Eigentümer erhebt schwere VorwürfeBaustopp trotz Bewilligung – um Basler Projekt tobt ein erbitterter Streit
Samuel Walder
28.1.2026
Ein Anbau bei einem Mehrfamilienhaus in Basel verzögert sich um drei Jahre – wegen eines erneuten Rekurses.
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Ein scheinbar harmloses Bauprojekt hat sich in Basel zum Politikum entwickelt. Verzögerungen, Einsprachen und eine mögliche Intervention der Wohnschutzkommission bringen den Eigentümer an seine Grenzen.
Trotz rechtskräftiger Baubewilligung verhindert ein erneuter Rekurs den Baustart eines Anbaus am St.-Galler-Ring 29 in Basel seit über drei Jahren.
Der Eigentümer erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden wegen Verzögerungen und Intransparenz, während Anwohner weiterhin gegen das Projekt mobilisieren.
Zusätzlich könnte die Wohnschutzkommission den Bau durch Mietzinsvorgaben beeinflussen, was der Eigentümer als unzumutbar kritisiert und mit einem Rückzug aus Basel droht.
Was als scheinbar kleines Bauprojekt begann, hat sich zu einem veritablen Zankapfel zwischen Anwohnern, Behörden und dem Eigentümer entwickelt: Am St.-Galler-Ring 29 in Basel soll ein Anbau entstehen – doch gebaut werden kann nach über drei Jahren Planungs- und Bewilligungsverfahren noch immer nicht.
Zwar liegt mittlerweile eine rechtskräftige Baubewilligung vor, doch Einsprecher geben keine Ruhe, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Ein Rekurs zwingt nun die Baurekurskommission erneut zum Entscheid. Diese könnte den Bau mit zusätzlichen Auflagen versehen – oder im Extremfall die Bewilligung gar komplett entziehen. Bis dahin bleibt der Baustart blockiert.
Anwohner laufen Sturm
Bereits seit Jahren formiert sich Widerstand gegen das Vorhaben, das eine städtebauliche Lücke schliessen soll. Ein Anwohner hat beispielsweise laut Bericht nicht nur Flugblätter verteilt, sondern auch eine eigene Website zur Mobilisierung aufgeschaltet. Unterstützung erhielt er anfangs sogar von der Stadtbildkommission (SBK), die die Lückenschliessung zunächst als «ästhetisch nicht bewilligungsfähig» ablehnte.
Doch diese Einschätzung wurde vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat sowie der Baurekurskommission später kassiert. Die Lücke sei zufällig entstanden und die Schutzzone nicht betroffen – das Projekt sei somit rechtlich grundsätzlich bewilligungsfähig.
Eigentümer erhebt schwere Vorwürfe
Dem Eigentümer reicht es jetzt. In einem Brief an die kantonale Ombudsstelle sowie mehrere Politiker spricht er von massiven Verzögerungen, Intransparenz und gar «möglicherweise strafbarem Verhalten» einzelner Behörden. Besonders das Bauinspektorat (BGI) und die Stadtbildkommission hätten sich laut dem Schreiben «die Gesetze nach Gutdünken zurechtgelegt».
Er kritisiert unter anderem, dass das BGI Monate gebraucht habe, um inhaltlich gleichlautende Einsprachen zu beantworten. Sein bitteres Fazit: In Basel sei es offenbar selbst für alteingesessene Steuerzahler mit Investitionswillen schwer, auf Gehör zu stossen.
Ombudsmann Thierry Moosbrugger nimmt zwar keine Stellung zum konkreten Fall, betont aber: «Wir nehmen jede Beschwerde ernst.»
Jetzt auch noch die Wohnschutzkommission
Doch damit nicht genug: Auch die Wohnschutzkommission (WSK) beschäftigt sich bald mit dem Fall. Durch den geplanten Anbau würden vier bestehende Wohnungen erweitert – ein Bereich, der unter den Schutz «bezahlbaren Wohnraums» fällt, heisst es bei der «Basler Zeitung». Die WSK könnte deshalb Mietzinsvorgaben machen – auch für den Neubau. Ein solcher Fall ist bisher einmalig.
Der Eigentümer hat wenig Verständnis für diese Eingriffe. Sollte die Kommission zu strikte Vorgaben machen, stellt er unmissverständlich klar: «Dann werde ich die Liegenschaft verkaufen. Ich habe kein Interesse mehr daran, in Basel Wohnungen zu besitzen.»