Prozess in Muttenz BLBaselbieter schiesst sich bei «russischem Roulette» in den Kopf
dmu
30.1.2024
Ein Mann schoss sich im September 2021 selbst in den Kopf, als er russisches Roulette spielen wollte. Er überlebte nur knapp. Heute Dienstag steht der Besitzer der Waffe vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz.
dmu
30.01.2024, 10:10
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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Ein 34-jähriger Baselbieter muss sich am Dienstag vor dem Strafgericht Muttenz wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz verantworten.
Er soll einem alkoholisierten Bekannten eine halbautomatische Pistole und Munition überlassen haben, mit der sich dieser in den Kopf schoss.
Das Opfer wollte mit der Waffe russisches Roulette spielen.
Heute Dienstag muss sich ein 34-jähriger Baselbieter wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor dem Strafgericht in Muttenz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, einem betrunkenen Freund eine halbautomatische Pistole und Munition überlassen zu haben, mit der sich dieser in der Folge den Kopf durchschoss – und nur knapp überlebte.
Gemäss Anklageschrift war es zunächst ein gewöhnlicher, ausgelassener Abend zwischen Freunden. Das spätere Opfer war im September 2021 zu Besuch bei einem Bekannten und dessen Frau in einer Baselbieter Gemeinde. Sie tranken Bier und rauchten einen Joint. Da die beiden Männer Waffenbesitzer seien, habe sich das Gesprächsthema in diese Richtung entwickelt. Der Beschuldigte holte schliesslich eine auf ihn eingelöste Glock 21C.
Notoperation verhindert Tod
Gegen 2 Uhr fiel plötzlich ein Schuss: Der Gast hielt sich die Pistole an die eigene Wange. «Komm, wir spielen russisches Roulette», habe er gesagt und den Abzug gedrückt. Dass er sich selbst in den Kopf schoss, steht laut Staatsanwaltschaft fest.
Ebenso klar ist, dass mit dieser Waffe russisches Roulette im herkömmlichen Sinne gar nicht gespielt werden kann, auch wenn zwei von 13 Patronen fehlten. Dafür bedarf es nämlich eine Trommel, in die dann eine einzige Patrone gelegt wird und die gedreht werden kann – und nicht ein Magazin in einer Selbstladepistole. Sprich: Die Glock 21C schiesst immer, bis das Magazin leer ist.
Laut der Anklageschrift trat das Projektil in die Wange unter dem linken Auge ein und trat rechts oben an der Stirn wieder aus. Dabei sei Hirngewebe zerstört und beide Augen geschädigt worden, das linke bis zur vollständigen Erblindung. Nur eine Notoperation verhinderte den Tod durch die resultierende Hirnschwellung. Die langfristigen gesundheitlichen Folgen seien noch nicht abschliessend abschätzbar.
Wie genau es allerdings zum Schuss kam, ist noch unklar. Die Anklageschrift schildert mehrere mögliche Hergänge, wie die geladene Glock in den Händen des Opfers landete. Bei allen Varianten sieht die Staatsanwaltschaft jedoch die Verantwortung beim beschuldigten Besitzer der Pistole.
Gastgeber hatte militärische Erfahrung
Der Vorwurf: Der Gastgeber habe seine Pflicht verletzt, die «Waffe sorgfältig aufzubewahren und sie vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen». Aufgrund seiner militärischen Erfahrung hätte er die Gefahr einer Schussabgabe an einem solchen Abend erkennen müssen.
In den beschriebenen Zuständen hätte keine der Personen mit Waffen oder Munition hantieren sollen. Auf eine mögliche Beeinträchtigung des Urteilsvermögens des Beschuldigten geht die Anklageschrift nicht ein. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.