Wildwest in Zürich-MitteAnwohner warnen mit Fahndungsplakaten vor «Päcklidiebin»
Von Philipp Dahm und Alex Rudolf
18.12.2021
Päcklidiebe sind ein Ärgernis – gerade in der Vorweihnachtszeit. Dass Bürger aber vermeintliche Täter fotografieren und «Fahndungsplakate» daraus machen, findet die Polizei in Zürich gar nicht feierlich.
Von Philipp Dahm und Alex Rudolf
18.12.2021, 10:14
18.12.2021, 10:47
Philipp Dahm und Alex Rudolf
Für sie ist die Vorweihnachtszeit eine schöne Bescherung: Päcklidiebe. Für Lieferdienste und Konsumenten hingegen sind die Langfinger einfach nur nervig – und wenn sie auch noch Weihnachtsgeschenke abgreifen, beginnt für die Geschädigten der Stress, zeitig für Ersatz zu sorgen.
Im Zürcher Quartier Ausersihl hat diese Konstellation zu einer ungewöhnlichen Fahndung geführt: Mit selbst gemachten Plakaten wird da dieser Tage vor einer «Päcklidiebin» gewarnt, die die Gegend unsicher macht. Neben vier Fotos, die die Frau bei einer Tat zeigen sollen, steht: «Diese Frau ist bei der Polizei bekannt. Wenn Sie die Diebin beim Stehlen erwischen, rufen Sie bitte sofort die Polizei (117).»
Das Ganze erinnert ein wenig an die «Dead or Alive»-Plakate aus den USA, nur liegt der Wilde Westen in diesem Fall in Zürichs Kreis 4 – und die Stadtpolizei ist von derartiger Cowboy-Manier nicht gerade begeistert. «Dieses Vorgehen ist unseres Wissens nach nicht mit der Polizei abgesprochen», macht Polizeisprecher Marc Surber auf Nachfrage von blue News klar.
«Wir raten von einem solchen Vorgehen ab»
Hätte sich die Person, die das «Fahndungsplakat» gemacht hat, bei der Stapo gemeldet, hätte die «von einem solchen Vorgehen abgeraten», schreibt Marc Surber: «Es könnten Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder die betroffene Person könnte wegen Verleumdung oder übler Nachrede dagegen vorgehen.»
Die abschliessende strafrechtliche Beurteilung würde allerdings «nicht von der Polizei, sondern von der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgen müssen», so der Sprecher, der sich zum konkreten Fall «aus Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht äussern» will.
Was aber sollen Geschädigte in so einer Sache tun? «Von einem Päckli-Diebstahl betroffenen Personen raten wir, Anzeige bei der Polizei zu erstatten», erklärt Surber. «Allfällige Bilder als Beweismittel können in die Ermittlungen der Polizei miteinbezogen werden.»