Fasnachts-Prozess in Mels Angeklagter schuldig – aber ins Gefängnis muss er (vorerst) nicht

Samuel Walder

22.5.2025

Der Prozess rund um das Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht wurde vom Gebäude des Kreisgerichts in das Pfarreiheim in Mels verlegt. (Archivbild)
Der Prozess rund um das Tötungsdelikt an der Melser Fasnacht wurde vom Gebäude des Kreisgerichts in das Pfarreiheim in Mels verlegt. (Archivbild)
sda

Nach einer Eskalation unter Alkohol in der Fasnachtsnacht 2022 wurde ein Pizzaiolo getötet. Nun stand der 19-jährige Beschuldigte erneut vor Gericht. 

Samuel Walder

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Prozess um die tödliche Fasnachtsnacht von 2022 in Mels hält ein neues psychiatrisches Gutachten fest, dass der damals 19-jährige Täter aufgrund hoher Alkoholisierung schuldunfähig war.
  • Der Schüler soll nach einer sexuellen Annäherung durch den Pizzaiolo in Panik geraten und mit einem Schirm tödlich auf dessen Kopf eingestochen haben.
  • Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern weiterhin eine bedingte Freiheitsstrafe und 140'000 Franken Genugtuung.
  • Die Verteidigung plädiert auf vollständige Straffreiheit. 
  • Am Donnerstag kam das Gericht zu einem Schluss und spricht den Angeklagten schuldig. Er wird zu 24 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, aufgeschoben auf zwei Jahre Probezeit. 

Die Tat schockierte die Region. Die Frage, die im Raum stand: Wie konnte so etwas passieren und vor allem wieso? Der Tod eines 45-jährigen Pizzaiolos in der Fasnachtsnacht 2022 in Mels ist am Donnerstag erneut vor Gericht verhandelt worden.

Ein damals 19-jähriger Kantonsschüler musste sich wegen vorsätzlicher Tötung im unzurechnungsfähigen Zustand verantworten. Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verhandelte bereits im Februar 2024 – diesen Donnerstag wurde der Prozess fortgesetzt. blue News berichtete direkt aus dem Gerichtssaal.

Was als ausgelassene Feier begann, endete tödlich. Der Schüler, stark alkoholisiert, im Hasenkostüm, hatte am Abend Bier getrunken, sich mit Freunden auf der Fasnacht in Mels vergnügt.

Blutige Eskalation

Parallel suchte das spätere Opfer, laut Ermittlungen selbst betrunken und unter Kokain-Einfluss, sein Hotelzimmer auf. Der Schüler folgte ihm später – warum, bleibt unklar.

Doch was sich im Zimmer abspielte, liest sich wie ein düsteres Drehbuch: Laut Anklage soll der Pizzaiolo dem 19-Jährigen an die Genitalien gegriffen haben. Diese Geste endete in einem Streit, später in einer Prügelei und als der 45-Jährige regungslos auf dem Boden lag, stach der Schüler mit einem Schirm auf seinen Kopf ein. 

Verletzungen führen zu Schädelhirntraumata

Am Donnerstag lief die Verhandlung etwas anders ab als üblich. Der Hauptprozess fand schon statt, also befragte der Richter den Professor für forensischen Psychiatrie. Dieser hat auch das neue Gutachten erstellt, weswegen der Prozess unterbrochen wurde. Das erste Gutachten sagte aus, dass der Angeklagte voll schuldunfähig sei.

An dem hält der Forensiker mit dem neuen Gutachten fest. Die Haarprobe habe einen negativen Befund ergeben.«Die Beurteilung kam zu den Schlüssen, dass beim Angeklagten keine psychischen Störungen vorliegen. Doch zum Tatzeitpunkt ist klar, dass der Angeklagte eine starken Alkoholintoxikation hatte», sagt der Professor.

Der Beschuldigte habe sich beim Tatzeitpunkt bedroht gefühlt. Deswegen sei von einer aufgehobenen Schuldunfähigkeit auszugehen. «Das Rückfallrisiko liegt in einem niedrigen Bereich. Ich habe festgehalten, dass der Angeklagte von einer freiwilligen Therapie und von einer freiwilligen Abstinenz profitieren könnte», erklärt der Professor.

«Der Beschuldigte lag schlafend auf dem Toten»

Die Privatklägerschaft und der Staatsanwalt halten an ihren vorgängige Plädoyers fest. Nur kurz stehen die Anwälte auf und nehmen Stellung zum neuen Gutachten. Der Staatsanwalt fordert weiterhin eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, beziehungsweise zwei Jahre bedingt auf Probe. Der Anwalt der Privatkläger fordert weiterhin, den Angeklagten schuldig zu sprechen und eine Genugtuung von 140'000 Franken für die Geschwister des Opfers. 

Die Verteidigerin des Angeklagten nahm ebenfalls kurz Stellung zum Gutachten und zum Ausgesagten der Vorredner. Sie gibt klar dem Alkohol die Schuld. «Der Beschuldigte lag teils neben, teils auf dem Toten drauf und schlief. Bei der Befragung der Polizei sagte er, er habe gegen einen russischen Soldaten kämpfen müssen.» Dies zeige, in welchem psychotischen Zustand, beziehungsweise unter welchen Halluzinationen der Beschuldigte gelitten habe – alles wegen des Alkohols. 

Der Alkoholwert des Schülers lag laut Gutachten bei 1,21 bis 2,09 Promille. Auch die Anwältin hält an ihrem vorgängigen Plädoyer fest und fordert einen Freispruch und Straffreiheit.

Der Angeklagte wird schuldig gesprochen

Am Donnerstagabend kommt das Gericht zu einem Schluss. Der Beschuldigte wird für das Verüben einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit schuldiggesprochen. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafe wird aufgeschoben auf zwei Jahre Probezeit. In der Probezeit wird der Beschuldigte aufgefordert, auf Alkohol zu verzichten.

Zudem soll der Beschuldigte eine Bewährungshilfe erhalten. Die Zivilforderung wurden auf den Zivilweg verwiesen.