Anzeige nach Vermittlung Basler Justiz will Immunität von Nationalrätin Arslan aufheben lassen

uri

23.8.2021

Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan spricht am 1. Mai 2021. Offenbar wegen eines Ereignisses beim Frauenstreik im letzten Jahr will die Staatsanwaltschaft Basel eine Aufhebung der Immunität der Politikerin erreichen. (Archiv)
Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan spricht am 1. Mai 2021. Offenbar wegen eines Ereignisses beim Frauenstreik im letzten Jahr will die Staatsanwaltschaft Basel eine Aufhebung der Immunität der Politikerin erreichen. (Archiv)
Bild: Keystone

Nationalrätin Sibel Arslan bekommt Ärger mit der Basler Staatsanwaltschaft. Diese will eine Aufhebung der Immunität der Grünen-Politikerin erreichen. Arslan soll unter anderem gegen die Covid-Verordnung verstossen haben.

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Nationalrätin Sibel Arslan droht wegen eines möglichen Verstosses gegen die Covid-Verordnung die Aufhebung ihrer Immunität. Die Basler Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Grünen-Politikerin, nachdem Arslan beim Frauenstreik 2020 in Basel vermittelt hat. 

Arslan schlichtete beim Frauenstreik am 14. Juni 2020 zwischen Demonstrantinnen und der Polizei. Die Aktivistinnen hatten damals ohne Bewilligung demonstriert und die Basler Johanniterbrücke blockiert. Die 41-jährige Basler Grünen-Politikerin war laut Medienberichten damals selbst nicht Teilnehmerin der Aktion gewesen und war hinzugerufen worden, um zwischen den Demonstranten und den Polizeikräften zu vermitteln.

Aufgrund des damaligen Ereignisses solle sich nun aber die Immunitätskommission des Parlaments am 7. September mit der Immunität der Grünen-Nationalrätin auseinandersetzen, wie der «Blick» unter Verweis auf mehrere unabhängige Quellen berichtet. Arslan habe bestätigt, dass es dabei um den Frauenstreik vom vergangenen Jahr gehe. Sonst habe sie sich aber nicht weiter zum Antrag äussern wollen.

Aufhebung der Immunität unwahrscheinlich

Dass Arslan damals zu vermitteln versuchte, hatten auch die Behörden anerkannt. Sie sei damals «weder verhaftet noch gebüsst» worden, hatte ein Sprecher der Polizei wenige Tage nach dem Ereignis an der Johanniterbrücke erklärt. Dass nun eine Aufhebung von Arslans Immunität im Raum steht, verblüfft vor dem Hintergrund, dass diese Massnahme gemeinhin bei bedeutend schwereren Delikten von Parlamentariern diskutiert wird.

Die Staatsanwaltschaft wollte laut «Blick» unter Verweis auf das Amtsgeheimnis keine Stellung nehmen. Sie hatte gegenüber Medien allerdings bereits im letzten Jahr erklärt, dass im Zuge der fraglichen Frauenstreik-Demo mehrere Anzeigen eingingen. Eine oder mehrere der Anzeigen könnten dabei auch Arslan betreffen.

Der Immunitätskommission des Nationalrats kommt nun die Aufgabe zu, zu entscheiden, ob in dem Fall «überhaupt ein unmittelbarer Zusammenhang mit Arslans Nationalratsmandat» bestehe, schreibt der «Blick». Andernfalls sei es der Basler Staatsanwaltschaft auch möglich, «ohne grünes Licht aus Bern» zu ermitteln.

Eine Aufhebung der Immunität von Arslan sei aber wenig wahrscheinlich. In den vergangenen zehn Jahren sei es lediglich zweimal zu einer Aufhebung der Immunität von Schweizer Politikern gekommen – in beiden Fällen sei es um Korruptionsvorwürfe gegangen.