Parkplatzgebühren nicht bezahlt Berner Firma stellt Autonummern ins Intranet – Angestellte empört

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11.11.2025 - 15:47

Mit der Massnahme versuchte die Geschäftsleitung, unbezahlte Parkplatzrechnungen einzufordern.
Mit der Massnahme versuchte die Geschäftsleitung, unbezahlte Parkplatzrechnungen einzufordern.
Symbolbild: Keystone

Weil Mitarbeitende ihre Parkplatzgebühren nicht zahlten, veröffentlichte eine Firma im Kanton Bern ihre Autokennzeichen im Intranet. Das hat intern zu grossem Ärger geführt – und rechtlichen Fragen.

Dominik Müller

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  • Eine Firma im Kanton Bern hat Autokennzeichen säumiger Mitarbeitender im Intranet veröffentlicht.
  • Die Belegschaft reagierte empört und kritisierte die Massnahme als öffentlichen Pranger und Eingriff in die Privatsphäre.
  • Inzwischen hat die Firma das Vorgehen gestoppt und die Angelegenheit intern bereinigt.

Eine Firma im Kanton Bern hat die Autokennzeichen von Mitarbeitenden im Intranet veröffentlicht, weil einige Angestellte ihre Parkplatzgebühren nicht beglichen hatten. Das kommt bei der Belegschaft nicht gut an:

«Die Veröffentlichung der Nummern ist klar darauf ausgelegt, Druck auf die Betroffenen auszuüben und sie öffentlich an den Pranger zu stellen», wird ein Mitarbeiter von «20 Minuten» zitiert.

Der Unmut im Team sei gross. «Mehrere Mitarbeitende sind sehr aufgebracht», heisst es. Nötig wurde die Massnahme, weil die betroffenen Nummern beim Strassenverkehrsamt blockiert waren und die Fahrzeughalter entsprechend nicht identifiziert werden konnten.

Der Mitarbeiter betonte, dass er es nicht schätzen würde, wenn seine Kollegen von seinen unbezahlten Rechnungen wüssten, da man oft wisse, wem ein Auto gehöre. Die Massnahme wird als schwerwiegender Eingriff in die Privatsphäre und Reputation der Betroffenen kritisiert.

Als sich der Mitarbeiter an die Verantwortlichen der Firma wandte, erhielt er die Auskunft, es gehe nicht um Blossstellung, sondern um das Erreichen der Zahlungsbereitschaft.

Nur in Ausnahmefällen zulässig

Die Rechtsanwältin Stephanie Stampfli erklärt gegenüber «20 Minuten», dass Autokennzeichen als Personendaten gelten. Wenn die Veröffentlichung tatsächlich Druck ausüben oder blossstellen solle, sei dies arbeits- und datenschutzrechtlich unzulässig.

In Ausnahmefällen könne ein solches Vorgehen gerechtfertigt sein, wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden.

Die Firma hat die Praxis gemäss Bericht inzwischen eingestellt. Die Angelegenheit sei mittlerweile intern geklärt und die Massnahme aufgehoben worden.


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