23 Jahre Altersunterschied Rentner will mit seiner Ehefrau zusammenleben – Behörden sagen Nein

Samuel Walder

11.5.2026

Dieses Paar wird bezichtigt eine Scheinehe zu führen. Der Rentner weist die Vorwürfe stark von sich.
Dieses Paar wird bezichtigt eine Scheinehe zu führen. Der Rentner weist die Vorwürfe stark von sich.
TeleM1

Ein Schweizer Rentner darf nicht mit seiner Ehefrau zusammenleben – die Behörden vermuten eine Scheinehe. Das Paar wehrt sich gegen die Vorwürfe und kämpft um den Familiennachzug.

Samuel Walder

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  • Ein Schweizer Rentner kämpft darum, mit seiner Ehefrau zusammenleben zu können, da Behörden eine Scheinehe vermuten.
  • Hauptgrund ist der Altersunterschied von 23 Jahren sowie weitere Auffälligkeiten im Beziehungsverlauf.
  • Das Paar lernte sich in der Türkei kennen und heiratete 2025, doch ein Visum und der Familiennachzug wurden bisher abgelehnt. 
  • Der Mann weist die Vorwürfe zurück und will rechtlich dagegen vorgehen. 

Ein Rentner aus der Schweiz kämpft darum, mit seiner Ehefrau zusammenleben zu können. Zwischen ihm und seiner Partnerin liegen 23 Jahre Altersunterschied – für die Behörden ein möglicher Hinweis auf eine Scheinehe. Das Paar steht deshalb unter Verdacht.

«Es ist eine Belastung», sagt der 79-Jährige gegenüber Tele M1. «Da hast du einen Menschen, den du liebst, eine super Frau. Und dann kannst du sie nicht in den Arm nehmen oder neben ihr einschlafen.» Kennengelernt haben sich die beiden vor über zwei Jahren in Antalya in der Türkei. Die Beziehung entwickelte sich schnell, die Hochzeit folgte im Januar ebenfalls in der Türkei.

Ein erstes Visum zur Ehevorbereitung wurde bereits abgelehnt. Seither läuft ein Gesuch auf Familiennachzug – bislang ohne Erfolg. Die Behörden führen mehrere Punkte an: den Altersunterschied von 23 Jahren, zu wenig Kenntnisse über den Alltag des Partners und die Tatsache, dass das Paar noch nie zusammengelebt hat. Auch ein Bekannter steht im Verdacht, die Beziehung eingefädelt zu haben.

Ein Anwalt für Migrationsrecht sagt zur «Aargauer Zeitung», solche Faktoren könnten tatsächlich Verdachtsmomente sein. Gleichzeitig betont er, die Behörden müssten beweisen, dass es sich um eine Scheinehe handelt. Solche Verfahren könnten sich bis vor Bundesgericht ziehen.

Der Mann weist alle Vorwürfe zurück. «Es ist kein Geld geflossen und ich habe sie auch nicht aus Mitleid geheiratet», sagt er. Er will weiterkämpfen: «Ich gebe nicht auf, ich werde einen Anwalt einschalten». Das zuständige Amt äussert sich wegen des laufenden Verfahrens nicht zum Fall.


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