Rentenpläne sickern durchAuch wer besser verdient, darf frühestens mit 63 in Pension
Andreas Fischer
22.12.2025
Für Leistungen aus der Pensionskasse soll künftig eine Altersgrenze von 63 Jahren gelten: Nach dem Willen des Bundes wären Frühpensionierungen mit 58 Jahren nicht mehr möglich.
Keystone (Symbolbild)
Mit 58 in Rente? Damit soll auch für Gutverdienende Schluss sein. Der Bundesrat will Pensionskassengelder künftig erst ab 63 freigeben – für alle. Im Gegenzug wird Arbeiten über 65 attraktiver.
Früher in Pension gehen, das können sich vor allem Gutverdienende leisten und im Idealfall mit 58 Jahren in den Ruhestand gehen. Doch nach dem Willen des Bundesrats soll damit Schluss sein: Der Bezug von Leistungen aus der Pensionskasse und der dritten Säule soll in Zukunft frühestens ab 63 Jahren möglich sein, berichtet der «Tages-Anzeiger» unter Berufung auf interne Dokumente zur Ämterkonsultation.
Bereits im November hatte der Bundesrat entsprechende Pläne von Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider genehmigt. Nun wurden Details bekannt. Unklar war etwa, ob die neue Altersgrenze nur für obligatorisch angesparte Pensionskassengelder gilt oder auch für Kapital, das darüber hinausgeht. Dann hätten es sich Gutverdienende weiterhin leisten können, mit 58 Jahren in Rente zu gehen.
Frühpensionierung für alle gleich
Dem schiebt der Bundesrat jetzt offenbar einen Riegel vor. Eine Zweiklassengesellschaft bei der Frühpensionierung solle es nicht geben. Egal ob aus obligatorisch angesparten Geldern oder aus überobligatorischem Kapital: Leistungen der Pensionskassen sollen erst ab 63 bezogen werden können, bestätigte das Bundesamt für Sozialversicherungen dem «Tages-Anzeiger» und erwartet Widerstand aus dem bürgerlichen Lager.
Ausnahmen soll es demnach weiterhin bei entlassungsbedingten Frühpensionierungen geben: Das Mindestbezugsalter erhöht sich allerdings von 58 auf 60 Jahre. Im Baugewerbe sollen Frühpensionierungen weiterhin mit 60 erfolgen dürfen.
Weiterversicherung in der zweiten Säule
Soll einerseits die Frühpensionierung erschwert werden, will der Bundesrat andererseits die Weiterbeschäftigung für über 65-Jährige fördern - und zwar ohne das Rentenalter zu erhöhen. Wer auch nach Erreichen des Rentenalters weiter arbeiten möchte, soll sich künftig weiterhin in der zweiten Säule versichern können.
Pensionskassen sollen neu dazu verpflichtet werden. Bislang war einer Weiterversicherung nur bis 70 Jahre möglich und nur, wenn es vom Reglement der Pensionskasse vorgesehen war. Dieser Vorstoss stösst auf überparteiliche Zustimmung. So hat FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt einen Vorstoss eingereicht, der die gleiche Stossrichtung hat.
Die von Abgeordneten von SP, Mitte, GLP und SVP mitgetragenen Motion verlangt, dass die Versicherung in der zweiten Säule automatisch weiterläuft, wenn Arbeitnehmende länger arbeiten. Bislang musste dies rechtzeitig angemeldet werden, was Silberschmidt als «veraltete Denkweise» empfindet. Zudem soll ein Wiedereintritt in die zweite Säule möglich sein. Allerdings sollen die Massnahmen – im Unterschied zum Bundesrats-Vorschlag – nicht verpflichtend für die Pensionskassen sein, sondern nur greifen, wenn sie vom Reglement gedeckt sind.