Grosse Kontrolle bei Basel Zoll kassiert innert zwei Stunden rund 100’000 Franken Bussgelder

Sven Ziegler

8.3.2026

Bei einer Grosskontrolle kam es zu zahlreichen Bussen. (Archivbild)
Bei einer Grosskontrolle kam es zu zahlreichen Bussen. (Archivbild)
KEYSTONE

Bei einer gross angelegten Kontrolle an den Basler Grenzübergängen hat der Zoll Hunderte Autofahrer ohne gültige Autobahnvignette erwischt. Insgesamt wurden innerhalb weniger Stunden Bussgelder von rund 100’000 Franken eingezogen.

Sven Ziegler

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  • Der Zoll kontrollierte an drei Basler Grenzübergängen über 12’000 Fahrzeuge auf die Autobahnvignette.
  • Insgesamt 492 Autofahrer waren ohne gültige Vignette unterwegs.
  • Sie mussten vor Ort eine Busse von 200 Franken bezahlen und eine neue Vignette kaufen.

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat am vergangenen Wochenende an mehreren Grenzübergängen in Basel eine gross angelegte Kontrolle durchgeführt. Dabei überprüften Mitarbeitende des Zolls mehr als 12’000 Fahrzeuge auf eine gültige Autobahnvignette.

Wie das BAZG mitteilt, wurden die Kontrollen an den Grenzübergängen Weil am Rhein (Deutschland) und Saint-Louis (Frankreich) sowie an der letzten Autobahnausfahrt vor Saint-Louis durchgeführt.

Allein beim Grenzübergang Weil am Rhein kontrollierten die Zollbeamten 6450 Fahrzeuge. In 208 Fällen fehlte die vorgeschriebene Vignette. Am Übergang Basel–Saint-Louis wurden 6308 Autos überprüft, wobei 154 Lenker ohne gültige Vignette unterwegs waren. Am dritten Kontrollpunkt erwischte der Zoll weitere 130 Fahrzeuge ohne entsprechende Autobahngebühr.

Autobahnvignette ist nur bis 31. Januar gültig

Insgesamt wurden so 492 Autofahrerinnen und Autofahrer ohne gültige Vignette festgestellt. Sie mussten die Jahresvignette direkt vor Ort kaufen und zusätzlich eine Busse von 200 Franken bezahlen. Insgesamt kamen so Bussgelder von rund 100’000 Franken zusammen, wie zuerst die «Basler Zeitung» berichtete.

Die Autobahnvignette kostet in der Schweiz 40 Franken und gilt jeweils vom 1. Dezember bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Die Vignette des Vorjahres war zum Zeitpunkt der Kontrolle bereits seit rund einem Monat nicht mehr gültig.

Neben solchen Grenzkontrollen ist im Inland vor allem die Polizei für die Überprüfung der Vignettenpflicht zuständig.