Richter holte Massstab hervor Rentnerin (85) wegen fehlendem Hunde-Billett verurteilt – jetzt muss sie 1000 Franken zahlen

Petar Marjanović, Thun

19.1.2026

Der Pudel kam am Montag mit zur Gerichtsverhandlung.
Der Pudel kam am Montag mit zur Gerichtsverhandlung.
blue News

Wegen eines fehlenden Hunde-Tickets im Wert von fünf Franken musste sich eine 85-jährige Rentnerin in Thun vor Gericht verantworten. Am Ende wurde sie verurteilt und soll insgesamt 945 Franken bezahlen.

Petar Marjanović, Thun

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Eine 85-jährige Rentnerin musste sich in Thun vor Gericht verantworten, weil sie mit ihrem Pudel ohne Hunde-Billett mit dem Bus gefahren war.
  • Der Einzelrichter Matthias Zurbrügg folgte dem Urteilsvorschlag der Staatsanwaltschaft, nachdem er im Gerichtssaal zum Massstab griff: Der Hund war 35 statt erlaubte 30 Zentimeter gross.
  • Die Frau wurde schuldig gesprochen und muss statt fünf Franken fürs Hunde-Billett am Ende 945 Franken zahlen, mit schriftlicher Begründung sogar 1545 Franken.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und mehrere Leserinnen boten bereits an, die Kosten für die Rentnerin zu übernehmen.

Eine 85-jährige Rentnerin hat sich am Montagnachmittag vor dem Regionalgericht Berner Oberland in Thun gegen einen Strafbefehl gewehrt. Die Staatsanwaltschaft wollte sie zu insgesamt 350 Franken Busse, Gebühren und Entschädigung verpflichten. Der Vorwurf: Die Frau sei mit ihrem kleinen Pudel ohne gültiges Hunde-Billett Bus gefahren.

Der Fall hatte bereits im Vorfeld Wellen geschlagen. blue News berichtete ausführlich und besuchte die Rentnerin und ihren kleinen Pudel. Sie hatte den Hund gemäss eigenen Angaben nur kurz auf den Boden gestellt, um im Getümmel besser aussteigen zu können.

Viele Leserinnen und Leser reagierten empört – nicht nur über die Kontrolleurin, sondern über eine grundsätzliche Frage: Wie viel Nachsicht ist im Alltag noch möglich, wenn Menschen im hohen Alter allein und überfordert sind?

Eine 86-jährige Leserin schrieb etwa: «Wir Alten waren doch ein Leben lang für andere da, aber mit den neuen Angeboten sind wir oft überfordert. Deshalb können wir mit ein wenig Toleranz und Hilfsbereitschaft unser Alter positiv erleben und meistern.»

SP-Richter führte kurze Verhandlung

Im Gerichtssaal jedoch war von dieser Debatte wenig zu spüren. Gerichtspräsident und Einzelrichter Matthias Zurbrügg (Jahrgang 1982) führte die Verhandlung formal korrekt, aber auffallend ungerührt. Er verlas der Rentnerin (Jahrgang 1940) die Rechte und bot ihr an, näher zur Richtertribüne zu rücken, damit sie besser höre. Der Ton blieb sachlich und zunehmend kühl.

Zurbrügg, seit rund drei Jahren Richter mit SP-Parteibuch, stellte nur wenige Fragen. Auffällig war das auch deshalb, weil die Rentnerin allein und ohne anwaltschaftliche Begleitung erschien.

Der Richter wollte etwa wissen, weshalb sie Einsprache erhoben habe. Die Frau, die bei blue News Marianne Kählin genannt wird (Name geändert), erklärte: «Die gleiche Dame, die mich kontrolliert hat, hat fünf Tage zuvor gesehen, wie ich mit dem Hund in den Bus steige und der Hund dann in den Korb sprang.»

Damals sei das offenbar kein Problem gewesen. Bei der späteren Kontrolle sei die Kontrolleurin hingegen «wie eine Rakete» aus dem Bus gesprungen und habe ihr hinterhergerufen, sie habe ja die Personalien. Kählin sagte dem Richter, das Vorgehen komme ihr vor wie «Wegelagerei».

Warum sie kein Hunde-Ticket gelöst habe, beantwortete sie schlicht: «Er war im Körbchen. Und mir wurde gesagt: Wenn der Hund im Körbchen ist, braucht es kein Ticket.»

«Mir wurde gesagt: Wenn der Hund im Körbchen ist, braucht es kein Ticket.»

Tarif von SBB und Co.: Hunde-Ticket ab 30 cm 

Im Zentrum stand am Ende aber nicht die Frage, ob die Rentnerin in gutem Glauben gehandelt hatte, sondern die Frage, wie gross der Hund tatsächlich ist. Denn gemäss Tarifbestimmungen dürfen Hunde nur dann kostenlos in einem Körbchen mitfahren, wenn sie kleiner als 30 Zentimeter sind.

Die Rentnerin erschien am Montag mit ihrem Pudel im Partnerlook.
Die Rentnerin erschien am Montag mit ihrem Pudel im Partnerlook.
blue News

Kählin holte den Hund, der vor der Türe allein im Körbchen schlief, in den Gerichtssaal. Der Richter nahm einen Massstab zur Hand und liess die Gerichtssekretärin «35 Zentimeter» protokollieren. Die Rentnerin gab zu bedenken, dass der Hund bei der Adoption nur 25 Zentimeter gross gewesen sei. Der Richter liess jedoch keinen Spielraum: «Laut Tarifbestimmungen darf er nur 30 Zentimeter gross sein.»

«Laut Tarifbestimmungen darf er nur 30 Zentimeter gross sein.»

Matthias Zurbrügg

Gerichtspräsident

Spätestens ab diesem Moment war erkennbar, in welche Richtung das Urteil gehen würde.

Daran änderte auch nichts, dass die Frau ihren schlechten Gesundheitszustand erwähnte und auf ihre knappen Mittel verwies: «Bei mir liegen die Hunderternoten auch nicht in der Gegend herum.» Auch als sie in ihren letzten Worten von anderen Fällen berichtete, reagierte der Richter abweisend: «Das ist ein anderer Fall und hat mit dem hier nichts zu tun.» Die Frage, wie gross und wie alt der Hund zum Tatzeitpunkt vor rund acht Monaten gewesen sei, wurde nicht gestellt.

Die Verhandlung dauerte am Ende deutlich kürzer als geplant: Nach etwas mehr als einer Stunde war sie beendet.

STI wollte 50 Franken für Strafanzeige verrechnen

Die Urteilsverkündung fiel entsprechend knapp aus. Zurbrügg folgte der Staatsanwaltschaft und sprach die Rentnerin schuldig, gegen das Personenbeförderungsgesetz verstossen zu haben. Oder in einfachem deutsch: Sie fuhr ohne gültigen Fahrausweis mit ihrem Hund.

Die Busse blieb bei 100 Franken. Die Verfahrenskosten wurden auf 700 Franken festgesetzt. Eine Korrektur gab es lediglich bei der Entschädigung an die Thuner Verkehrsbetriebe (STI): Diese hatten 195 Franken verlangt, darunter 50 Franken für das Formulieren einer Strafanzeige. Dafür sah das Gericht keine rechtliche Grundlage. Die Entschädigung wurde auf 145 Franken reduziert: 70 Franken als Zuschlag wegen «teilgültigem Fahrausweis», 70 Franken als Strafverfolgungsgebühr und fünf Franken für das fehlende Hunde-Ticket.

Damit wird aus einem fehlenden Ticket im Wert von fünf Franken eine Rechnung über 945 Franken. Falls die Rentnerin eine schriftliche Begründung des Urteils verlangt, steigen die Kosten auf 1545 Franken. Die Frau lebt nach eigenen Angaben unter anderem von Ergänzungsleistungen.

Leser haben Spenden angeboten

Kählin nahm das Urteil ernüchtert zur Kenntnis. Zweimal unterbrach sie den Richter – dieser reagierte scharf: «Jetzt rede ich!» Gleichzeitig hielt er fest, das Verschulden sei «sehr, sehr gering». Für einen Freispruch reiche es dennoch nicht. Auch deshalb, weil es nicht das erste Mal gewesen sei: Laut Gericht war es bereits ihr viertes Mal ohne gültiges Hunde-Ticket.

Zur Verhältnismässigkeit sagte der Richter sinngemäss: Manche würden sich fragen, warum man wegen fünf Zentimetern ein «Büro aufmache». Andere würden dieselbe Frage bei einem Hund stellen, der noch deutlich grösser sei. Entscheidend bleibe: Der Hund sei zu gross gewesen und habe deshalb ein Ticket benötigt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – hat aber bereits neue Reaktionen ausgelöst. Mehrere Leserinnen meldeten sich bei blue News und boten an, Busse und Gebühren zu übernehmen, teils sogar ein Jahresabo zu spenden.

Die Rentnerin selbst zeigte sich nach der Verhandlung unschlüssig. Sie sagte: «Vielleicht sitze ich den einen Tag im Gefängnis ab, das habe ich noch nie gemacht und wäre eine neue Erfahrung.»