Waffenrecht Ausnahmebewilligung soll 50 Franken kosten

SDA

19.5.2019 - 17:30

Justizministerin Karin Keller-Sutter will nach dem Ja zum revidierten Waffengesetz den Gegnern entgegen kommen. Eine Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen soll 50 Franken kosten. Das ist weniger als geplant war.
Justizministerin Karin Keller-Sutter will nach dem Ja zum revidierten Waffengesetz den Gegnern entgegen kommen. Eine Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen soll 50 Franken kosten. Das ist weniger als geplant war.
Source: KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Justizministerin Karin Keller-Sutter will nach dem Ja zum revidierten Waffengesetz den Gegnern entgegen kommen. Eine Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen soll 50 Franken kosten, gleich viel wie ein Waffenerwerbsschein. Das ist weniger als geplant war.

Der Bundesrat hatte schon vor der Abstimmung angekündigt, wie er die neuen Gesetzesbestimmungen umzusetzen gedenkt. Er schickte Verordnungsänderungen in die Vernehmlassung. Justizministerin Keller-Sutter will auf Basis der Stellungnahmen dem Bundesrat beantragen, Änderungen vorzunehmen, wie sie am Sonntag vor den Medien in Bern sagte.

So soll die Ausnahmebewilligung für verbotene Waffen statt 100 Franken nur 50 Franken kosten. Das Gesetz und die Verordnung will der Bundesrat so bald wie möglich in Kraft setzen. Es handle sich um Anpassungen, die den Schutz vor Waffengewalt verbessern könnten, sagte Keller-Sutter.

Das traditionelle Schiesswesen könne aber weiter gepflegt werden, und auch bei den Ordonnanzwaffen ändere sich nichts. «Damit bleiben wir der bewährten Politik der Schweiz treu», sagte die Justizministerin.

Das Ja sichere die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. Das sei klar im Interesse der Schweiz. «Die Schweiz hat heute einmal mehr bewiesen, dass sie ein verlässlicher Vertragspartner ist», sagte Keller-Sutter.

Die intensiven Auseinandersetzungen im Abstimmungskampf machten die direkte Demokratie aus und stärkten den Zusammenhalt. «Sie zeigen uns, dass wir mitreden und souverän entscheiden können.»

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