Bundesverwaltungsgericht Gericht pfeift Aufsichtsbehörde im Fall Lauber zurück

SDA/uri

2.8.2019 - 12:59

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat entschieden, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft die Disziplinaruntersuchung gegen Lauber selbst durchführen muss. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat entschieden, dass die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft die Disziplinaruntersuchung gegen Lauber selbst durchführen muss. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) übernimmt ab sofort die Leitung der Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber. Gemäss  Bundesverwaltungsgericht hätte sie diese nicht an den emeritierten Professor Peter Hänni delegieren dürfen.

Die Behörde reagierte so auf einen am Freitag veröffentlichten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Lauber. «Die AB-BA will ein objektives und faires Verfahren sicherstellen, das ordnungsgemäss und rechtmässig durchgeführt wird», sagte Silvia Wellinger, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Aufsichtsbehörde, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

«Die AB-BA ist sich der Dringlichkeit der Untersuchung bewusst», so Wellinger. Deshalb habe sich die Behörde dazu entschlossen, die Leitung der Untersuchung nahtlos zu übernehmen.

Bundesanwalt Michael Lauber vor der Anhörung bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat.
Bundesanwalt Michael Lauber vor der Anhörung bei den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat.
Bild: Keystone

Weiterzug ans Bundesgericht offen

Die AB-BA hatte Anfang Juli den emeritierten Professor Peter Hänni für die Disziplinaruntersuchung im Fall Lauber eingesetzt. Das am Freitag veröffentlichte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts untersagt der AB-BA jedoch, die Untersuchung an externe Fachpersonen zu delegieren.

Die Übernahme der Untersuchung bedeutet aber nicht, dass die AB-BA den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts akzeptiert. «Wir werden den Entscheid nun genau analysieren», sagte Wellinger. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Mit der Disziplinaruntersuchung sollen das Aussageverhalten von Bundesanwalt Michael Lauber gegenüber der AB-BA sowie seine Handlungen innerhalb des Fifa-Verfahrenskomplexes disziplinarrechtlich geklärt werden.

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