Vermietung und Verkauf untersagt Assads Cousin blecht für Walliser Luxuswohnung, die er nicht betreten darf

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24.6.2025

Der Cousin des syrischen Ex-Diktators Bashar al-Assad besitzt eine Wohnung in Crans-Montana in den Walliser Alpen. (Symbolbild)
Der Cousin des syrischen Ex-Diktators Bashar al-Assad besitzt eine Wohnung in Crans-Montana in den Walliser Alpen. (Symbolbild)
Bild: IMAGO/Pond5 Images

Kurz bevor er mit Sanktionen belegt wurde, erwarb Bashar al-Assads Cousin eine Wohnung in der Schweiz. Seitdem liegt sie ihm auf der Tasche. Sie verkaufen, vermieten oder die Schweiz betreten, darf er nicht.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Hafez Makhlouf, syrischer Ex-General und Cousin des gestürzten Ex-Diktators Assad, kaufte 2011 eine Luxuswohnung in den Walliser Alpen.
  • Kurz darauf wurden seine Konten im Zuge von Sanktionen gegen Syrien eingefroren, seine Wohnung mit einer Grundsperre belegt.
  • Weil er die Wohnung weder verkaufen noch die Schweiz betreten darf, um sie selbst zu nutzen, wollte er sie vermieten.
  • Der Antrag wurde abgelehnt.

Zur Miete in die Luxuswohnung eines Cousins des gestürzten syrischen Ex-Machthabers Bashar al-Assad ziehen? Hafez Makhlouf, so der Name des Cousins, hätte das gerne möglich gemacht. Doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte seinen Antrag ab.

Der Grund: Die Wohnung in den Walliser Alpen ist im Zuge von Sanktionen gegen die syrische Regierung bereits 2011 durch die Schweiz gesperrt worden, wie der Tages-Anzeiger berichtet.

Weil die syrische Regierung gleich zum Aufblühen des sogenannten Arabischen Frühlings brutal gegen Demonstrierende vorging, verhängte die Europäische Union Sanktionen, denen sich die Schweiz anschloss. Davon war und ist auch Makhlouf, der nicht nur Assads Cousin ist, sondern auch ein Ex-General des syrischen Militärs, betroffen.

Wohnung steht seit 2011 leer

Der hatte gerade für 3 Millionen Franken eine Immobilie erworben – über eines der drei Bankkonten, die er in der Schweiz besitzt. Weil der Deal noch einen Monat vor Auferlegung der Sanktionen auf den Weg gebracht worden war, erlaubte ihm das Bundesstrafgericht in Bellinzona den Erwerb der Wohnung – trotz Kontosperre.

Damit waren Makhloufs Probleme aber nicht aus der Welt: Denn in die Schweiz einreisen darf der ehemalige General genauso wenig wie die Wohnung verkaufen. Als Konsequenz daraus steht sie nun seit 14 Jahren leer – und kostet ihren Besitzer dennoch einiges an Geld: etwa 30‘000 bis 40‘000 Franken muss er laut Gerichtsunterlagen, die der «Tages-Anzeiger» eingesehen hat, für sie aufbringen, unter anderem wegen Verwaltungskosten, Steuern und Sicherheitsvorkehrungen.

Darum auch der Antrag Makhloufs, seine Wohnung zumindest vermieten zu dürfen: Der 54-Jährige sucht verzweifelt nach Wegen, seine Kosten zu decken. Er befinde sich im Ruhestand und habe sich vom syrischen Regime distanziert, argumentierte der 54-Jährige, der inzwischen genauso wie Ex-Diktator Assad selbst in Russland leben soll. Vergeblich.

Etwas Glück im Unglück hat der ehemalige Militär aber dennoch: Seitdem er die Luxuswohnung in Crans-Montana erworben hat, ist ihr Wert um das Doppelte angestiegen.