Nachbarschaftsstreit in St. Moritz eskaliertBauherr muss 300'000 Franken für fehlende Parkplätze zahlen
Lea Oetiker
18.3.2026
In St. Moritz sorgt ein umstrittenes Bauprojekt in der Dorfzone seit Jahren für Streit.
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Ein umstrittenes Bauprojekt mitten in St. Moritz beschäftigt weiter die Gerichte: Trotz Niederlage vor dem Obergericht ziehen Anwohner den Streit um den Neubau eines Wohnhauses und die umstrittene Verkehrsanbindung nun bis vor das Bundesgericht.
Redaktion blue News
18.03.2026, 18:45
18.03.2026, 18:54
Lea Oetiker
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In St. Moritz sorgt ein umstrittenes Bauprojekt in der Dorfzone seit Jahren für Streit.
Der geplante Ersatz eines Personalhauses durch ein Wohngebäude mit Tiefgarage spaltet Anwohner und Behörden – vor allem wegen der engen Zufahrtsstrasse und fehlender Parkplätze.
Nachdem das Obergericht Graubünden die Beschwerden abgewiesen hat, liegt der Fall nun beim Bundesgericht.
Ein Bauvorhaben im Herzen von St. Moritz sorgt seit Jahren für Streit und Gerichtsverfahren. Geplant ist, das alte Personalhaus «G.» abzureissen und an seiner Stelle ein neues Wohngebäude mit Tiefgarage zu errichten. Doch Nachbarn und eine Eigentümergemeinschaft wehren sich vehement gegen das Projekt – bislang ohne Erfolg.
Das Obergericht Graubünden hat ihre Beschwerden kürzlich abgewiesen. Damit ist der Fall jedoch noch nicht abgeschlossen: Die Gegner ziehen den Entscheid ans Bundesgericht weiter, wie die «Südostschweiz» schreibt.
Kernpunkt des Konflikts ist die Verkehrsanbindung. Kritiker halten die bestehende Quartierstrasse für zu eng, zu steil und zu unübersichtlich, um zusätzliches Verkehrsaufkommen zu verkraften. Sie befürchten Staus und Sicherheitsprobleme.
Die Gemeinde kam nach einem Gutachten allerdings zu einem anderen Schluss: Demnach sei die Strasse in der Lage, den Mehrverkehr zu bewältigen.
Ersatzabgabe für fehlende Parkplätze
Ein weiterer Reibungspunkt ist die Parkplatzregelung. Für das geplante Wohnhaus fehlen 19 Pflichtparkplätze. Statt diese zu bauen, zahlt die Bauherrschaft der Gemeinde eine Ersatzabgabe in Höhe von 318'421 Franken. Diese Möglichkeit sieht das Gesetz vor, wenn Stellplätze vor Ort nicht umsetzbar sind. Gegner sprechen dennoch von einem «Freikauf» von gesetzlichen Vorgaben, schreibt die Zeitung weiter.
Das neue Gebäude soll ausschliesslich Erstwohnungen, Hotelpersonalstudios oder touristische Apartments enthalten – Zweitwohnungen sind ausgeschlossen. In einem Punkt gaben die Behörden den Einsprechern recht: Die geplante Überdachung der Zufahrtsrampe wurde nicht bewilligt.
Trotz der Niederlage vor dem Obergericht wollen die Gegner nicht klein beigeben. Da der Fall inzwischen beim Bundesgericht liegt, geht der jahrelange Streit um das Bauprojekt in St. Moritz in die nächste Runde.
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