen seien nicht im System erfasst worden, wodurch die üblichen Kontrollen umgangen worden seien.
Die Dienststelle für Betreibungs- und Konkurswesen meldete den Fall gemäss pamona.ch selbst dem Finanzinspektorat. Gegen den Amtsvorsteher läuft inzwischen ein Verwaltungsverfahren. Ob die zu viel bezogenen Gelder bereits zurückerstattet wurden, ist offen. Disziplinarische oder personelle Konsequenzen sind derzeit noch nicht bekannt.