Gerichtsprozess in FrauenfeldAutofahrer fuhr betrunken mit 120 km/h durch Gemeinde und tötete 25-Jährigen
Samuel Walder
3.12.2025
Dem Fahrer drohen 16 Monate Haftstrafe.
Bild:Kanton Thurgau
Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall in Matzingen TG muss sich der Autofahrer vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm grobe Fahrlässigkeit und versuchte Beweismittelvereitelung vor.
Ein zum Tatzeitpunkt 32-jähriger Mann fuhr alkoholisiert mit 120 km/h durch eine Ortschaft. Dabei erfasst er mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h einen 25-Jährigen, der tödlich verletzt wurde.
Nach dem Unfall trank er erneut Alkohol und verfälschte so die Probe zur Ermittlung des Blutalkoholpegels.
Die Staatsanwaltschaft fordert 16 Monate Freiheitsstrafe bedingt mit einer 2-jährigen Probezeit sowie eine Geldbusse von 100 Franken.
Was zunächst wie ein tragischer Unfall aussah, entpuppte sich als fahrlässige Tat. Am Mittwoch muss sich Peter K.* vor dem Bezirksgericht Frauenfeld wegen fahrlässiger Tötung, qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in fahrunfähigem Zustand, versuchter Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrfähigkeit sowie Konsums von Betäubungsmitteln verantworten.
Peter K. fuhr im Februar 2024 alkoholisiert mit 120 km/h durch eine Gemeinde. Dabei erfasste er mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 80 km/h einen damals 25-Jährigen, welcher durch den Aufprall etwa 28 Meter weit durch die Luft geschleudert wurde. Er verstarb noch am Unfallort.
Unfall ereignete sich am helllichten Tag
Die Kantonspolizei Thurgau schilderte in der Mitteilung letzten Jahres den Unfall wie folgt: Gegen 17 Uhr kam es auf einer Nebenstrasse in Matzingen TG zu einem tödlichen Zusammenstoss.
Bei Peter K. wurde ein Alkoholblutpegel von 0.85 Promille festgestellt.
Bild:Kantonspolizei Thurgau
Nach Angaben der Kantonspolizei stand zur Unfallzeit ein Traktor am Strassenrand, daneben befand sich der junge Mann. Als der Autofahrer zum Überholen des Traktors ansetzte, erfasste er den 25-Jährigen – dieser wurde vom Fahrzeug weggeschleudert und erlitt dabei so schwere Verletzungen, dass er noch an der Unfallstelle verstarb.
Nach dem Unfall trank Peter K. nochmals Alkohol
Gemäss Anklageschrift trank Peter K. unmittelbar nach dem Unfall mindestens einen Deziliter alkoholhaltige Getränke, offenbar um die Feststellung seiner Fahrfähigkeit zu erschweren. Zwar ordneten die Behörden daraufhin eine weitere Alkohol- und Urinprobe an, doch der genaue Alkoholwert zum Unfallzeitpunkt konnte wegen der erneuten Konsumation nicht mehr eindeutig bestimmt werden.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten sowie eine Busse von 1500 Franken. Da Peter K. nicht vorbestraft ist, soll die Strafe bedingt ausgesprochen werden – mit einer Probezeit von zwei Jahren.
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