Empfangsgebühr Jeder Haushalt erhält 50 Franken für Billag-Mehrwertsteuer retour

SDA/uri

17.4.2019 - 13:54

Das Bundesgericht hat den Bund zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühr für Radio und TV verdonnert, und auch das Parlament machte Druck. Nun soll jeder Haushalt 50 Franken zurückerhalten. (Themenbild)
Das Bundesgericht hat den Bund zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühr für Radio und TV verdonnert, und auch das Parlament machte Druck. Nun soll jeder Haushalt 50 Franken zurückerhalten. (Themenbild)
Source: Keystone

Mit einer Pauschale von 50 Franken pro Haushalt will der Bundesrat die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf Billag-Gebühren entschädigen.

50 Franken soll jeder Haushalt zurückerhalten. Der Bundesrat will mit dieser Pauschale die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vergüten. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.

Hintergrund sind Urteile des Bundesgerichts und Druck aus dem Parlament. Die Lausanner Richter hatten im April 2015 festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden dürfe. 2018 hielten sie fest, dass der Bund die zwischen 2010 und 2015 erhobenen Steuern zurückzahlen müsse.

Geld aus der Bundeskasse

Die Höhe der Pauschale berechnet sich aus der Gesamtsumme der in dieser Periode einkassierten Mehrwertsteuer. Es handelt sich um 165 Millionen Franken. Dieser Betrag wird geteilt durch die rund 3,4 Millionen berechtigten Haushalte. Finanzieren will der Bundesrat die Rückerstattung aus der Bundeskasse.

Die Pauschale sollen alle Haushalte bekommen, unabhängig davon, ob sie ein Gesuch eingereicht haben oder nicht. Laut Bundesrat handelt es sich um eine einfache und effiziente Lösung. Diese minimiere den Aufwand: Die Haushalte brauchten nicht aktiv zu werden, und es müssten keine aufwendigen und kostspieligen Einzelfallabklärungen getroffen werden, schreibt er.

Unternehmen sollen keine Pauschale erhalten. Die meisten von ihnen konnten die Vorsteuer abziehen und haben keine wirtschaftliche Einbusse erlitten, wie der Bundesrat festhält. Individuelle Ansprüche sollen die Firmen aber weiterhin beim Bundesamt für Kommunikation geltend machen können.

Rückzahlung voraussichtlich 2021

Die Vernehmlassung zum Gesetz über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen dauert bis zum 5. August. Falls das Parlament einer pauschalen Vergütung zustimmt, wird diese voraussichtlich 2021 in Form einer Gutschrift auf einer Rechnung der heutigen Erhebungsstelle Serafe ausgerichtet.

Das Bundesgericht befasste sich mehrere Male mit der Mehrwertsteuer auf den Radio- und TV-Empfangsgebühren. Im April 2015 entschied es, dass die damals noch mit dem Inkasso beauftragte Billag zu Unrecht 2,5 Prozent Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren verlangt hatte. Nach diesem Urteil erhob die Billag keine Mehrwertsteuer mehr.

Die Frage der Rückzahlung liessen die Lausanner Richter damals offen. Im September 2018 verpflichteten sie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) dann aber, einem Betroffenen die auf seinen Empfangsgebühren erhobenen Mehrwertsteuern zurückzuerstatten.

Im November entschied Lausanne dann über eine Klage von vier Konsumenten, die von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und deren Partnern in der West- und Südschweiz unterstützt wurden. Sie strebten die Rückzahlung der Mehrwertsteuer für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis am 1. Juni 2015 an alle Gebührenzahlenden an und nicht nur an diejenigen, die ein Gesuch gestellt hatten.

Vor 1. Januar 2010 verjährt

Das Bundesgericht führte in seinen Urteilen aus, dass Ansprüche von vor dem 1. Januar 2010 verjährt seien. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Anliegen der Vertreter der Konsumentenorganisationen gestützt und ihre Beschwerde im März 2017 gutgeheissen. Dagegen gelangte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ans Bundesgericht.

Die SKS und ihre Partnerorganisationen äusserten sich im Herbst zufrieden mit dem Urteil. Sie begrüssten aus Praktikabilitäts- und Zeitgründen auch die vom UVEK vorgeschlagene Rückerstattung in Form einer Pauschale. Zufrieden mit dem Gesetzesentwurf ist die SKS nach wie vor, fordert nun aber eine Rückerstattung samt Verzinsung.

«Das Bundesgericht hat entschieden, dass die zurückgeforderte Mehrwertsteuer verzinst werden muss. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass sich der Pauschalbetrag aus der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer plus Zinsen errechnet», liess sich SKS-Präsidentin und SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (LU) zitieren.

Motion überwiesen

Eine Gesetzesgrundlage für eine Rückzahlung an die Konsumenten forderte auch das Parlament. Es nahm – noch vor dem Bundesgerichtsentscheid vom November – eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) an.

Mit seinem Vorschlag für einen zurückzuzahlenden Pauschalbetrag folgte das Uvek nun der Motion von Flückiger. Skizziert hatte ihn das Departement bereits im vergangenen November, nach der Bekanntgabe des Bundesgerichtsurteils.

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