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Urnengang am 8. März

Worum es bei der Bargeld-Abstimmung geht – und wieso der Bundesrat sich nicht fürchtet

01:20

Worum es bei der Bargeld-Abstimmung geht – und wieso der Bundesrat sich nicht fürchtet

Weder die Volksinitiative noch der Gegenvorschlag haben praktische Auswirkungen. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergebe sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen.

Bargeld als Garant für Freiheit und Krisensicherheit? Am 8. März entscheidet die Stimmbevölkerung, ob Münzen und Banknoten ausdrücklich in der Verfassung geschützt werden sollen oder ob der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament genügt.

Petar Marjanović

Petar Marjanović

15.01.2026, 04:30•18.02.2026, 16:02

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über die Bargeld-Initiative und einen Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament ab.
  • Beide Vorlagen wollen die Bargeldversorgung sichern, unterscheiden sich aber in Umfang und Formulierungen in der Verfassung.
  • Befürworter der Initiative sehen Bargeld als Garant für Freiheit, Privatsphäre und Krisensicherheit, während die Behörden den Gegenvorschlag als ausreichend und rechtlich klarer erachten.
  • An der Pflicht, Bargeld im Alltag anzunehmen, würde sich mit keiner der beiden Vorlagen etwas ändern.
Zusammenfassung erstellt mitmyAi

Im März entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die sogenannte Bargeld-Initiative sowie über einen direkten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Zur Debatte steht ein Thema, das viele bewegt: die Zukunft von Münzen und Banknoten. In fünf Punkten erklären wir, worum es bei dieser Abstimmung geht.

Was will die Bargeld-Initiative?

Die Volksinitiative verlangt zwei neue Bestimmungen in der Bundesverfassung. Erstens soll der Bund verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Münzen und Banknoten jederzeit in genügender Menge verfügbar sind. Zweitens soll ein allfälliger Ersatz des Schweizer Frankens durch eine andere Währung zwingend Volk und Ständen zur Abstimmung vorgelegt werden.

Gleichzeitig kommt ein direkter Gegenvorschlag von Regierung und Parlament vors Volk. Dieser sieht ebenfalls zwei neue Verfassungsartikel vor: Zum einen wird festgehalten, dass die schweizerische Währung der Franken ist. Zum anderen wird die Schweizerische Nationalbank verpflichtet, die Bargeldversorgung sicherzustellen.

Wer nach Unterschieden sucht, wird merken: Sie sind nicht auf den ersten Blick erkennbar. Beide schaffen für die Bevölkerung keine zusätzlichen Rechte. Beide Vorschläge sehen vor, dass die Nationalbank die Bargeldversorgung gewährleisten muss. Bei der Initiative kommt hinzu, dass es bei einem Währungswechsel eine Abstimmung geben muss.

Die Bevölkerung wird am 8. März über beide Vorschläge abstimmen können. Zudem gibt es die Zusatzfrage: Welche der beiden Vorschläge soll durchgesetzt werden, wenn beide Vorschläge angenommen werden?

Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die Bargeldversorgung in der Verfassung verankern.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter will die Bargeldversorgung in der Verfassung verankern.

sda

Was sind die Pro-Argumente bei der Bargeld-Initiative?

  • Die Befürworter der Initiative wollen die Versorgung mit Bargeld dauerhaft und ausdrücklich in der Verfassung verankern. Damit soll die Verantwortung klar beim Bund und letztlich beim Volk liegen – und nicht bei Banken oder einer nur indirekt legitimierten Nationalbank.
  • Ein zentrales Argument lautet, dass die Initiative ausdrücklich physisches Bargeld schützt. Im Gegensatz zum Gegenvorschlag lasse sie keinen Interpretationsspielraum zu, wonach «Bargeld» künftig auch rein digitales Zentralbankgeld umfassen könnte.
  • Noten und Münzen gelten den Initianten als besonders krisenfest: Bargeld funktioniere unabhängig von Strom und Internet und sichere damit Handel und Versorgung auch in Ausnahmesituationen.
  • Hinzu komme der Aspekt der Privatsphäre: Bargeld erlaube anonyme Zahlungen, schützt Eigentum und bewahrt vor Negativzinsen.
  • Schliesslich steht Bargeld für soziale Teilhabe und Freiheit. Es sei für alle zugänglich und für viele ein sichtbares Symbol demokratischer Selbstbestimmung.
Die Schweiz stimmt beim nächsten Urnengang über die Bargeld-Initiative ab.

Die Schweiz stimmt beim nächsten Urnengang über die Bargeld-Initiative ab.

Bild: Keystone

Welche Argumente gibt es gegen die Initiative?

  • Bundesrat und Parlament lehnen die Bargeld-Initiative ab und empfehlen stattdessen den direkten Gegenvorschlag zur Annahme. Dieser verankere sowohl den Franken als Landeswährung als auch die Bargeldversorgung klar in der Verfassung.
  • Der Gegenvorschlag stütze sich auf bewährte und rechtlich erprobte Formulierungen aus bestehenden Gesetzen. Dadurch werde Bargeld gestärkt, ohne die Verfassung unnötig zu verkomplizieren.
  • Die Initiative hingegen arbeite aus Sicht der Behörden mit neuen und teilweise unklaren Begriffen, die Auslegungsfragen nach sich ziehen könnten.
  • Zudem enthalte sie «überflüssige» Bestimmungen, etwa zur zwingenden Volksabstimmung bei einem Währungswechsel – da Verfassungsänderungen ohnehin stets Volk und Ständen unterbreitet werden müssen.
  • Der Gegenvorschlag wurde im Parlament und in der Vernehmlassung breit unterstützt und gilt laut Bundesrat als schlanke Lösung, welche die Anliegen der Initiative aufnimmt, ohne zusätzliche Verfassungsdetails festzuschreiben.

Was ändert sich mit der Abstimmung?

Viele überzeugte Bargeld-Anhänger hoffen, mit der Initiative den Rückgang der Bargeldzahlungsmöglichkeiten aufhalten zu können. Bundesrat und Parlament gehen jedoch davon aus, dass sich weder mit der Initiative noch mit dem Gegenvorschlag etwas an der Bargeld-Annahmepflicht ändern würde.

Beide Vorlagen beschränken sich auf die Sicherstellung der Bargeldverfügbarkeit, nicht auf eine Pflicht, Bargeld auch anzunehmen. Die Annahmepflicht ist heute im Währungsgesetz geregelt. Dort heisst es, dass bis zu 100 Münzen angenommen werden müssen und dass Nationalbank sowie öffentliche Kassen Münzen unbeschränkt zum Nennwert annehmen.

Die Behörden betrachten diese Regelung jedoch als sogenanntes dispositives Recht. Das bedeutet: Die Annahmepflicht gilt nur, sofern nichts anderes vereinbart wird. Unternehmen dürfen im Rahmen der Wirtschaftsfreiheit festlegen, dass sie ausschliesslich digitale Zahlungsmittel akzeptieren. Bürgerinnen und Bürger können die Annahme von Bargeld daher rechtlich nicht erzwingen.

Weder die Volksinitiative noch der Gegenvorschlag haben praktische Auswirkungen, wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter sagte. Es entstehen keine neuen Aufgaben und keine zusätzlichen Kosten. Weder aus der Initiative noch aus dem Gegenentwurf ergebe sich ein Recht, mit Bargeld zu bezahlen, oder ein Zwang, Bargeld anzunehmen.

Wie könnte man das Bargeld retten?

Statistiken und Alltagserfahrungen zeigen deutlich: Bargeld verliert seit Jahren an Bedeutung. Besonders seit 2020 ist seine Nutzung stark zurückgegangen. Heute werden etwa gleich viele Zahlungen bar wie mit Debitkarten getätigt. Stark zugenommen haben hingegen Zahlungen per Smartphone, etwa mit Twint.

Ein wichtiger Treiber dieser Entwicklung war die Corona-Pandemie. Verstärkt wird sie jedoch auch durch grosse Unternehmen und öffentliche Betriebe. Die SBB hat an vielen Bahnhöfen die Möglichkeit abgeschafft, Schliessfächer oder Toiletten mit Münzen zu bezahlen. Die BLS plant, an Billettautomaten auf Bargeld zu verzichten. Auch zahlreiche Restaurants nehmen kein Bargeld mehr entgegen.

Das bereitet vielen Menschen Sorgen. Sie befürchten, dass mit dem Bargeld ein bewährtes und vertrautes Zahlungsmittel verschwindet. Bargeld steht für sie für Übersicht und Kontrolle über die eigenen Finanzen.

Diese Sorge teilen auch die Initianten. Ein zentrales Ziel der Initiative ist es, einer vollständigen Überwachung digitaler Transaktionen entgegenzuwirken. Mit ausschliesslich digitalen Zahlungsmitteln, so ihre Befürchtung, könnten Unternehmen und Staat leichter nachvollziehen, wofür Geld ausgegeben wird – und von wem. Eine zweite Initiative, die ausdrücklich die Bargeld-Annahmepflicht in die Verfassung aufnehmen wollte, scheiterte aber an den fehlenden 100'000 Unterschriften.

Welche Fragen zur Abstimmung hast du?

  • blue News sammelt Fragen von Leserinnen und Lesern zu den Abstimmungen vom 8. März 2026 erneut per E-Mail und WhatsApp.
  • So erfährt die Redaktion besser, wo der Bevölkerung der Schuh drückt und welche Punkte noch unklar sind.
  • Du erreichst uns per E-Mail oder WhatsApp. Bitte halte deine Frage kurz und erläutere sie bei Bedarf zusätzlich.

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