Gesundheitspersonal Bund übernimmt Impfkosten für einen Teil der Grenzgänger

Julia Käser

3.2.2021

Passagiere am Bahnhof von Chiasso. Neu können sich auch nicht in der Schweiz versicherte Personen kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen  – sofern sie hier in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten.
Passagiere am Bahnhof von Chiasso. Neu können sich auch nicht in der Schweiz versicherte Personen kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen  – sofern sie hier in einer Gesundheitseinrichtung arbeiten.
Bild: Keystone

Der Bundesrat hat die Impf-Regeln überarbeitet. Neu können sich auch Grenzgänger*innen kostenlos gegen Corona impfen lassen, die nicht in der Schweiz versichert, aber in einer Gesundheitseinrichtung tätig sind. 

Die Impfung gegen das Coronavirus ist für die Schweizer Bevölkerung kostenlos – aber nicht nur für sie, wie der Bundesrat jetzt beschlossen hat. An seiner Sitzung vom Mittwoch hat die Regierung den Kreis der Personen, die sich kostenlos impfen lassen können, ausgeweitet. 

Neu und rückwirkend auf den 4. Januar trägt der Bund auch die Kosten für die Impfung von Personen, die hier leben, aber nicht obligatorisch krankenversichert sind. Dazu zählen Diplomat*innen und Mitarbeitende von internationalen Organisationen.

Ebenfalls gratis wird die Impfung für Grenzgänger*innen, die in der Schweiz in Gesundheitseinrichtungen arbeiten, aber nicht hier versichert sind. Laut dem Bundesrat sind ungefähr 15'000 Personen von dieser neuen Regelung betroffen. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 3,5 Millionen Franken. 

Würde für jede oder jeden einzelnen der betroffenen Personen eine Einzelrechnung ausgestellt, wären die administrativen Kosten höher als für das Impfen selbst, argumentiert der Bundesrat. 

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