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Angeklagte will nicht gewusst haben, dass ihre Schwester keine Ärztin ist
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Bezirksgericht Brugg AG

Angeklagte will nicht gewusst haben, dass ihre Schwester keine Ärztin ist

Nach einer falschen Ärztin musste nun ihre Schwester vor dem Bezirksgericht Brugg Rede und Antwort stehen.

Nach einer falschen Ärztin musste nun ihre Schwester vor dem Bezirksgericht Brugg Rede und Antwort stehen.

Symbolbild: KEYSTONE

Eine 50-Jährige soll ihrer Schwester, die sich fälschlicherweise als Ärztin ausgegeben hatte, bei einer «Wundversorgung» geholfen haben. Vor dem Bezirksgericht Brugg AG will die Litauerin nicht gewusst haben, ob ihre Schwester Ärztin ist, oder nicht. Trotz Zweifeln wird sie nun freigesprochen.

Philipp Dahm

Philipp Dahm

16.06.2026, 22:27

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Dezember 2025 wird eine 44-jährige Litauerin verurteilt, die sich als Ärztin ausgegeben und Patientinnen falsch behandelt hat.
  • Nun steht ihre Schwester wegen Gehilfenschaft vor dem Bezirksgericht Brugg AG, weil sie bei einer «Wundversorgung» geholfen haben soll.
  • Die 50-jährige Angeklagte will sich nicht erinnern und auch nicht gewusst haben, ob ihre Schwester praktiziert.
  • Obwohl der Richter das offenbar bezweifelt, wird die Angeklagte freigesprochen.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Im Dezember 2025 hat der Fall einer falschen Ärztin für Schlagzeilen gesorgt, die sich vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten musste: Die Litauerin hatte in der Schweiz Schönheitsoperationen vorgenommen, ohne dafür ausgebildet worden zu sein.

Die 44-Jährige hatte sich als ästhetische Chirurgin ausgegeben und ab 2021 entsprechende Behandlungen durchgeführt, bis sie 2023 aufgeflogen ist, weil mehrere Patientinnen über Probleme geklagt haben. Die Beschuldigte wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2,5 Jahren, einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 90 Franken, einer 500 Franken Busse und einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme verurteilt.

Teaser image

Haftstrafe abgesessen

Fake-Schönheitsärztin tritt nun als Coachin auf

Während die falsche Ärztin heute als «Life- und Neuro-Coachin» weiter in der Schweiz arbeiten darf, stand nun ihre Schwester vor dem Bezirksgericht Brugg: Die Staatsanwaltschaft wirft der 50-Jährigen «Gehilfenschaft zur einfachen Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand» vor, berichtet die «Aargauer Zeitung».

Angeklagte will sich nicht erinnern können

Was ist passiert? Es geht konkret um den Fall eines Opfers, das sich 2021 den Po vergrössern lassen wollte. Die falsche Ärztin hatte der Patientin eine unbekannte Flüssigkeit ins Gesäss gespritzt, die zunächst zu Schwellungen, Schmerzen, Krämpfen und Hautverfärbungen führte. Später kamen Fieber sowie Atemprobleme hinzu.

Die falsche Ärztin hatte daraufhin die Schwellung mit einem Skalpell aufgeschnitten und die Wunde ausgepült. Dabei soll ihr die Schwester assistiert haben: Laut Staatsanwaltschaft reichte sie ihr die Instrumente und wischte den Eiter von der Wunde. Als ihre Schwester auch sie als Ärztin vorgestellt hat, soll die Angeklagte nicht widersprochen haben. 

Gefordert wurde deshalb eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 50 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 800 Franken, so die «Aargauer Zeitung». Zur Verhandlung war die Litauerin ohne einen Anwalt erschienen: Sie sagte in Brugg, sie erinnere sich weder an die Patientin noch an den Fall.

«Wer weniger weiss, schläft besser»

Sie habe in einem Putzinstitut gearbeitet, als der Fall geschehen sei, so die Angeklagte. Umso mehr wundert sich der vorsitzende Richter, dass die Angeklagte von nichts mehr wissen will: «Das ist ja keine Alltagssituation, an die man sich dann einfach nicht mehr erinnert», wird Sandro Rossi zitiert. 

Die Osteuropäerin besteht in der Verhandlung darauf, sie fühle sich unschuldig. Sie haben zwar neben der Putztätigkeit auch medizinisch gearbeitet, aber nur in dem Gebiet, in dem sie ausgebildet sei: den Bereichen Laser, Nägel, Augenbrauen und Haut. Dass ihre eigene Schwester gar keine Ärztin ist, will die Frau nicht gewusst haben. 

Es kommt zu folgendem Hin und Her:

  • Richter: «Es scheint, Sie haben einen guten Kontakt zueinander. Bespricht man da nicht, was man so macht, was man studiert hat?»
  • Angeklagte: «Wenn mir jemand nichts erzählt, bin ich nicht der Mensch, der nachfragt.»
  • Richter: «Sie haben also keine Ahnung, ob ihre Schwester Pilotin oder Ingenieurin ist oder als Kapitänin zur See fährt?»
  • Angeklagte: «Das ist meine Art zu leben. Wer weniger weiss, schläft besser.»

Und doch: Die Litauerin wird freigesprochen. Zum einen kann nicht bewiesen werden, dass sie bei der «Wundpflege» wirklich dabei war. Weil das Opfer nicht anwesend ist, kann diese Frage nicht geklärt werden.

Zum anderen bedeutet der Vorwurf der Gehilfenschaft, dass das Vorgehen die Chancen erhöht, dass die eigentliche Tat vollbracht wird. In diesem Fall hätte die falsche Ärztin die Wunde auch dann behandelt, wenn ihre Schwester nicht dabei geholfen hätte, so das Gericht. 

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