«Abzocke und Geldmacherei»Gemeinde führt neue Parkplatz-Regeln ein – Anwohner laufen Sturm
Samuel Walder
26.5.2026
Im Sommer 2025 ist in der Gemeinde Turbenthal eine neue Parkregelung in Kraft getreten.
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Die Gemeinde Turbenthal ZH wollte mit neuen Parkvorschriften für Klarheit sorgen – doch nun nervt sich die Bevölkerung und kritisiert gravierende Fehler. So stützt sich die neue Regelung beispielsweise auf einen Artikel der Polizeiverordnung, den es gar nicht gibt.
In Turbenthal sorgt ein neues Parkreglement für Unmut, da nun Bewilligungen nötig sind und viele die Massnahme als unnötig empfinden.
Kritisiert wird, dass es formale Fehler und Widersprüche gibt: Ein erwähnter Gesetzesartikel existiert nicht, und Angaben auf Parktafeln stimmen nicht mit dem Reglement überein.
Die Gemeinde hat auf Anfrage von blue News Fehler eingeräumt.
Die Behörden verteidigen die Regelung als Schritt zu einheitlichen Parkvorgaben und weisen finanzielle Motive zurück.
Wo einst die Blütezeit der Industrialisierung begann, lebt es sich nun in Turbenthal ZH friedlich zwischen Wäldern und einem Fluss. Doch die Idylle täuscht. Wie in jeder Schweizer Gemeinde kommt es ab und zu zu Streitigkeiten. Bei einem Thema scheiden sich bei Bevölkerung und Regierung die Geister: Parkplätze.
Im Sommer 2025 wurde von der Gemeinde entschieden, die Parkkultur anzupassen. So sind Neubewilligungen nötig, um in Turbenthal parkieren zu dürfen, ohne dass man eine Busse bekommt. Auf der Homepage der Gemeinde heisst es: «Das Parkierungsreglement wurde durch den Gemeinderat am 19. August 2025 auf alle öffentlichen Parkplätze, bei denen keine Sonderregelung besteht, ausgedehnt.»
«Das ist nicht nötig»
Dies nervt nun einige in der Bevölkerung. Hans L. ist einer davon. Zu blue News sagt er: «Ich verstehe nicht ganz, wieso man das eingeführt hat. Das ist doch nur Abzocke und Geldmacherei.»
L. hatte bis anhin die Möglichkeit, gleich vor der Tür zu parkieren. Auch Besucher*innen, Handwerker oder Kunden der anliegenden Firma konnten da problemlos parkieren. «Der Parkplatz ist meistens leer. Eine Regulierung ist hier also nicht nörig», sagt Hans L. Er hätte es noch verstanden, wenn die Gemeinde durch eine kostenpflichtige Bewilligung so den Parkfluss regulieren wollte. Das sei hier aber gar nicht nötig.
Es gibt keinen Art. 53a
L. kritisiert weiter, dass die Angaben der Gemeinde irreführend sind. Im Parkierungsreglement steht: Gestützt auf Art. 53a der Polizeiverordnung der Gemeinde Turbenthal vom 29. November 2005 erlässt der Gemeinderat ein neues Parkierreglement. Eine kurze Recherche ergibt, dass in der Polizeiverordnung von 2005 kein Art. 53a existiert.
In der Polizeiverodung von 2005 gibt es zwar einen Art. 53, aber keinen Art. 53a.
www.turbenthal.ch
Tafel-Text und Regelung stimmen nicht überein
Weiter kritisiert L., dass die Angaben im Reglement und die Angaben auf den neuen Verkehrstafeln bei den Parkplätzen nicht übereinstimmen. In der Regelung heisst es: «Es ist nur mit behördlicher Bewilligung gestattet, Motorfahrzeuge, Fahrzeuganhänger, Motorräder, usw. tagsüber länger als sechs Stunden oder nachts zwischen 19.00 Uhr und 07.00 Uhr regelmässig auf den öffentlichen Parkplätzen gemäss Art. 1 abzustellen.»
Auf der Tafel sei das anders dargestellt. Ein Augenschein vor Ort bestätigt das. Auf der Tafel steht: Mo – So, 07.00 – 19.00 Uhr, max. 6 Stunden. Mit Parkbewilligung der Gemeinde unbegrenzt. Die Regelung sieht genau das Gegenteil vor. Zusätzlich ist das Gewicht der Fahrzeuge begrenzt auf fünf Tonnen. Auch das steht in der Regulierung anders.
Der Text auf der Parktafel stimmt nicht mit dem Parkreglement überein.
zvg
«Das Abstellen von Cars, Lastwagen, Anhängern aller Art über 3.5 t Gesamtgewicht, Wohnmobilen, Wohnwagen, Arbeitsmaschinen und ähnlichen Fahrzeugen auf öffentlichen Parkplätzen gemäss Art. 1 ist verboten.» Ausnahmen sollen durch die Ressortvorsteherin oder den Ressortvorsteher Sicherheit bewilligt werden können. Muss man jetzt ab 3.5 Tonnen eine Bewilligung einholen oder nicht?
Doch nebst den Vorwürfen, wegen der Parkplätze, findet die Bevölkerung auch Erklärungen für die «Geldmacherei», wie Hans L. sagte. «Die wollen das Gemeindehaus renovieren und dachten, sie kommen ohne Abstimmung mit einem tieferen Budget davon.» Nun soll die Gemeinde jedoch kein Geld für den Umbau haben.
blue News sprach mit mehreren Personen, die die Vorwürfe teilen. Sie wollen aber nicht im Artikel genannt werden.
Die Gemeinde kennt einige der Vorwürfe bereits. Auf Anfrage von blue News sagt ein Sprecher: «Anfänglich gab es – wie oftmals bei Neuerungen – einige negative Stimmen. Seit einiger Zeit haben wir aber keine Rückmeldungen mehr erhalten.»
Die Einführung der neuen Parkregelung begründet der Sprecher so: «Für verschiedene öffentliche Parkplätze galten unterschiedliche Parkierungsvorgaben.» Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches des Parkierungsreglementes würde der Gemeinderat diese unbefriedigende Situation eliminieren und schuf für sämtliche öffentlichen Parkplätze eine einheitliche Regelung.
Doch was ist mit den widersprüchlichen Angaben? Beispielsweise, dass gar kein Art. 53a in der Polizeiverordnung existiert. Der Sprecher sagt: «Der Bezug auf Art. 53a der Polizeiverordnung ist tatsächlich falsch. Wie der Fehler entstanden ist, lässt sich nicht mehr eruieren.» Die Gemeinde werde diesen bei nächster Gelegenheit korrigieren.
Und was ist mit den gegenteiligen Aussagen auf Tafel und Regelung? Der Sprecher antwortet: «Der Text auf den Parkierungstafeln ist tatsächlich unklar. Wir werden die Formulierung mit der Kantonspolizei besprechen und eine allfällige Korrektur vornehmen.»
Die Einnahmen finanzieren das Gemeindehaus nicht
Ein Vorwurf aus der Bevölkerung war, dass nun Kunden und Handwerker auf den Parkplätzen nicht mehr parkieren können, da sie sonst jedes Mal eine Bewilligung einholen müssten. Die Gemeinde sieht das anders: «Jeder Fahrzeughalter kann sein eingelöstes Fahrzeug auf öffentlichen Parkplätzen unbegrenzt abstellen, sofern er eine Parkkarte gelöst hat.» Im Übrigen sei es Aufgabe des Gewerbes und nicht der Gemeinde, den benötigten Parkraum sicherzustellen.
Dass die neue Parkregelung geschaffen wurde, um die Renovation des Gemeindehauses zu finanzieren, sei falsch. Der Sprecher sagt: «Die Kontrolle zur Einhaltung der neuen Parkierungsregelung verursacht – zumindest in der Anfangsphase – Kosten, welche in einem ähnlichen Bereich liegen, wie die Einnahmen.» Die Gemeindehausrenovation liesse sich damit leider nicht finanzieren – «was allerdings auch nicht vorgesehen war.»
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