Corona-Impfstoffverträge publik BAG verpflichtete sich, Geheimhaltung «bestmöglich» zu verteidigen

Petar Marjanović

20.4.2026

Der Impfstoff des Herstellers Moderna gegen das Coronavirus. (Themenbild)
Der Impfstoff des Herstellers Moderna gegen das Coronavirus. (Themenbild)
Bild: Keystone/dpa/Friso Gentsch

Ein Solothurner SVP-Nationalrat hat sich mit einem hartnäckigen Rechtskampf gegen das BAG durchgesetzt. Jetzt wurden die bislang geheimen Corona-Impfstoffverträge der Schweiz mit Moderna und Novavax offengelegt.

Petar Marjanović

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Der Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann hat vor dem Bundesverwaltungsgericht die vollständige Offenlegung der Corona-Impfstoffverträge mit Moderna und Novavax erstritten.
  • Das BAG hatte sich jahrelang gegen die Veröffentlichung gewehrt und argumentiert, die Geheimhaltung sei im Interesse der Schweiz und ihrer internationalen Beziehungen.
  • Das Gericht sah dafür keine ausreichenden Gründe und entschied, dass Transparenz gemäss Öffentlichkeitsgesetz Vorrang hat.
  • Wyssmann fordert nun, dass das BAG künftige Verträge sorgfältiger und mit Blick auf die Schweizer Interessen aushandelt.

Der Solothurner SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann konnte letzte Woche einen grossen Sieg feiern: Der Jurist erkämpfte vor dem Bundesverwaltungsgericht die Veröffentlichung der Corona-Impfstoffverträge mit den beiden Firmen Moderna und Novavax.

Für das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist das Urteil eine wuchtige Niederlage. Die Rechtsabteilung hatte sich mit grossem Aufwand dagegen gewehrt, offenzulegen, zu welchen Konditionen die Schweiz Impfstoffe im Wert von mehreren hundert Millionen Franken eingekauft hatte.

Der Hintergrund: Der Vertrag mit Moderna schrieb dem BAG genau vor, wie es reagieren soll, wenn Bürgerinnen und Bürger zu viel über den Deal erfahren wollen.

Dazu muss man wissen: In der Schweiz gilt seit fast 20 Jahren das Öffentlichkeitsprinzip – jedes Dokument einer Bundesbehörde ist grundsätzlich einsehbar. So soll Transparenz geschaffen und Amtsmissbrauch sowie Korruption verhindert werden. Wenn Behörden Informationen zurückhalten wollen, müssen sie das anhand eines klar definierten Ausnahmekatalogs begründen.

BAG musste Intransparenz «bestmöglich» verteidigen

Genau dieses Prinzip wollte der Vertrag zwischen BAG und Moderna einschränken. Bereits vor vier Jahren hatte das Newsportal «Watson» darüber berichtet. Damals blieb eine Vertragsformulierung geheim – sie verpflichtete das BAG, ████ zu nutzen, um die Offenlegung vertraulicher Informationen zu verhindern. Was genau sich hinter der schwaren Druckertinte verbarg, blieb verborgen. 

Das änderte sich letzte Woche: «Reasonable Best Efforts», auf Deutsch «angemessene bestmögliche Bemühungen». Das BAG musste sich also vertraglich bemühen, möglichst alles geheim zu halten.

Nicht nur das: Das Bundesamt sollte Moderna innert zehn Tagen informieren, sobald Transparenzgesuche eintreffen. Danach sollten beide gemeinsam prüfen, wie man solche Anfragen abschmettern könne. 

Wie das in der Praxis aussieht, erlebte der Solothurner Jurist selbst: Als Wyssmann im August 2021 Einsicht verlangte, lehnte das BAG prompt ab – ohne Moderna wie vorgeschrieben einzubeziehen. Stattdessen erklärte das Amt, durch eine Offenlegung würden «Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnisse» gefährdet. Ende der Diskussion.

Doch Wyssmann gab nicht auf. Nach jahrelangem Papierkrieg und mehreren Instanzen bekam er Anfang 2026 Recht: Das Bundesverwaltungsgericht verpflichtete das BAG zur vollständigen Offenlegung der Impfstoffverträge – mehr als fünf Jahre nach deren Abschluss.

SVP-Nationalrat freut sich

Damit wurden auch erstmals konkrete Zahlen öffentlich. Der Bund zahlte für Moderna-Impfstoff je nach Dosis zwischen 32 und 35 Dollar, für Fertigspritzen knapp 40 Dollar. Bei Novavax waren es rund 22 Dollar pro Dosis. Insgesamt gab der Bund etwa eine Milliarde Franken aus – plus mehrere Tausend Franken Gerichtskosten und dutzende Arbeitsstunden, um die Verträge geheim zu halten. Hinzu kam eine unbekannte Anzahl an Stunden, die renommierte Kanzleien den Pharmafirmen in Rechnung stellen konnten, um die Geheimhaltung zu verteidigen.

Das BAG rechtfertigte seine Geheimhaltung mit angeblichen Risiken für künftige Impfstoffbeschaffungen und die internationalen Beziehungen. Das Gericht widersprach: Es gebe keinerlei Hinweise darauf, dass die Offenlegung dem Ruf oder den Beziehungen der Schweiz schaden könnte.

Wyssmann, inzwischen in den Nationalrat gewählt, zeigte sich über den Entscheid erfreut. Gegenüber blue News sagte er: «Ich erwarte, dass sich das BAG mit seinen vielen guten Juristinnen und Juristen künftig stärker ins Zeug legt, wenn solche Verträge ausgehandelt werden. Damals wurden die Verträge wie am Laufband unterschrieben – ohne die Schweizer Interessen genügend zu berücksichtigen. Das darf sich nicht wiederholen.»