Kindstod in Luzern Ein Baby stirbt tragisch im Spital – und der Staat zwingt Eltern und Ärzte vor Gericht

Sven Ziegler

12.11.2025

Das Baby verstarb bei der zweiten Narkose. (Symbolbild)
Das Baby verstarb bei der zweiten Narkose. (Symbolbild)
Bild: Keystone/dpa/Sebastian Gollnow

Im Luzerner Kindstod-Verfahren gegen drei Spitalärzte zeigt sich: Eigentlich wollte kaum jemand diesen Prozess. Die Staatsanwaltschaft hielt eine Einstellung zeitweise für vertretbar, Verteidigung und Familie suchten eine gütliche Lösung – am Ende entschied die Oberstaatsanwaltschaft trotzdem auf Anklage.

Sven Ziegler

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Tod eines Säuglings nach zwei Narkosen führte zu einem Strafverfahren, obwohl zeitweise alle Seiten eine Einstellung oder Einigung wollten.
  • Die Staatsanwaltschaft hielt einen Freispruch zeitweise für möglich, die Oberstaatsanwaltschaft entschied dennoch auf Anklage.
  • Die Familie fordert Verantwortung, die drei Mediziner pochen auf Freispruch.
  • Das Urteil folgt schriftlich, es gilt die Unschuldsvermutung.

Schon zu Beginn des zweiten Verhandlungstags wird spürbar, wie ungewöhnlich dieser Prozess ist – ein Verfahren, das am Mittwoch und Donnerstag weit über Luzern hinaus Aufmerksamkeit erzeugt. Im Mittelpunkt steht ein wenige Wochen alter Säugling, der im November 2021 im Luzerner Kinderspital wegen eines Leistenbruchs operiert werden sollte. Ein Eingriff, der nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht dringlich war, gleichzeitig aber auf einer heiklen medizinischen Ausgangslage beruhte: In den Unterlagen findet sich der Verdacht auf ein Williams-Beuren-Syndrom, eine seltene genetische Erkrankung, die das Herz-Kreislauf-System besonders anfällig macht.

Was dann im Operationssaal geschah, rekonstruieren die Parteien im Gerichtssaal akribisch. Bei der ersten inhalativen Narkoseeinleitung bricht der Kreislauf des Babys innert Sekunden ein, das Team muss reanimieren. Der Säugling stabilisiert sich wieder, ein sofortiger Herzultraschall zeigt keine akute Verschlechterung. Und dennoch – so hält es die Anklageschrift fest – entscheiden Kinderchirurgin, Anästhesist und Kinderkardiologe, den Eingriff fortzuführen und erneut inhalativ einzuleiten.

Dieses Mal bleibt die Stabilisierung aus. Das Baby stirbt nur kurze Zeit später an einem akuten Herz-Kreislaufversagen, begünstigt durch die Grunderkrankung und die verabreichten Medikamente, wie die Rechtsmedizinerin in einer Rekonstruktion vor Gericht erklärt.

Niemand wollte den Prozess – trotzdem findet er statt

Während die medizinischen Abläufe minutiös aufgearbeitet werden, schiebt sich im Saal ein zweites Thema nach vorne: Dieser Prozess war so eigentlich nicht vorgesehen. Der Verteidiger des Kardiologen erinnert daran, dass Staatsanwaltschaft, Eltern und Ärzte über Monate hinweg immer wieder über eine Einstellung gesprochen hätten. «Die Mediziner haben von Beginn weg gemeinsam mit der Familie versucht, Lösungen und Antworten zu suchen. Das wäre auch aussergerichtlich möglich gewesen», sagt er.

Mehrmals habe eine Einigung kurz bevor gestanden, doch am Ende entschied die Oberstaatsanwaltschaft, die Anklage dennoch zu erheben. «Es wird etwas vorgegaukelt, was gar nicht ist – und die Ärzte in einen emotionalen Abgrund gestürzt», hält der Anwalt fest.

Auch die Staatsanwältin bestätigt später, dass ein Verfahrensstopp real zur Debatte stand. Man habe die Einstellung geprüft, sagt sie. Weil aber kein Schuldeingeständnis vorlag und wesentliche Fragen offen geblieben seien, habe sich die Oberstaatsanwaltschaft für eine gerichtliche Klärung entschieden.

Auch die Familie wirkt nicht restlos überzeugt

Zwischen diesen Positionen steht die Familie des verstorbenen Säuglings. Ihr Anwalt spricht von einer «gravierenden Verletzung der ärztlichen Sorgfalt» und davon, dass die Fortsetzung des Eingriffs nach der ersten Reanimation «medizinisch nicht vertretbar» gewesen sei. Mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» hätte der Tod verhindert werden können, wäre der Verdacht auf ein Williams-Beuren-Syndrom konsequent berücksichtigt worden – und wäre das Kind nicht ein zweites Mal in Narkose versetzt worden. 

Die Eltern hätten, so führt der Anwalt aus, zuerst verlangt, dass alle Risiken abgeklärt werden, wäre ihnen der Verdacht auf eine genetische Erkrankung klar kommuniziert worden. Stattdessen sei ein «unnötiges Risiko» eingegangen worden. Er fordert ein «angemessenes Urteil» und macht deutlich, dass die Familie nach Antworten sucht, die sie auch Jahre nach dem Vorfall noch immer beschäftigen. 

Der emotionale Prozess fand am Mittwoch und Donnerstag am Kriminalgericht Luzern statt. (Symbolbild)
Der emotionale Prozess fand am Mittwoch und Donnerstag am Kriminalgericht Luzern statt. (Symbolbild)
sda

Doch wirkt es auch hier nicht so, als wären Vater und der Anwalt der Familie restlos von der Anklage überzeugt. Für den Vater ist die Situation zudem sichtlich belastend: Immer wieder ist er den Tränen nah, etwa als Bilder des toten Babys aus der Rechtsmedizin im Gerichtssaal gezeigt werden. 

Auf der anderen Seite stehen drei erfahrene Mediziner, die nicht nur um ihren Ruf, sondern auch um ihre berufliche Existenz bangen. Der Verteidiger des Kardiologen fordert einen vollumfänglichen Freispruch und eine Genugtuung für seinen Mandanten. «Schwerer kann man einen Kinderkardiologen gar nicht verletzen», sagt er über den Vorwurf, sein Klient habe den Tod eines Babys billigend in Kauf genommen. Die Ärzte würden keinen Groll gegen die Familie hegen. «Der Staat, und nur der Staat, muss nun gerade stehen für diesen unnötigen Schmerz, den er den Ärzten aufgebürdet hat.»

Ein Verfahren, das alle Beteiligten zeichnet

Die persönlichen Erklärungen der Beschuldigten zeigen, wie tief der Fall bei ihnen nachwirkt. Der damalige Kardiologe bezeichnet es als «das Schlimmste, was uns passieren kann», wenn man in die Gesichter der Eltern am Bett eines verstorbenen Kindes blicke. Es sei ein einmaliges Ereignis in seiner jahrzehntelangen Karriere, das ihn in eine tiefe Krise gestürzt habe.

Die Kinderchirurgin schildert, wie sie das Baby und die Eltern kennengelernt, untersucht und schliesslich zur Operation vorbereitet habe. Der Leistenbruch sei aus ihrer Sicht ein dringlicher Operationsgrund gewesen. Dass das Kind nach zwei Kreislaufstillständen starb, habe sie schwer getroffen. «Es ist das Schlimmste, was man erfahren kann. Das ist eine Tragödie und tut mir sehr leid. Aber ich habe nichts falsch gemacht», sagt sie unter Tränen. Ihr Anwalt wirft der Anklage vor, aus der Distanz einem «Rückschaufehler» zu erliegen und Verantwortung nachträglich zu überdehnen.

Der Anästhesist, der die Narkose verantwortete, spricht von einem «extrem einschneidenden» Erlebnis – für die Familie und für ihn selbst. Er betont, man habe nach der ersten fehlgeschlagenen Sedierung nicht einfach «noch einmal versucht», wie dies die Anklageschrift suggeriere. Vielmehr habe man das Kind stabilisiert, einen Kardiologen beigezogen und sich für den aus seiner Sicht bestmöglichen Zeitpunkt entschieden, die Operation fortzuführen. Rückblickend sagt er, gebe es zwei Sichtweisen auf die fatale Operation: «Die einfache Antwort ist: Ja, man könnte einfach die zweite Intubation nicht starten. Die schwierige Antwort ist: Was wäre denn später passiert?» Medizinisch würde er «genau gleich wieder handeln», erklärt er und betont, wie sehr er überzeugt ist, fachlich korrekt vorgegangen zu sein.

Experte mit kritischem Blick

Der externe Sachverständige für das Williams-Beuren-Syndrom zeichnet ein differenziertes Bild. Er attestiert den drei Kollegen, schnell reagiert und alles daran gesetzt zu haben, das Kind nach dem ersten Kreislaufkollaps zu stabilisieren. Gleichzeitig bewertet er den Entscheid, kurz danach erneut dieselbe inhalative Narkose einzuleiten, kritisch. «Ich hätte das Kind nicht einer zweiten Narkose zugeführt», sagt er. Seine Variante wäre gewesen, den Säugling auf eine Intensivstation zu verlegen, zu überwachen und den Eingriff zu verschieben – auch wenn dies für die Eltern zunächst belastender gewesen wäre.

Zugleich relativiert der Experte einfache Schuldzuweisungen: Der Tod sei das Ergebnis eines Zusammenspiels aus Grunderkrankung, Herzfehlbildungen und Medikamenten gewesen. Er spricht von einem «schicksalhaften» Verlauf, der nicht allein auf ein einzelnes Medikament oder eine einzelne Entscheidung zurückgeführt werden könne.

Urteil folgt schriftlich – Unschuldsvermutung gilt

Nach den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Opfervertreter und Verteidigungen sowie den Aussagen der Sachverständigen und Beschuldigten schliesst das Gericht die Verhandlung. Der Anästhesist nutzt sein letztes Wort, um der Familie sein Mitgefühl auszusprechen und von einer «Zerreissprobe» zu berichten, die er nur dank eines starken Teams in Luzern überstanden habe.

Das Urteil wird den Parteien in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für alle drei angeklagten Mediziner die Unschuldsvermutung. 

Der Prozess-Ticker zum Nachlesen

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  • 12.30 Uhr

    «Das ist einschneidend»

    «Der Tag im November 2021 war extrem einschneidend. In erster Linie für die Familie, die den grösstmöglichen Verlust hatten. Dafür haben Sie mein grösstes Mitgefühl», sagt der Anästhesist in seinem letzten Wort.

    «Wenn man dabei ist, wie ein Kind verstirbt, ist das einschneidend.  In meinem Fall kam es zu einer Zerreissprobe. Ich habe in Luzern ein tolles Team, welches hinter mir steht und mich unterstützt. So war es mir auch in den letzten vier Jahren möglich, meine Arbeit voranzutreiben. Das will ich auch in Zukunft tun.»

    Damit ist die Verhandlung beendet. Das Urteil wird in den nächsten Tagen gefällt und den Parteien schriftlich eröffnet. blue News liefert in Kürze eine ausführliche Zusammenfassung. 

  • 12.22 Uhr

    Kurze Replik der Verteidigung

    Die Verteidigung hält sich mit ihrer Replik kurz. «Ich hoffe, dass Sie etwas aus dieser Verhandlung auch die ärztliche Perspektive mitnehmen können», sagt der Anwalt der Chirurgin an die Familie gerichtet. «Im Strafverfahren gilt aber nun mal, dass man im Zweifel für den Angeklagten stimmen muss. 

  • 11.58 Uhr

    «Dann sterben Patienten»

    «Mein Vorgänger hat die Einstellung des Verfahrens befürwortet. Das ist richtig – und das hätte ich auch empfohlen. Doch die Staatsanwaltschaft hat das anders gesehen», sagt der Anwalt der Familie. 

    Ansonsten wiederholt der Anwalt einige Punkte, die er bereits im gestrigen Plädoyer erwähnt hat. Man hätte auf die Verdachtsdiagnose einer syndromalen Erkrankung reagieren müssen. 

    Auch das Argument des Anwalts des Kardiologen, dass am Luzerner Kinderspital schon früher Kinder mit WBS operiert worden seien, nimmt der Anwalt noch einmal unter die Lupe. Die Fälle würden sich nicht vergleichen lassen, sagt er. 

    Auch das Argument der Verteidigung, dass die Chirurgin und der Kardiologe nichts mit der Sedierung zu tun gehabt hätten, lässt der Anwalt nicht gelten. «Man beruft sich immer gerne auf das Team, wenn es passt – aber sonst nicht. Spätestens zum Zeitpunkt des Kreislaufkollapses hätten alle Informationen zusammenkommen müssen, die relevant sind.» Das sei eben nicht passiert. «Wenn das nicht der Fall ist, sterben Patienten»

  • 11.54 Uhr

    «Profis können auch mal Fehler machen»

    «Wir haben hier gut ausgebildete Profis am Werk. Das heisst aber nicht, dass nicht auch Fehler passieren können», sagt der Anwalt der Familie in seiner Replik. Eine Dringlichkeit bei der Operation habe nicht bestanden. Die Gutachter hätten klar festgestellt, dass eine Fortsetzung der Operation nach der Reanimation nicht vertretbar gewesen sei. 

    Das Kind sei tatsächlich nach der ersten Reanimation stabil gewesen. «Doch wir wissen nicht, wie lange. Das spielt auch keine Rolle – die Ursache des Todes war die Einleitung der Operation», so der Anwalt der Familie. 

  • 11.52 Uhr

    Es folgt die Replik

    Nun geht es weiter mit der Replik. Die Staatsanwältin sagt, dass man im Vorfeld tatsächlich die Einstellung des Verfahrens diskutiert habe. Der Vorschlag sei von beiden Seiten gekommen. Dennoch habe man aus mehreren Gründen weitergezogen. So habe ein Schuldeingeständnis gefehlt. 

  • 11.26 Uhr

    «Tiefe seelische Kerbe verursacht»

    «Meine Mandatin wurde von der Staatsanwältin kurz vor Weihnachten zu einer Einvernahme vorgeladen. Sie hatte ab diesem Zeitpunkt den Status einer Beschuldigten – das war ein Schock für sie», sagt der Anwalt abschliessend. «Sie hat unter diesem unberechtigten Vorwurf gelitten und auch geweint. Das mehrjährige Verfahren hat bei ihr eine tiefe seelische Kerbe verursacht», führt der Anwalt aus. Er habe aus den bereits ausgeführten Gründen um Einstellung ersucht. Die Staatsanwaltschaft habe dafür kein Gehör gehabt. 

    «Nun sitzt die Chirurgin auf der Anklagebank. Das hätte nicht sein müssen», beendet der Anwalt sein Plädoyer. 

    Pause bis 11.45 Uhr.

  • 11.19 Uhr

    «Hat fachbewusst gehandelt»

    «Die Diagnose der Chirurgin war absolut richtig. Sie war nicht am Tod des Säuglings beteiligt», sagt der Anwalt weiter. Es sei auch nicht Aufgabe der Chirurgin, sich zu Fachfragen der Anästhesie oder Kardiologie zu äussern. «Sie hat fachbewusst gehandelt», sagt der Anwalt weiter. Sie habe keine Lebensgefährdung des Säuglings erkennen können. 

  • 11.09 Uhr

    «Absurd und einfach falsch»

    «Die Chirurgin hat ihre Kompetenz absolut korrekt angewendet. Für sie waren die Konseqenzen der Anästhesistin nicht absehbar. Es war nicht ihre Aufgabe, allenfalls krankheitsspezifische Narkosekonsequenzen zu recherchieren», sagt der Anwalt weiter. 

    «Es war und ist noch immer dicke Post für meine Mandantin, mit so etwas konfrontiert zu sein», sagt der Anwalt. Die Anklage unterstelle der Chirurgin «ohne Indiz», über die Anästhesie mitgeurteilt zu haben. Der Anästhesist habe dies am Montag auch noch einmal bekräftigt. Der Vorwurf, dass sie den Tod mitverursacht habe, «ist absurd und einfach falsch.»

  • 11.01 Uhr

    «Sie vermischen Kraut und Rüben»

    Nun geht es um die Operation. Bei der Einleitung der Narkose sei die Chirurgin nicht vor Ort gewesen. «Sie wäre auch fehl am Platz gewesen, denn sie kommt erst dazu, wenn die Narkose schon eingeleitet ist und die Operation beginnt.» Zum Zeitpunkt der Narkotisierung sei sie in einer anderen Operation gewesen. «Die Staatsanwaltschaft sagt, dass die Kinderchirurgin die Operation hätte abbrechen müssen. Sie vermischen hier Kraut und Rüben und wagen sich auf die Äste hinaus.»

  • 10.46 Uhr

    Durfte IRM Spezialisten zuziehen?

    Der eigentlich beauftragte Gutachter hätte «Personen unter seiner Verantwortung» beziehen dürfen. Stattdessen habe er den Fall vollumfänglich weitergegeben. «Beide waren und sind noch heute nicht in der Lage, eine allfällige Sorgfaltsverletzung einer Chirurgin zu beurteilen.»

    Mit dem Zuzug eines externen Spezialisten aus Deutschland habe man autonom und nicht abgestützt auf den Auftrag der Staatsanwaltschaft gehandelt. «Dafür fehlt meines Erachtens eine rechtliche Grundlage», so der Anwalt. 

  • 10.41 Uhr

    «Aufgabe sorgfältig wahrgenommen»

    Auch der Verteidiger der Chirurgin argumentiert, dass das Kind zunächst in gutem Zustand gewesen und nirgendwo ein Williams-Beuren-Syndrom erwähnt worden sei. «Mit der korrekten Ansetzung der Operation hat sie ihre Aufgabe sorgfältig wahrgenommen. Ihre Aufgabe war es zu entscheiden, ob eine zu operierende Verletzung vorliegt oder nicht – das hat sie getan», sagt der Anwalt weiter. 

    Auch der Anwalt der Chirurgin betont, dass die Gutachter keine Kompetenzen im entsprechenden Bereich gehabt hätten. 

  • 10.37 Uhr

    Rekonstruktion sei schwierig gewesen

    Die Eltern des Kindes hätten die Chirurgin nicht über den Verdacht des Genetikers informiert. «Entweder hätten sie das tun sollen – oder sie hatten zu diesem Zeitpunkt schlicht noch keine Kenntnis von diesem Anfangsverdacht. Es handelte sich ja nicht um einen Befund», sagt der Anwalt der Chirurgin weiter. 

    Aus dem Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin gehe hervor, dass  «die gesamten Krankenakten aus dem Luzerner Kinderspitals in einem unübersichtlichen Format vorlagen, was die Rekonstruktion des Verlaufs erheblich beschwerte», so der Anwalt weiter. Die Beschuldigten hätten also gar keine Chance gehabt, sich über sämtliche Details der Krankengeschichte zu informieren. 

  • 10.32 Uhr

    «Erforderte Operation ohne Aufschub»

    Nun rekapituliert auch der Anwalt der Chirurgin die Ereignisse. So sei im September erstmals der Verdacht auf einen Leistenbruch geäussert worden. «Die Eltern haben klare Leitlinien mit nach Hause bekommen, wie sie vorgehen müssen, sollte sich der Zustand des Kindes verändern», sagt der Anwalt sinngemäss. 

    In den rund vier Wochen nach dem ersten Kontakt habe sich die Situation akzentuiert. Deshalb sei die Überweisung ins Spital erfolgt. «Es erforderte eine Operation ohne Aufschub.» Für den chirurgischen Eingriff sei ein Termin rund drei Wochen später vereinbart worden, weil sich der Säugling noch von einer Atemwegsinfektion hätte erholen müssen. 

  • 10.24 Uhr

    Anwalt der Chirurgin hält sein Plädoyer

    Nun hält der Anwalt der Chirurgin sein Plädoyer. «Sollten Sie meine Mandantin schuldig sprechen, obwohl sie eine korrekte Diagnose erstellte und (...) sie keine Verantwortung trägt, dann unterliegen Sie dem Rückschaufehler und treffen nachträglich falsche Annahmen bezüglich der Verantwortung», sagt er gleich zu Beginn. 

    Die Chirurgin hätte keine Verantwortungen über ihre Disziplin hinaus wahrnehmen können, die den Tod des Säuglings verhindert hätten, sagt der Anwalt. «Was hätte sie anders tun sollen?» Auch er fordert eine Genugtuung und einen Freispruch. «Die Anklage fusst auf falschen Überlegungen».

  • 10.20 Uhr

    «Der Staat muss nun gerade stehen»

    Der Verteidiger argumentiert nun, weshalb er eine Genugtuung verlangt. Die Voruntersuchung und das Strafverfahren hätten den Kinderkardiologen schwer getroffen. Den Vorwurf, er habe ein Kind willentlich getötet, sei schlimm.  «Schwerer kann man einen Kinderkardiologen gar nicht verletzen.» Das sei auch nicht die Schuld der Familie. «Der Staat und nur der Staat muss nun gerade stehen für diesen unnötigen Schmerz, den er den Ärzten aufgebürdet hat.»

  • 10.16 Uhr

    «Keine Alternative zur Handlung»

    «Es gibt keine Alternative zur Handlung der Beschuldigten», sagt der Anwalt. Die Anklage fordere, man hätte die Operation verschieben und weitere Massnahmen treffen müssen. «Das alles hätte weder am weiteren Vorgehen noch am tragischen Verlauf etwas geändert. Der Unterschied wäre vielleicht nur gewesen, dass heute andere Ärzte beschuldigt wären», führt er aus. 

    Kein Gutachter habe gesagt, dass man auf eine Operation oder Narkotisierung hätte verzichten können. «Der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung sind ganz einfach falsch.»

  • 10.09 Uhr

    «Frei erfundene» Tathandlung

    Der Vortrag der Gutachterin am Montagmorgen sei aus kardiologischer Sicht «schlicht daneben» gewesen, so hätten mehrere Sachverhalte nicht gestimmt, übt der Verteidiger heftige Kritik. Das Gutachten sei, so der Anwalt, denn auch am Montag «bis zur Unkenntlichkeit verwischt» worden. 

    «Die Beschuldigten haben keine medizinische Sorgfaltspflicht verletzt», beteuert der Anwalt noch einmal. Der Kardiologe habe keine Verfügungen getroffen und sei in die Operation nicht involviert gewesen. «Die angeklagte Tathandlung ist frei erfunden.»

  • 9.58 Uhr

    Sachverständige seien nicht qualifiziert

    Der Anwalt geht weiter auf das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin ein. Dieses entspreche nicht den bundesgerichtlichen Anforderungen, sagt der Anwalt weiter. Es sei nicht schlüssig und die Sachverständigen seien nicht qualifiziert.

    Die Rechtssprechung des Bundesgerichts sei klar. «Die fachliche Qualifikation des Experten spielt für die richterliche Würdigung eine gewichtige Rolle.»

    Für kinderkardiologische Fragestellungen seien die Gutachter nicht qualifiziert, sie dürften kein Gutachten abgeben. 

  • 9.51 Uhr

    «Beliebig zusammengesetzte Fachliteratur»

    Die Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin hätten «Mutmassungen» angestellt, sagt der Anwalt weiter. «Es gab kein Team-Time-Out mit dem Kardiologen», führt er aus. «Es gab nicht einmal ein Team.»

    Als er zum zweiten Mal gerufen worden sei, habe er im Operationssaal eine «ganz andere, dramatische Situation» vorgefunden. «Diese Entwicklung war für niemanden absehbar gewesen.»

    Die Ursache für den Tod lasse sich nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen, sagt der Anwalt. «Die Gutachter des IRM mutmassen mit verschiedenen Spekulationen, die das Ergebnis von beliebig zusammengesetzten Fragmenten der Fachliteratur sind.» 

  • 9.47 Uhr

    Kardiologe war nur wenige Minuten vor Ort

    Der Verteidiger des Kardiologen äussert Kritik am Gutachten des Insituts für Rechtsmedizin. So sei kein Kinderkardiologe an der Erstellung beteiligt gewesen. «Kardiologisch falsch ist etwa die Aussage, dass bereits im Kinderspital der Verdacht auf ein WBS bestanden habe.»

    Nun geht es um die Geschehnisse im Operationssaal: Der Kardiologe sei während einer Sitzung vom Anästhesisten alarmiert worden. Er habe im Operationssaal eine «stabile Situation» vorgefunden. Er habe «problemlos innert weniger Minuten» eine Untersuchung durchführen könnten. «Die erhobenen Befunde erwiesen sich als unverändert.» Damit sei die Aufgabe des Kardiologen erledigt gewesen. «Er wurde nicht mehr benötigt und war nicht mehr in die weiteren Überlegungen eingebunden.» 

  • 9.39 Uhr

    «Es bestehen nicht einmal Richtlinien»

    Für Patienten mit WBS habe es lediglich Empfehlungen gegeben. «Für die präoperative Abklärung beim Verdacht auf das Syndrom bestehen nicht einmal Richtlinien», sagt der Anwalt des Kardiologen weiter. Es gebe nirgendwo Empfehlungen, Operationen nicht durchzuführen. «Die Gutachter des Instituts für Rechtsmedizin äussern hier Wunschdenken.»

    Das IRM-Gutachten beachte die geltenden klinischen Prozesse nicht. «Es gibt keinen Prozess, bei dem ein Kardiologe für eine solche Abklärung mit ins Boot geholt werden sollte. Es gab nicht einmal ein Boot», so der Anwalt weiter.

  • 9.35 Uhr

    Komplikationen waren nicht zu erwarten

    Der Verteidiger des Kardiologen sagt, sein Klient sei nicht in den Entscheid der Operation involviert gewesen. Auch in die Vorbereitung sei er nicht involviert gewesen. Die Aufgaben seien klar verteilt gewesen. «Er hatte eine Zuständigkeit für eine ganz bestimmte Behandlung – und nur für diese», so der Anwalt weiter.

    «Selbst wenn der Verdacht auf ein Williams-Beuren-Syndrom gegeben gewesen wäre, hätte die Behandlung nicht anders erfolgen müssen». In den letzten 30 Jahren seien 18 Patienten mit WBS am Luzerner Kinderspital behandelt worden, 10 davon seien operiert worden. «Es gab dabei keine Komplikationen.»

  • 9.27 Uhr

    «Keine Kenntnis von WBS»

    Auch im Bericht an die Invalidenversicherung sei nie von einem Williams-Beuren-Syndrom die Rede gewesen. «Dabei wäre das, wäre denn ein Verdacht vorgelegen, für die Stelle äusserst relevant gewesen», so der Verteidiger. Es sei richtig, dass das Syndrom nirgends erwähnt worden sei, «weil man eben keine Kenntnis davon hatte».

    Dies habe auch dazu geführt, dass die Ärzte ein entsprechendes Risiko nicht einschätzen konnten – weil sie eben keine Kenntnis davon gehabt hätten. «Ein Verdacht auf Williams-Beuren-Syndrom wurde weder erfasst noch berücksichtigt.»

  • 9.18 Uhr

    Bericht sei nie zur Kenntnis genommen worden

    Der Verteidiger rekapituliert noch einmal die Ereignisse. Es sei keine genetische Abklärung durchgeführt worden. «Wo war der Verdacht auf das Williams-Beuren-Syndrom abgelegt?»

    In den Akten der Staatsanwaltschaft sei bereits früh von einer möglichen genetischen Erkrankung die Rede. Das sei aber nicht übereinstimmend mit den Dokumenten im Spital. Die Ärzte würden die Krankengeschichte nicht chronologisch ordnen wie das die Staatsanwaltschaft getan habe. «In der digitalen Dokumentenverwaltung war das Konsil in einer Weise abgelegt, in welcher es nicht zur Kenntnis genommen wurde, wenn man sich über den Patienten informiert hat.»

  • 9.02 Uhr

    Verhandlung geht weiter

    Die Verhandlung geht weiter. Der Verteidiger des Kardiologen beginnt sein Plädoyer. Er fordert einen Freispruch und eine Genugtuung für den Kardiologen. 

    Der Verteidiger sagt, laut dem Bundesverband sei der Zusammenhang zwischen dem Williams-Beuren-Syndrom und dem Tod durch Medikamente sei nicht erwiesen. «Den Privatklägern ist das Schlimmste widerfahren», sagt er. Die Mediziner hätten von Beginn weg versucht, Lösungen und Antworten zu suchen. «Das wäre auch aussergerichtlich möglich gewesen.»

    Immer wieder sei mit der Staatsanwaltschaft über die Einstellung des Strafverfahrens diskutiert worden, dies auch in Einverständnis mit den Eltern. Die Oberstaatsanwaltschaft habe jedoch mitgeteilt, dass trotz Annäherungsversuchen geklagt werden soll. Das kritisiert der Anwalt. 

    «Es wird etwas vorgegaukelt, was gar nicht ist – und die Ärzte in einen emotionalen Abgrund gestürzt.» Auch jetzt wolle er weiterhin eine gütliche Einigung erzielen.

  • 8.,41 Uhr

    Zweiter Verhandlungstag steht an

    Am heutigen Donnerstag steht der zweite Verhandlungstag im Kindstod-Prozess von Luzern an. Es werden noch zwei Plädoyers der Verteidigung anstehen, danach folgen Replik und Duplik. blue News tickert live aus Luzern. 

  • Das war der erste Verhandlungstag

    Im Prozess um den Tod eines Babys in einem regionalen Kinderspital ist es am späten Nachmittag zu einer überraschend frühen Unterbrechung gekommen. Das Verfahren wird am Mittwochmorgen um 9 Uhr fortgesetzt.

    Zuvor hatten sich Staatsanwaltschaft, der Anwalt der Opferfamilie und Verteidigung einen intensiven Schlagabtausch geliefert. Die Anklage beantragt für alle drei beteiligten Mediziner eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon sechs Monate unbedingt. Der Vorwurf lautet auf eine «medizinisch nicht vertretbare» Fortsetzung der Operation nach einer ersten Reanimation.

    Der Anwalt der Opferfamilie sprach von einer «gravierenden Verletzung der ärztlichen Sorgfalt» und einem «unnötigen Risiko», das letztlich zum Tod des Babys geführt habe. Die Verteidigung des Anästhesisten forderte hingegen einen Freispruch – ihr Mandant habe ohne Hinweis auf eine genetische Erkrankung «standardisiert und leitlinienkonform» gehandelt. Zudem sei der Verlauf «mit grosser Wahrscheinlichkeit auch später fatal» gewesen.

    Ein beigezogener Anästhesie-Experte übte dennoch Kritik am Vorgehen im OP. Er hätte das Kind nach der Reanimation zunächst auf die Intensivstation verlegt, stabilisiert und den Eingriff verschoben.

    Wann ein Urteil fällt, ist noch völlig offen. 

  • Verhandlung unterbrochen

    Die Verhandlung wird überraschend früh unterbrochen. Morgen um 9 Uhr geht es weiter.

  • 16.31 Uhr

    «Es gibt keinen Grund, das Leben von ihm zu zerstören»

    «Dass man im Nachhinein ein anderes Vorgehen gewählt hätte, ist belanglos», führt der Anwalt weiter aus. Bei der Beurteilung sei aber massgebend, was der Kenntnisstand zum Zeitpunkt des Todes des Babys gewesen sei. Die Überzeugungskraft des Rechtsmedizinischen Instituts sei nicht gegeben und sogar «erschüttert», so der Anwalt weiter. Es weise «klare Schwächen» auf, zerpflückt der Anwalt des Anästhesisten das IRM-Gutachten. 

    «Mein Klient steht zu seiner Verantwortung. Er hat nie versucht, die Schuld abzuwälzen. Sein Verhalten spricht nicht nur für seine Redlichkeit, sondern auch für seine Integrität.

    Der Anästhesist habe darüber nachgedacht, seinen Job an den Nagel zu hängen, sagt der Anwalt weiter. «Das sind nicht einfach leere Hülsen. Es waren ernsthafte Gedanken». Die Behauptung, dass er den Tod in Kauf genommen habe, habe den Anästhesisten hart getroffen. «Es gibt keinen Grund, das Leben von ihm jetzt zu zerstören»

  • 16.22 Uhr

    «Ausgang wäre der Gleiche gewesen»

    Der Fall ist für die Laien nicht nur medizinisch kompliziert. Die Plädoyers sind gespickt mit juristischen Feinheiten. So führt der Anwalt beispielsweise aus, dass mangels nachgewiesener Sorgfaltspflichtverletzung und fehlender Kausalität keine Schuldsprechung in diesem Punkt erfolgen könne.

    «Am Vorgehen des Anästhesisten hätte sich nichts geändert», führt sein Anwalt aber aus. «Der Ausgang wäre, so leid es mir tut, früher oder später wohl der Gleiche gewesen.»

  • 16.06 Uhr

    «Wäre auch später fatal verlaufen»

    «Was wäre denn das Alternativszenario gewesen», fragt der Anwalt. Das Institut für Rechtsmedizin mache es sich zu einfach, wenn es sage, dass der Tod durch den Aufschub der Operation hätte verhindert werden können. «Die Operation wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt mit grosser Wahrscheinlichkeit fatal verlaufen», ist der Anwalt überzeugt.

  • 15.50 Uhr

    «Fotos waren nicht nötig»

    «Hätte der Anästhesist Kenntnis von einer möglichen WBS-Erkrankung gehabt, hätte er die Narkose nicht eingeleitet», sagt der Anwalt. «Die Fotos von heute morgen haben eine emotional-suggestive Wirkung verursacht. Das war nicht nötig. Man hätte auch ohne Fotos argumentieren können», sagt der Anwalt. «Von Fotos auf Erkrankungen zu schliessen, ist unmöglich», zeigt er sich überzeugt. 

    Ansonsten wiederholt der Verteidiger einige der Argumente, die der Anästhesist bereits am Morgen in seinem Statement vorgebracht hatte. So sei das Anästhesieverfahren standardisiert und gemäss Literatur gewählt worden.

    Die Vor- und Nachteile der möglichen Einleitung der Narkose seien bereits hinreichend dargelegt worden. Ausserdem habe der Anästhesist dargelegt, weshalb er eine zweite Narkose als einzige Option gesehen habe. Das benutzte Narkotikum habe zu denjenigen mit den tiefsten Risiken einer allergischen Reaktion gehört.

  • 15.47 Uhr

    Keine Info über WBS-Erkrankung gehabt

    «Je kleiner das Kind, desto schneller sollen die Eingriffe geplant werden», habe einer der Gutachter ausgeführt, sagt der Anwalt weiter. Operationen müssten innerhalb von Wochen bis Monaten durchgeführt worden seien. «Mir als Laie kann niemand sagen, dass man da hätte Monate zuwarten müssen.» 

    Das Institut für Rechtsmedizin habe dargelegt, dass es von einem Nicht-Natürlichen Tod ausgehe. Doch das Institut widerspreche sich selbst in seinen Ausführungen. Und auch die verschiedenen Gutachten würden keinen einwandfreien Aufschluss ermöglichen. 

    Dass die Narkose zum Tod geführt habe, könne nicht zweifelsfrei gesagt werden, das sei in mehreren Gutachten so festgehalten, führt der Anwalt weiter aus. «Der Verdacht auf WBS wurde in einer von 54 Notizen festgehalten», sagt der Anwalt. 

    Der Anästhesist habe das elektronische Patientendossier gelesen, wie das immer geschehe. «Dort gab es keine Information bezüglich einer möglichen Generkrankung – und es kann nicht von ihm verlangt werden, dass er von jedem Patienten alle Dossiers inklusive Notizen kennt und liest.»

  • 15.39 Uhr

    Nun spricht der Anwalt des Anästhesisten

    Nun beginnt das Plädoyer des Anästhesisten-Anwalts. Er beantragt einen vollumfänglichen Freispruch. Dieser sei unabdingbar. Der Anästhesist habe sich umfänglich geäussert. «Wir haben es mit einer integren Persönlichkeit zu tun, die ihrem Beruf gewissenhaft nachgeht», sagt der Anwalt über seinen Mandanten. «Kein verantwortungsvoller Arzt nimmt den Tod seines Patienten in Kauf.»

    Die WBS-Erkrankung erhielt keine vertiefte Beachtung. Dem Verdacht einer genetischen Erkrankung sei nicht vertieft nachgegangen worden. «Die Eltern haben damals keine vertiefte Abklärung gewünscht, weshalb eine Sprechstunde beim Genetiker erst nach der Operation wollte», sagt der Anwalt. 

    Dabei gehe es nicht um Schuldzuweisungen. Doch wolle er aufzeigen, dass keine Diagnose erstellt worden sei, es habe sich lediglich um Verdachtsmomente gehandelt. «Daran führt kein Weg vorbei». 

  • 15.23 Uhr

    «Verstehe nicht, wieso sie die Operation fortgesetzt haben»

    «Das Risiko kann meines Erachtens nie höher sein, als 10 Minuten nach einer ersten Narkose mit Reanimationsfolge», führt der Anwalt weiter aus. Wie man hier auf die Folgerung komme, dass das Risiko eventuell zu einem späteren Zeitpunkt noch höher gewesen sei, erschliesse sich ihm nicht.

    Ein Stopp sei absolut zwingend gewesen, sagt der Anwalt weiter. Die Kreislauf-Instabilität nach der ersten Narkose sei Alarmsignal genug gewesen. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Ärzte nicht mit dem Williams-Beuren-Syndrom auseinandergesetzt hätten.

    Jedem medizinischen Laien leuchte ein, dass eine Reanimation grossen Stress für die Person bedeute. Das sei auch bei erwachsenen Personen so – und bei Säuglingen erst recht. «Deshalb verstehe ich nicht, wieso sie die Operation fortgesetzt haben.»

    Ohne weitere Operation hätte das Baby den Tag sicherlich überlebt, ist der Anwalt überzeugt. Deshalb müssten die Ärzte auch verurteilt werden. Er fordert ein «angemessenes Urteil». Ob auch der Eventualvorsatz erfüllt sei, müsse das Gericht entscheiden. 

  • 15.15 Uhr

    «Unnötiges Risiko»

    «Wir haben hier keinen 80 Kilogramm schweren Mann, den man nur 12 Minuten nach der ersten Narkose ein weiteres Mal diesem Stress aussetzt», sagt der Anwalt der Familie weiter. Es gehe immer noch um ein Baby.

    Einer der Gegengutachter habe Tatsachen einfach ausgeblendet und gehe gar nicht auf die erste Narkose ein. «Dieses Kind hat die Narkose offensichtlich nicht vertragen», sagt er mit Hinweis auf die notwendige Reanimierung. 

    Nun zerpflückt der Anwalt die wesentlichen Punkte der Verteidigung. So sei das Kind zwar kreislaufdynamisch stabil gewesen, «aber das heisst nicht, dass es auch so geblieben wäre». Niemand könne sicher wissen, ob der Kreislauf stabil bleiben, insbesondere weil kurz zuvor habe eine Reanimation durchgeführt werden müssen.

    Auch der Punkt, dass die zweite Instabilität erst nach 20 Minuten eingetroffen sei, ziehe nicht, sagt der Anwalt. «Ich verstehe nicht, wie man unter diesen Tatsachen dieses unnötige Risiko eingegangen ist.» Das Management sei «völlig unzureichend gewesen».

    Immer wieder werde von einem «erfahrenen Team» gesprochen. «Aber keiner der Ärzte hatte profunde Kenntnisse vom Williams-Beuren-Syndrom», sagt der Anwalt. Die Ärzte hätten sich aber entsprechende Kenntnisse aneignen können – wenn sie sich denn die Zeit gegeben hätten. 

  • 15,12 Uhr

    «Wir Laien haben gesehen, dass etwas nicht stimmt»

    «Die Eltern hätten, sofern sie davon gewusst hätten, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verlangt, dass zuerst alle Risiken abgeklärt werden», sagt der Anwalt. Doch die Eltern seien von den Ärzten ungenügend aufgeklärt worden.

    Der Einwand der Verteidigung, dass die Ärzte das Williams-Beuren-Syndrom nicht gekannt hätten, ziehe nicht. «Sogar wir Laien haben heute auf den Fotos gesehen, dass hier etwas nicht stimmt.» Die Beschuldigten seien damit ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen. 

    Das Institut für Rechtsmedizin habe klar festgestellt, dass es nicht zumutbar gewesen sei, das Kind ein zweites Mal unter Narkose zu stellen. «Heute wollte der Gutachter das nicht mehr so sagen. Ich habe den Eindruck, er hat ein bisschen kalte Füsse bekommen – so etwas macht mich immer stutzig», sagt der Anwalt. 

  • 15.06 Uhr

    «Alle Alarmlampen hätten aufleuchten müssen»

    «Es gehört zur ärztlichen Sorgfalt, alle Gefahrenquellen abzuklären», führt der Anwalt der Familie weiter aus. Die Ärzte hätten dafür genügend Zeit gehabt, schliesslich habe es sich nicht um eine dringliche Operation gehandelt. Es möge sein, dass die Ärzte das seltene Williams-Beuren-Syndrom nicht gekannt hätten. «Aber dann müssen sie sich kundig machen», sagt der Anwalt – das sei im Justizsystem nicht anders. 

    «Hätten sich die Teammitglieder mit dem Verdacht und den Konsequenzen des WBS auseinandergesetzt, hätten spätestens nach der ersten Reanimation alle Alarmlampen aufleuchten müssen», führt er weiter aus.

  • 15 Uhr

    Operation medizinisch nicht vertretbar

    «In der Medizin arbeitet man nicht mit Sicherheiten, sondern mit Wahrscheinlichkeiten. Medizin ist keine exakte Wissenschaft», sagt der Anwalt weiter. «Es sind fast immer Risikobeurteilungen.» Doch, so der Anwalt, das Kind sei gestorben, weil es operiert worden sei. Wäre keine Operation angefallen, wäre das Kind auch nicht gestorben. «Erfolgte die medizinische Versorgung mit der gebotenen Sorgfalt?», fragt der Anwalt und liefert die Antwort gleich selbst: «Nein!» Gemäss dem rechtsmedizinischen Gutachten sei die Operation medizinisch nicht vertretbar gewesen.

    «Kinder werden in der Regel ab 5 Kilo operiert», führt der Anwalt weiter aus. Das sorgt für Lacher und Kopfschütteln im Saal – in den Zuschauerreihen sitzen auch einige Ärzte und Spitalmitarbeiter. 

  • 14.50 Uhr

    «Es braucht keine Diagnose»

    Das Kind sei bei der Operation nur rund 3,5 Kilogramm schwer gewesen. Pränatal sei bereits der Verdacht auf eine Erkrankung bestanden. In den Akten sei mehrfach die Rede eines Verdachts auf eine Erkrankung. «Es braucht keine Diagnose, es braucht nur einen Verdacht, um die Ärzte auf den richtigen Pfad zu führen», sagt er weiter. 

    Der Säugling sei nur neun Wochen alt gewesen, als die Operation durchgeführt worden sei, sagt der Anwalt weiter. Zudem stellt er die Frage, wer Schuld gewesen sei. «Es hiess überall, dass der Entscheid zur Fortführung kollektiv gewesen sei – heute sagt der Anästhesist, es sei sein alleiniger Entscheid gewesen.»

  • 14.40 Uhr

    «Hochgradig unsorgfältig gearbeitet»

    Nun geht es weiter mit dem Plädoyer des Anwalts der Familie. Er spricht von einer «gravierenden Verletzung der ärztlichen Sorgfalt», es sei «hochgradig unsorgfältig» gearbeitet worden. 

    Mit «an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» hätte der Tod des Kindes verhindert werden können, zeigt sich der Anwalt überzeugt. Der Fall sei entgegen der Darstellung der Ärzte relativ einfach. «Hätten sich die Ärzte mehr Zeit gegeben, die Gen-Untersuchung abzuwarten, hätten sie sich besser vorbereiten können», sagt er. «Dann wären wir heute nicht hier.» Die Ärzte hätten dem Kind Zeit geben müssen, sich von der OP und der Reanimation zu erholen. 

    «Mir ist unverständlich, wieso die Ärzte diese Operation durchgeführt und sich einfach über die Risiken hinweggesetzt haben», sagt der Anwalt der Familie weiter. 

  • 14.36 Uhr

    Staatsanwalt will unter Mindeststrafe gehen

    Dass der Säugling auch bei einer verschobenen Operation hätte sterben können, sei reine Spekulation, sagt die Staatsanwältin. Tatsache sei aber, dass nicht alle Vorkehrungen für eine saubere Operation und Narkotisierung getroffen worden seien, sagt sie weiter. «Das Risiko hätte durch eine korrekte Vorbereitung sicherlich minimiert hätte werden können.» 

    Für alle drei Beschuldigten beantragt die Strafverfolgerin drei Jahre Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt, zusätzlich Geldstrafen und eine Busse. Aus achtenswerten Begründen habe man aber nicht die Mindeststrafe von fünf Jahren beantragt, sondern sei nach unten abgewichen. 

    «Der Tod des Babys hätte sich vermeiden lassen, wenn korrekt gehandelt worden wäre», sagt sie abschliessend.

  • 14.31 Uhr

    «Vorbereitung erfolgt gleich wie bei gesunden Säuglingen»

    «Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kinderchirurgin aufgrund der Hinweise die Akten nicht genauer durchlas», sagt die Staatsanwältin. Gebe man die auffälligen Körpermerkmale bei ChatGPT ein, erfolge ein direkter Hinweis auf eine genetische Erkrankung. «Es war also offensichtlich, dass mit dem Säugling etwas nicht stimmte», sagt die Staatsanwältin. 

    Ein Patient mit Williams-Beuren-Syndrom müsse jederzeit überwacht werden und dürfe nur unter Spezialaufsicht sediert werden – diesen Hinweis finde man auf den Fachportalen schnell, sagt die Staatsanwältin. 

    Weil in der Akte immer wieder auf eine mögliche genetische Erkrankung hingewiesen wurde, hätte man die Risiken einer Narkose vertieft abklären müssen, sagt die Staatsanwältin. «Es wurden hier aber keine speziellen Massnahmen getroffen. Die Vorbereitung für die OP erfolgte genau gleich wie bei gesunden Säuglingen.»

  • 14.24 Uhr

    Mehrere Einträge sollen auf Generkrankung schliessen lassen

    «Es geht heute um Verantwortung», eröffnet die Staatsanwältin ihr Plädoyer. Sie rekapituliert noch einmal die Ereignisse. «Die Frage ist, wem das zur Last gelegt werden kann.»  Die Meinungen würden in diesen Punkten weit auseinandergehen. Die Verteidigung argumentiere damit, dass in den Akten lediglich ein Mal der Verdacht auf das Williams-Beuren-Symptom geäussert werden.

    Das stimme so aber nicht, sagt die Staatsanwältin. Sie sagt, es gebe mehrere Einträge in der Krankenakte, die auf eine genetische Erkrankung schliessen lassen würden. So habe es Einträge gegeben, dass man eine genetische Abklärung vornehmen lassen wolle, weil körperliche Auffälligkeiten beim Baby festgestellt wurden. 

    In der Akte sei der Verdacht einer genetischen Erkrankung auch unter Diagnosen aufgelistet wurden. Mehrdeutige Krankheitsbilder müssten, so die Staatsanwältin, von den Ärzten aufgeklärt werden. 

  • 14.19 Uhr

    Verhandlung geht weiter

    Jetzt geht die Verhandlung weiter. Die Staatsanwältin wird jetzt ihr Plädoyer halten.

  • 12.57 Uhr

    «Das ist eine Tragödie – es tut mir so leid»

    Jetzt verliest die Kinderchirurgin ihr Statement. Sie will ebenfalls keine weiteren Fragen beantworten. Sie erklärt, wie genau sie die Eltern und das Baby kennengelernt hätten. Die Chirurgin habe anschliessend das Baby untersucht und keine eindeutigen Hinweise auf einen Leistenbruch festgestellt. Laut den Eltern sei eine genetische Abklärung empfohlen worden, sie seien aber zurückhaltend gewesen, berichtet die Kinderchirurgin weiter. Einige Monate später sei klar gewesen, dass das Kind einen Leistenbruch aufweise. «Ich hatte keine Zweifel diesbezüglich.» Ein Leistenbruch stelle bei Babys einen dringlichen Operationsgrund dar. Es hätten sich Verletzungen bilden können, die nicht mehr verheilen könnten. 

    Das Baby sei zwei Tage vor der Operation noch einmal untersucht worden, ohne Hinweise auf eine Verschlechterung. Sie selbst sei zum Zeitpunkt der Einleitung der Narkose in einem anderen Eingriff gewesen und sei dazugeholt worden, als der erste Herzstillstand gekommen sei. Die Untersuchung habe keine Veränderungen im Vergleich zur Untersuchung zwei Tage früher festgestellt. Danach sei sie in einen weiteren Eingriff gegangen, bis sie wiederum dazugeholt sei, als zum zweiten Mal die Reanimationsmassnahmen eingeleitet worden seien. 

    «Sein Tod hat mich sehr getroffen», sagt die Chirugin unter Tränen. «Es ist das Schlimmste, was man erfahren kann. Das ist eine Tragödie und tut mir sehr leid. Aber ich habe nichts falsch gemacht»

    Damit ist das Beweisverfahren geschlossen. Es gibt eine Mittagspause, um 14.15 Uhr geht es weiter.

  • 12.53 Uhr

    «Es ist das Schlimmste, was passieren kann»

    Nun spricht der damalige Kardiologe und verliest sein Statement. «Wenn man in die Gesichter der Eltern schaut, die am Bett des verstorbenen Patienten sitzen, es ist das Schlimmste, was uns passieren kann», sagt er. «Ich empfinde noch immer unendliches Leid. Aber hier sitzen Ärzte, die zu den besten ihrer Zunft gehören – keine Verbrecher oder Pfuscher. Es ist ein einmaliges Ereignis in meiner jahrzehntelangen Karriere und stürzte mich in tiefe Krise»

  • 12.50 Uhr

    «Ich würde genau gleich wieder handeln»

    «Würde ich heute etwas anders machen? Ja, wir sind Mediziner», führt der Anästhesist aus. «Wir suchen Befunde und erklären dies nachher. Wir hatten aber damals keine Chance, konnten uns nicht erklären, wieso das Baby verstorben war. Ich hätte mir gewünscht, dass ich schon damals Kenntnis gehabt hätte. So hätte ich den Eltern mehr erklären können. Es ist trotz strafrechtlichem Prozess das Recht der Eltern, dass wir ihnen unsere Situation hätten darlegen können.»

    «Würde ich medizinisch etwas anders machen? Es gibt eine einfache und eine schwierige Antwort. Die einfache Antwort ist: Ja, einfach die zweite Intubation nicht starten. Die schwierige Antwort ist: Was wäre denn später passiert? Vielleicht hätte das Kind einen Zusammenbruch gehabt und wir hätten notfallmässig in der Nacht eingreifen müssen – ohne Spezialisten. Ich war verantwortlich für das Kind und die Intubation. Darum: Ich würde genau gleich wieder handeln wie damals.»

  • 12.38 Uhr

    Jetzt spricht der Anästhesist

    Zunächst wird der leitende Anästhesiearzt befragt, der damals bei der folgenschweren Operation dabei war. «Wenn man die  Anklageschrift  liest, könnte man davon ausgehen, dass wir es nach der ersten fehlgeschlagenen Sedierung einfach nochmals versucht haben. Dem ist aber ganz klar nicht so», sagt der Anästhesist.

    Es seien bereits mehrere Vorerkrankungen festgestellt worden. Vom WBS sei ihm aber nichts bekannt gewesen. Nach der fehlgeschlagenen Anästhesie und der Wiederbelebungsmassnahme habe man überlegt, das Kind auf die Intensivstation zu verlegen. Das sei aber nicht vertretbar gewesen, denn das Kind habe sich den intravenösen Zugang rausgerissen. Es sei eine weitere kardiologische Untersuchung gemacht worden, dieser habe festgestellt, dass der Zustand stabil sei. 

    Es sei der bestmögliche Zeitpunkt gewesen, die Operation weiterzuführen. Die Befunde und Diagnosen seien gut gewesen, der Kardiologe sei in Rufbereitschaft gewesen, es sei ein erfahrenes Team vor Ort gewesen. «Es war im besten Sinne des Patienten, die Operation weiterzuführen», sagt der Anästhesist. 

    Erst 24 Minuten nach der erneuten Intubation sei es zu einer weiteren Kreislaufinstabilität gekommen – dieses Mal mit tödlichen Folgen. 

    Die Alternativszenarien wie eine Verlegung ohne intravenösen Zugang auf die Intensivstationen hätten ebenfalls Risiken aufgewiesen. 

  • 12.30 Uhr

    Weiter geht es mit der Befragung der Beschuldigten

    Nun geht es mit der Befragung der Beschuldigten weiter. Diese machen wie bereits angekündigt ganz oder teilweise von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Sie wollen aber gemeinsam mit ihren Anwälten ein Statement abgeben. Das Gericht werde die Einvernahme dennoch durchfüren, am Ende könne jeder Beschuldigte selbst entscheiden, auf welche Fragen er antworte. 

  • 12.28 Uhr

    «Kann den Entscheid nicht zu 100 Prozent vertreten»

    Der Sachverständige wird noch befragt, ob er das Vorgehen der Ärzte nachvollziehbar halte – schliesslich würden diese nicht über die gleichen Kenntnisse im Bereich des WBS verfügen. «Das ist schwierig. Am Ende ist es eine Individualentscheidung. Man hat das Kind auf dem Operationstisch, die Ärzte haben sich Gedanken gemacht.  In letzter Instanz fehlen mir aber einige Schritte, von denen ich aber vielleicht auch gebrandmarkt bin aufgrund meine Erfahrung. Gewisse Schritte sind in gewisser Weise nachvollziehbar. Meine individuelle Entscheidung wäre anders gewesen. Ich kann den Entscheid nicht zu hundert Prozent vertreten.»

    Damit ist die Befragung des Anästhesisten abgeschlossen. 

  • 12.15 Uhr

    «Hätte das Kind nicht einer zweiten Narkose zugeführt»

    Dass das Sterberisiko unabhängig vom Narkoseverfahren immer gleich hoch sei, verneint der Sachverständige. Es gebe sehr wohl Strategien, das Risiko deutlich zu senken, sagt er.

    Der Sachverständige wird nun befragt, wie er selbst reagiert hätte. «Es sind drei erfahrene Kollegen. Sie haben alles dran gesetzt und laut den Akten schnell reagiert, um die Kreislaufkompromittierung nach der ersten Anästhesie zu verhindern und das Kind wieder zu beleben. Nur: Ich für meinen Teil hätte das Kind nicht einer zweiten Narkose zugeführt. Ich hätte gesagt, dieses Kind geht auf eine Intensivstation, wird erstmal überwacht und stabilisiert und dann ein oder zwei Tage später operiert. Auch wenn das für die Eltern erstmal Stress bedeutet, weil man mit einem unoperierten Kind rauskommt.»

    In der Zwischenzeit hätte man wohl kaum neue Diagnosen gehabt, bestätigt der Sachverständige. Aber in dieser Zeit hätte man die Akten noch einmal sichten und die Lage allenfalls neu beurteilen können. Nach einem solchen Zwischenfall müsse das Kind erst stabilisiert werden – es sei denn, es gehe um Leben und Tod. 

  • 12.04 Uhr

    Hätte eine andere Anästhesie dem Baby das Leben gerettet?

    «Wir versuchen immer, die Kinder vor einer Operation auf mindestens 5 Kilo zu kriegen. Das macht die ganze Anästhesie deutlich einfacher», sagt der Sachverständige. Zur Erinnerung: Das Baby war zum Zeitpunkt deutlich leichter. 

    «Eine gewisse Vorbereitung hilft uns, Patienten mit Williams-Beuren-Syndrom spezifisch zu behandeln.» So hätte man beispielsweise eine andere Anästhesiemethode wählen oder ein anderes Zentrum wählen können, welches beispielsweise die Aufrechterhaltung des Herz-Kreislaufs mit Maschinen hätte sicherstellen können. 

    Die Sachverständigen für spezifische Erkrankungen seien untereinander gut vernetzt. Man versuche immer, die bestmöglichen Informationen zu spezifischen Erkrankungen zu sammeln. Er selbst erhalte ungefähr einmal pro Woche eine Anfrage zum Williams-Beuren-Syndrom, «auch beispielsweise von Zahnärzten, die sedieren müssen und versuchen, eine Empfehlung zu bekommen.»

  • 11.57 Uhr

    «Individuelle Risikoabwägung»

    Er persönlich teile die Vorgehensweise der Ärzte nicht, sagt der Sachverständige weiter. «Aber es ist immer eine individuelle Risikoabwägung, die drei sehr erfahrene Kollegen vorgenommen haben.» Er persönlich habe nicht den Eindruck, dass die operative Behandlung des Leistenbruchs gleich dringend gewesen sei wie die Herz-Kreislauf-Risiken des Babys.

    Er teile zudem die Auffassung des Gegengutachtens nicht, dass bei Anästhesien nur eine marginale Auswirkung auf den Herz-Kreislauf des Kindes hätten. Es gebe Medikamente, die eine stabilere Situation herbeiführen würden, sagt der Sachverständige. Diese müssten aber intravenös verabreicht werden.

  • 11.50 Uhr

    «Kritische Sicht», auf das Vorgehen der Ärzte

    «Ich für meinen Teil versuche, sämtliche Medikamente zu vermeiden, die irgendeine negative Auswirkung auf einen solchen Patienten haben könnten», sagt der Sachverständige weiter. So hätte es auch die Möglichkeit gegeben, das Narkosemittel intravenös zu verabreichen anstatt zu inhalieren. «Bei der ersten Einleitung kann ich das mit der Inhalation noch nachvollziehen. Aber nach den Ereignissen (Reanimation, Anm.) das ein zweites Mal zu tun – darauf habe ich eine kritische Sicht», führt der Sachverständige weiter aus. 

    Dokumentiert sei, dass sich das Kind in einem stabilen Allgemeinzustand befunden habe. Der intravenöse Zugang sei entfernt worden, sagt der Facharzt weiter aus. Aber, so führt der Sachverständige weiter aus, «Ich nehme wieder das Medikament, bei dem ich beim ersten Mal schon Probleme hatte. Schwierig. Ich persönlich hätte nach einem Venenzugang gesucht und nicht nochmals inhalieren lassen.»

  • 11.44 Uhr

    «Schicksalshaft und nicht vorhersehbar»

    Bei einer Operation würden die Anästhesisten, Kardiologen und Kinderchirurgen das Kind vorgängig untersuchen, sagt der Sachverständige weiter. Es gebe wenige Patienten mit Williams-Beuren-Syndrom. «Wenn man da solche Verdachte hegt, denke ich schon, dass man sich zusammensetzt und das bespricht», sagt der Arzt weiter. 

    Die Pathologie hätte weiterhin bestanden, führt der Sachverständige aus. «Die Frage ist immer, was man hätte machen können. Aber ob man das (den medizinischen Eingriff, Anm.) heute oder morgen durchführt, spielt dort keine Rolle.» Sei das Williams-Beuren-Syndrom bekannt, könne man vorbeugende Massnahmen treffen oder aber eben zu weiteren Abklärungen die Operation verschieben, sagt der Arzt weiter. 

    Aufgrund des Verlaufs gehe er davon aus, dass der Tod ein Zusammenspiel verschiedener Dinge war, nicht nur des Medikaments. «Es war schicksalshaft und nicht vorhersehbar.» Das Medikament sei wohl nicht alleine für den Tod des Kindes verantwortlich gewesen. Denn zwischen der Verabreichung des Medikaments und der allergischen Reaktion seien einige Minuten vergangen. 

  • 11.36 Uhr

    «Verdachtslampe leuchtet früh auf»

    Die Referentin konfrontiert den Sachverständigen mit Widersprüchen aus den verschiedenen Gutachten. In einem davon ist die Rede, dass die Diagnose des Williams-Beuren-Syndroms nur ein Verdacht war, nicht aber mehr. «Es gibt eine Unmenge an syndromalen Erkrankungen. Da ich am Zentrum des Syndroms arbeite, leuchtet bei mir natürlich die Verdachtslampe relativ früh auf. Da herrscht eine frühere Alarmierung», sagt der Sachverständige. 

  • 11.28 Uhr

    Hohe Syndrom-Sachkenntnis

    Der Sachverständige für die Anästhesie arbeitet nicht am Institut für Rechtsmedizin. Er weist jedoch eine hohe Sachkenntnis für das Williams-Beuren-Syndrom auf und wurde deswegen beigezogen, führt er aus.

  • 11.26 Uhr

    Verhandlung geht weiter

    Die Verhandlung geht weiter. Der Verteidiger will wissen, wie es dazu kam, dass die Rechtsmedizinerin die Präsentation gehalten habe. Sie sei als Sachverständige vom Gericht dazu eingeladen worden, antwortet sie. 

    Nun geht es mit dem Sachverständigen für die Anästhesie weiter. 

  • 10.56 Uhr

    Hätte man das Syndrom überlesen können?

    Die Gerichtspräsidentin will von der Rechtsmedizinerin wissen, ob diese schon jemals zuvor mit dem Williams-Beuren-Syndrom in Kontakt gekommen sei. Zur Einordnung: Es handelt sich um eine sehr seltene genetische Erkrankung. Die Medizinerin sagt, sie habe davon Kenntnis gehabt, sich aber erst bei dieser Obduktion im Detail damit beschäftigt. 

    Die Krankenakten des Babys waren sehr ausführlich. Der Verdacht auf das Syndrom sei nur am Rande erwähnt worden, ob man diese hätte überlesen können, will die Richterin wissen. Diese Frage kann die Rechtsmedizinerin nicht beantworten.

    Die Verhandlung wird nun für eine Pause unterbrochen.

  • 10.52 Uhr

    Syndrom-Befund erst nach dem Tod

    Gewisse Befunde, darunter auch das Williams-Beuren-Syndrom, seien erst postmortal, also nach dem Tod des Babys festgestellt worden, sagt die Richterin. Die Rechtsmedizinerin bestätigt das. Allerdings sei in den Krankenakten schon der Verdacht des Williams-Beuren-Syndrom geäussert worden. Deshalb, so die Rechtsmedizinerin, habe man sich auch nach Abschluss der Untersuchungen gefragt, ob man nicht schon den reinen Verdacht bei der Behandlung hätte berücksichtigen müssen. 

  • 10.38 Uhr

    Was hätte ein Abbruch geändert?

    Nach der ersten Phase der Kreislaufinstabilität mit anschliessender Reanimation sei die Operation ohne weitere Abklärung durchgeführt worden, schreiben die Rechtsmediziner in ihrem Gutachten. Gemäss den Akten seien aber zwischenzeitlich schon Abklärungen durchgeführt worden. Die Ärztin verweist auf den Fachgutachter für die Anästhesie, der nachfolgend befragt werden soll. 

    Die Richterin will von der Rechtsmedizinerin wissen, ob ein Abbruch der Operation und weitere Abklärungen etwas geändert hätten. Die Ärztin will sich dazu nicht äussern – es sei, so die Ärztin sinngemäss, nicht möglich, auf solche Behandlungen zu spekulieren. Man wisse nicht, welche Abklärungen wirklich getätigt worden wären.

  • 10.37 Uhr

    Gegengutachten werden zum Thema

    Nun geht es um die Gegengutachten. In einem der Gutachten steht, dass man keine ausreichenden Hinweise für eine allergische Reaktion habe. Dazu sagt die Rechtsmedizinerin, dass man aufgrund der Hinweise, die sie soeben dargelegt habe, am ehesten von einer solchen Reaktion ausgehen könne. 

    Im Gegengutachten heisst es zudem, dass es zahlreiche syndromale Erkrankungen bei Kindern gebe. Ein Rückschluss auf das William-Beuren-Erkrankung sei so nicht einfach möglich gewesen. In der Rechtsmedizin sehe man immer wieder Kinder, die möglicherweise Krankheiten aufweisen würden, sagt die Rechtsmedizinerin. Man suche dann die Literatur nach möglichen Kohärenzen ab. Alle ihr bekannten Auffälligkeiten am Herzen führten zu einem erhöhten Risiko bei einer Narkose, sagt die Rechtsmedizinerin weiter.

  • 10.33 Uhr

    Todesursache laut Rechtsmedizinerin klar

    Aufgrund des Blutdruckabfalls sei es zu einer Minderversorgung des Herzens gekommen. Ein Medikament habe zudem zu einer Reaktion geführt. Diese Kombination habe bei sowieso schon verminderter Herz-Kreislauf-Leistungsfähigkeit zum Versterben des Babys geführt.

    Für die Rechtsmedizinerin stand eine allergische Reaktion im Vordergrund. Man habe keine Hinweise gefunden, dass das Medikament schon vorher appliziert worden sei. 

  • 10.32 Uhr

    Narkose sei riskant gewesen

    Da das Baby am Williams-Beuren-Syndrom litt, sei die Narkose riskant gewesen, führt die Ärztin aus. Durch das Syndrom brauche das Herz mehr Kraft, um das Blut durch den Körper zu pumpen. Es könne zu einer verminderten Durchblutung kommen. Das sei etwa bei einer Narkose der Fall. 

  • 10.25 Uhr

    Verschiedene Untersuchungen ohne Befunde

    Es seien verschiedene Untersuchungen gemacht worden, etwa auf Bakterien oder Viren. Hier seien aber keinerlei Befunde gemacht worden, die auf eine mögliche Todesursache hindeuten könnten, sagt die Rechtsmedizinerin. Zudem seien massiv erhöhte Botenstoff-Werte festgestellt worden – auch das ein Hinweis, dass eine allergische Reaktion aufgetreten sei. 

  • 10.21 Uhr

    «Allergie-Zellen» beim Baby gefunden

    Beim Baby seien im Kehlkopf-Bereich Zellen gefunden worden, die dort nicht hingehören – so genannte Mastzellen, führt die Rechtsmedizinerin aus. Diese würden bei einer allergieartigen Reaktion auftreten. Zudem seien im Leisten- und Lungenbereich Flüssigkeiten und weitere Mastzellen gefunden worden. Auch das seien Hinweise auf allergieartige Reaktionen. 

  • 10.15 Uhr

    Vater kämpft mit den Tränen

    Auch die inneren Befunde werden nun dargelegt. Im Herz seien Auffälligkeiten festgestellt werden, zudem sei bei der Brusthauptschlagader ebenfalls eine Verengung festgestellt worden. Die Rechtsmedizinerin legt ihre Befunde mit Fotos dar. Für den Vater des Babys, der ebenfalls anwesend ist, ein schwieriger Anblick. Er kämpft sichtlich mit den Tränen. 

  • 10.11 Uhr

    Äussere Begutachtung durchgeführt

    Zunächst sei eine äussere Begutachtung durchgeführt worden. Das Baby sei klein und leicht gewesen im Vergleich zu anderen Kindern, zudem sei die Haut eher schlaff gewesen. Zudem seien 13 statt 12 Rippenpaare festgestellt worden. Das seien Hinweise für syndromale Erkrankungen gewesen. Zur Erinnerung: Das Neugeborene kommt mit Hinweisen auf ein mögliches genetisches Williams-Beuren-Syndrom zur Welt, eine seltene genetische Erkrankung. 

  • 10.08 Uhr

    Rechtsmedizinerin erklärt Herz-Kreislaufversagen

    Laut Obduktionsbericht starb das Baby an einem akuten Herz-Kreislaufversagen, begünstigt durch die Grunderkrankung und die verabreichten Medikamente. Die Rechtsmedizinerin legt nun dar, wie sie zu diesem Schluss gekommen sei. Die Rechtsmedizinerin warnt vor, dass es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt, der für Laien nicht einfach zu verstehen sei. 

  • 10 Uhr

    Befragung beginnt

    Nun beginnen die Befragungen. Zunächst wird die Rechtsmedizinerin befragt, welche das rechtsmedizinische Gutachten erstellt hat. Die Referentin bittet um Nachsicht, falls Fragen aus medizinischer Sicht falsch formuliert seien – es gehe darum, auf möglichst einfache Weise zu erfahren, was genau sich m November 2021 zugetragen habe. 

  • 9.51 Uhr

    Antrag der Verteidigung abgelehnt

    Das Gericht lehnt den Antrag der Verteidigung zum Ausschluss ab. Die beiden Gutachter werden eingenommen. Es handle sich um ein komplexes Gutachten, welches auch Begriffe enthalte, welche den Juristen nicht geläufig sei. Es gehe um eine Erläuterung des Gutachtens und die Klärung allfälliger Widersprüche. Das sei auch im Interesse der Beschuldigten. 

    Die zu einvernehmenden Gutachter hätten zudem alle Gutachten, auch diejenigen der Gegenpartei, erhalten, erläutert die Präsidentin weiter. Alle Gutachten würden zudem bei den Akten liegen. «Es wäre an der Verteidigung gelegen, einen Antrag zur Einvernahme der Gegengutachter zu stellen. Das ist nicht passiert», so die Gerichtspräsidentin. 

  • 9.38 Uhr

    Rechtsanwalt beantragt ebenfalls Abweisung 

    Der Rechtsanwalt der Familie beantragt ebenfalls die Abweisung. Er zeigt sich erstaunt, dass diese Anträge erst nach Monaten aufgebracht werden. Schliesslich sei der Antrag zur Befragung schon lange bekannt. Dass der Antrag erst heute gestellt wird, dürfte wohl einen taktischen Hintergrund haben. 

    Das Gericht zieht sich zum Entscheid zurück. Dürfen die Gutachter aussagen oder nicht?

  • 9.37 Uhr

    Staatsanwältin will Antrag abweisen

    Die Staatsanwältin bittet das Gericht, den Antrag abzuweisen. Es sei unerlässlich, die Befragung zwecks Beweiserhebung noch einmal durchzuführen.

  • 9.33 Uhr

    Gutachterin soll befangen sein

    Die zu befragenden Gutachter hätten keine Kenntnis von den weiteren Achten und Gutachten, führt der Verteidiger des Kardiologen weiter aus. «Die beiden Gutachter haben sich schon einmal zum Nachteil der Beschuldigten geäussert. Werden sie heute erneut befragt, werden sie entlang ihres Gutachtens argumentieren. Das widerspricht der Fairness», so der Anwalt weiter. Die Gutachterin sei zugunsten der Staatsanwalt befangen. 

    Der Anwalt der Oberärztin verzichtet auf einen eigenen Vortrag, schliesst sich aber den Anträgen vollumfänglich an.

  • 9.,24 Uhr

    Verteidigung will Gutachter ausschliessen

    Der Verteidiger des Anästhesisten stellt den Antrag, den Gutachter nicht zu befragen. Die Sachverständigen hätten ein Gutachten erstellt, damit sei alles gesagt. «Ich habe die Befürchtung, dass wir hier sonst in eine forensische Show hineinlaufen, wenn ich sehe, was hier aufgebaut wird», sagt der Anwalt und weist auf den aufgebauten Monitor. 

    Auch der Verteidiger des Kardiologen will die Gutachter nicht befragen lassen. Er stellt praktisch den gleichen Antrag. Dem Gericht fehle die medizinische Fachkompetenz, um zu urteilen, welches der vorliegenden Gutachten nun überwiege. «Das Kriminalgericht kann die vorliegenden Gutachten nicht medizinisch beurteilen, indem es die Gutachter befragt», sagt der Anwalt weiter. Wenn, müsse man die Verfasser aller vier Gutachten befragen. Nur so eine Gesamtbeurteilung möglich. 

  • 9.19 Uhr

    Ärzte wollen Aussage teilweise verweigern

    Die Ärzte werden bei der Befragung nicht auf die Fragen antworten und vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch machen. Das haben die Verteidiger dem Gericht mitgeteilt. Auch bei der Staatsanwalt haben sie bislang nicht ausgesagt. Jedoch werde es ein Statement der Beschuldigten geben, kündigt die Gerichtspräsidentin an. 

  • 9.16 Uhr

    Lange Verhandlung

    Nun erklärt die Richterin den Prozessablauf. Der Prozess wurde von 1 auf 1,5 Tage ausgedehnt. Die Plädoyers dürften insgesamt rund 4 Stunden dauern, dazu kommen verschiedene Befragungen und ein Rechtsgutachten. «Ich hoffe, wir mögen durch», sagt die Gerichtspräsidentin. 

  • 9.08 Uhr

    Der Prozess beginnt

    Die Gerichtspräsidentin eröffnet den Prozess. Der Saal ist bis auf den letzten Platz gefüllt.

  • 8.55 Uhr

    Prozess beginnt um 9 Uhr

    Der Prozess beginnt um 9 Uhr. Der Andrang ist gross, der Saal gut gefüllt.