Versicherung Bâloise Arztzeugnis erst ab dem 11. Krankheitstag

kru

20.2.2019

Mitarbeiter der Bâloise-Versicherung müssen künftig bei krankheitsbedingter Abwesenheit erst ab dem elften Tag ein Arztzeugnis vorlegen. (Symbolbild)
Mitarbeiter der Bâloise-Versicherung müssen künftig bei krankheitsbedingter Abwesenheit erst ab dem elften Tag ein Arztzeugnis vorlegen. (Symbolbild)
Keystone

Um das Vertrauen in ihre Mitarbeiter zu stärken und Gesundheitskosten zu senken, hat die Versicherung Bâloise angekündigt, erst ab dem elften Krankheitstag ein Arztzeugnis von den Angestellten zu verlangen. Arbeitspsychologen begrüssen diese Neuerung.

Die meisten Arbeitgeber in der Schweiz verlangen von ihren Mitarbeitern ein Arztzeugnis, wenn diese länger als zwei oder drei Tage krankheitsbedingt am Arbeitsplatz fehlen. Der Versicherungskonzern Bâloise schlägt nun eine neue Saite an, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Mediensprecher des Konzerns, Roberto Brunazzi, sagt: «Einerseits stärken wir mit dieser Massnahme das Vertrauen in unsere Mitarbeiter. Andererseits wollen wir damit einen Beitrag leisten, die Gesundheitskosten zu senken.»

Nicht nur bei den Mitarbeitern des Konzerns, sondern auch bei dem Arbeitspsychologen Achim Elfering von der Universität Bern stösst diese Ankündigung auf gute Resonanz: «Wenn wir in der betrieblichen Gesundheitsförderung mit Erfolg das selbstgesteuerte Gesundheitsverhalten verbessern wollen, ist es ein Widerspruch, von mündigen Mitarbeitern bereits nach zwei oder drei Tagen ein Arztzeugnis einzuverlangen.»

Höhere Gesundheitskosten

Gesetzliche Regelungen zur Frage, ab wann ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss, gibt es keine. Wenn Betriebe von ihren Angestellten verlangen, nach drei bis fünf Tagen ein Zeugnis vorzulegen, wird der Druck, möglichst rasch wieder zur Arbeit zu erscheinen, verstärkt. Dies könne verheerende Folgen haben, die sich auch in höheren Gesundheitskosten niederschlagen, sagt der Arbeitspsychologe Elfering laut dem «Tages-Anzeiger».

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