In der LinthebeneAutobahn-Rowdy drängelt, hupt, crasht – und zahlt jetzt über 10’000 Franken
Sven Ziegler
13.10.2025
Der Autofahrer fiel auf der A3 negativ auf.
KEYSTONE
Ein 41-jähriger Autofahrer hat auf der A3 in der Linthebene mit Lichthupe, riskanten Manövern und einem Crash für Aufsehen gesorgt. Jetzt wurde er rechtskräftig verurteilt – und muss tief in die Tasche greifen.
Am Pfingstsonntag des Jahres 2024 herrschte auf der Autobahn A3 bei Filzbach GL dichter Verkehr in Richtung Zürich. Doch ein 41-jähriger Autofahrer ignorierte das – und setzte mit seinem aggressiven Fahrstil andere Verkehrsteilnehmer erheblich unter Druck.
Wie aus einem rechtskräftigen Strafbefehl der Schwyzer Staatsanwaltschaft hervorgeht, forderte der Mann auf dem Überholstreifen einen vorausfahrenden Wagen wiederholt mit der Lichthupe auf, die Spur zu räumen. Als der andere Fahrer nicht wich, fuhr der 41-Jährige ihm dicht auf.
Später begegnete er demselben Fahrzeug im Kanton Schwyz erneut – diesmal überholte er rechts, scherte knapp ein und verursachte dabei einen Unfall mit dem anderen Auto. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Mann wurde bereits früher verurteilt
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hält fest, der Lenker habe «eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer» geschaffen. Entsprechend wurde er wegen mehrerer vorsätzlich grober Verkehrsregelverletzungen schuldig gesprochen – unter anderem wegen ungenügendem Abstand, Rechtsüberholen und mangelnder Rücksichtnahme beim Spurwechsel.
Hinzu kommt, dass der Mann bereits im Jahr 2023 im Raum Zürich verurteilt worden war. Damals erhielt er eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 90 Franken – diese wurde nun widerrufen. Im aktuellen Strafbefehl heisst es: «Aufgrund seines Verhaltens muss davon ausgegangen werden, dass er weitere Straftaten verüben wird.»
Die Konsequenzen sind happig: Insgesamt muss der Mann 120 Tagessätze zu je 70 Franken sowie eine Busse von 120 Franken bezahlen. Hinzu kommen Verfahrenskosten von knapp 2000 Franken. Damit summiert sich die Strafe auf 10’500 Franken. Sollte der Rowdy nicht zahlen, droht ihm eine Ersatzfreiheitsstrafe.