Neue Bestimmungen Basel will Betteln stark einschränken

SDA/uri

17.5.2021

Das Betteln im nahen Umkreis von öffentlichen Einrichtungen soll in Basel wieder verboten werden. (Symbolbild)
Das Betteln im nahen Umkreis von öffentlichen Einrichtungen soll in Basel wieder verboten werden. (Symbolbild)
Bild: Keystone

Statt eines generellen Verbots schlägt die Basler Regierung weitgehende Einschränkungen des Betteltourismus in der Stadt vor. Die Massnahmen sollen die Bettelei in einem «ausgewogenen, aber dennoch strengen Mass» regulieren. 

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Die Basler Regierung schlägt statt eines generellen Verbots weitgehende Einschränkungen des Betteltourismus in der Stadt vor. Sie hat dem Grossen Rat eine entsprechende Teilrevision des Übertretungsstrafgesetzes unterbreitet.

Eine Wiedereinführung eines pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hat, sei wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht möglich, sagte die neue Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann am Montag an einer Medienorientierung. Stattdessen will die Regierung nun das Betteln in der Stadt in einem «ausgewogenen, aber dennoch strengen Mass» regulieren und einschränken.

Generell verboten bleibt wie bis anhin das organisierte beziehungsweise bandenmässige Betteln. Verboten werden soll darüber hinaus aggressives und aufdringliches Betteln. Zudem soll das Betteln im öffentlichen Raum nicht mehr erlaubt sein, wenn dabei die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird.



In einem neuen Paragrafen des Übertretungsstrafgesetzes werden detailliert Orte und Örtlichkeiten aufgezählt, bei denen das Betteln künftig wieder verboten sein soll. So werden Umkreise von fünf Metern um sensible Orte zu Verbotszonen. Das betrifft unter anderem Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umkreise von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.

Kein generelles Rayonverbot

Die neuen Verbotsbestimmungen seien zur juristischen Absicherung einem Staatsrechtsspeziallisten der Universität Basel unterbreitet worden, sagte Eymann. Auf ein ursprünglich angedachtes generelles Rayonverbot für die Innenstadt habe man verzichtet. Ein solches hätte die Gefahr gehabt, dass die Bettlerinnen und Bettler auf die Aussenquartiere und die Landgemeinden ausweichen würden, sagte Eymann.

Im Ratschlag zur Wiedereinführung des bedingten Bettelverbots sind des Weiteren flankierende Hilfsmassnahmen aufgeführt. Dazu gehört unter anderem eine Entwicklungszusammenarbeit mit den Herkunftsländern der Bettlerinnen und Bettlern und Nothilfe, die auch Kurzaufenthalter und Durchreisende beantragen könnten. Hierfür seien aber die bestehenden Angebote ausreichend, sagte Eymann.

Die vorgeschlagene Teilrevision geht nun zur Bewilligung an den Grossen Rat. Sie wird von der SVP, welche die Wiedereinführung des Bettelverbots im Kantonsparlament eingefordert hatte, in einer Medienmitteilung als «stimmig» bezeichnet. Dieser Vorschlag ermögliche die strengstmögliche Umsetzung eines Verbots, heisst es.

Die Partei pocht aber auf eine rasche Umsetzung. Die SVP will deshalb eine allfällige zeitverzögernde Kommissionsberatung mit der Möglichkeit, dass die Einschränkungen abgeschwächt würden, verhindern. Sollte der Grosse Rat dieser Forderung nicht folgen, werde sie eine Verfassungsinitiative lancieren. Diese sei bereits vorbereitet worden.