Der Betrieb des Besonderen Bundesasylzentrums in Les Verrières NE wird vorübergehend eingestellt. Das Zentrum für renitente Asylsuchende, welche die öffentliche Ordnung stören, ist zu schwach belegt.
Den Schritt habe der Bund gemeinsam mit den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden beschlossen, teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Mittwoch mit. Die tiefe Belegung habe zu hohen Betriebskosten geführt. Das SEM habe sich in Absprache mit Bundesrätin Karin Keller-Sutter zu der vorläufigen Lösung entschlossen.
Zusammen mit dem Kanton und der Standortgemeinde werde das SEM verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung der Betriebskosten prüfen. Die Schliessung gelte für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2019. Die Standortsuche für ein zweites Besonderes Zentrum in der Deutschschweiz wurde laut Mitteilung sistiert.
Arbeitsgruppe eingesetzt
Eine Arbeitsgruppe wird nun zusammen mit der Gemeinde Les Verrières sowie den Kantonen eine Bilanz über die ersten Monate im Zentrum ziehen und das Konzept der Besonderen Zentren im neuen Asylsystem neu beurteilen. Bis Ende Jahr wird laut SEM definitiv über den Betrieb des Zentrums in Les Verrières entschieden.
Die Gemeinde Les Verrières und der Kanton Neuenburg werden die Kompensationen gemäss der im Jahr 2016 unterzeichneten Vereinbarung bis zu diesem Zeitpunkt weiter erhalten.
Das SEM und seine Partner, die für die Betreuung (ORS) und die Sicherheit (Securitas und Juggers) zuständig sind, arbeiten eng zusammen, um Entlassungen zu vermeiden, heisst es weiter. Die Mitarbeiter im Besonderen Zentrum sollen in den anderen Bundeszentren der Asylregion Westschweiz weiterbeschäftigt werden.
Im Besonderen Zentrum werden Asylsuchende untergebracht, die durch ihr Verhalten die öffentliche Ordnung oder den Betrieb in einem der Bundesasylzentren stören. Vorgesehen war, in Les Verrières die Belegung schrittweise auf 60 Personen zu erhöhen. Wegen der geringen Anzahl neuer Asylgesuche in der Schweiz sind jedoch seit der Eröffnung im Dezember 2018 bis Ende Juli 2019 nur 33 Personen diesem Zentrum zugewiesen worden.
Schnelleres Asylverfahren
Das revidierte Asylgesetz ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Diese Neustrukturierung im Asylbereich soll laut SEM in erster Linie die Asylverfahren beschleunigen. Bund und Kantone hatten beschlossen, zwei Besondere Zentren zu errichten.
2018 wurde entschieden, in Les Verrières ein Besonderes Zentrum im Rahmen einer Pilotphase zu betreiben. Für die Pilotphase wurde eine Begleitgruppe eingesetzt, der Vertreter der kommunalen und kantonalen Behörden, des Grenzwachtkorps und des SEM angehören.
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