Wegen Verkehrsstörung Basler Strafgericht spricht Teilnehmerinnen an Frauenstreik teilweise schuldig

tjnj / sda

23.11.2022

Zwei Frauen, die im Rahmen des Frauenstreiktags 2020 an einer Kundgebung teilgenommen hatten, wurden wegen Behinderung des Strassenverkehrs schuldig gesprochen. (Symbolbild)
Zwei Frauen, die im Rahmen des Frauenstreiktags 2020 an einer Kundgebung teilgenommen hatten, wurden wegen Behinderung des Strassenverkehrs schuldig gesprochen. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE

Beim Basler Frauenstreik kesselte die Polizei 2020 eine Gruppe Demonstrierender ein. Nun wurden zwei Frauen wegen Störung des öffentlichen Verkehrs verurteilt. Mit der Polizeimassnahme habe dies aber nichts zu tun, so das Gericht.

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Das Basler Strafgericht hat am Mittwoch zwei Frauen zu einer bedingten Geldstrafe wegen Behinderung des Strassen- und Tramverkehrs verurteilt. Vom Verstoss gegen die Covid-Verordnung wurden sie aber freigesprochen. Die beiden hatten am 14. Juni 2020 in Basel an einer Demonstration zum Frauenstreiktag teilgenommen.

Die Beweislage genüge nicht, um den beiden Frauen eine Widerhandlung gegen die damals geltende Covid-19-Verordnung nachzuweisen, sagte der Gerichtspräsident. Man könne nicht belegen, dass die beiden die unbewilligte Kundgebung organisiert hätten.

Freispruch von anderen Strafbeständen

Aus denselben Gründen machten sich die beiden auch nicht strafbar, an einer nicht bewilligten Demonstration teilgenommen zu haben, wie dies die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

«Es gibt keine Anhaltspunkte, dass sie die Initiantinnen der Veranstaltung waren», sagte der Gerichtspräsident. In diesem Punkt folgte das Strafgericht der Verteidigung der beiden Beschuldigten. Diese hielt in ihren Plädoyers fest, dass sich auch aus den Videoaufnahmen der Polizei keine Anhaltspunkte für die Anklagepunkte ergäben.

Störung des öffentlichen Verkehrs

Beim Straftatbestand «Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen», folgte das Gericht jedoch der Staatsanwaltschaft. Die Kundgebung auf der Mittleren Brücke habe dazu geführt, dass der Verkehr durch die Stadt umgeleitet werden musste, wie der Richter sagte. Der Tram-, Bus- und Individualverkehr sei während rund einer Stunde in wesentlichem Umfang gestört worden.

Die bedingte Geldstrafe dafür beträgt 15 Tagessätze zu je 70 beziehungsweise 80 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine leicht höhere bedingte Geldstrafe gefordert.

Demonstration zum Frauenstreiktag

Die Kundgebung am Frauenstreiktag 2020 führte von der Mittleren Brücke via Spitalstrasse zur Johanniterbrücke. Dort versperrte die Polizei den Demonstrantinnen den Weg und führte Personenkontrollen durch.

Der Verteidiger und die Verteidigerin kritisierten in ihren Plädoyers den Einsatz der Polizei. Diese habe eine friedliche Demonstration auf der Johanniterbrücke eingekesselt. Dies sei nicht nur gefährlich, sondern habe erst recht den Verkehr blockiert.

Aus der Sicht des Gerichtspräsidenten hat diese «Einkesselung» keinen Einfluss auf das Urteil für die zwei Demonstrantinnen, da sich diese Szene erst am Schluss ereignete.