Coronavirus Bei mehr als 38 Grad Fieber kein Stimmrecht an Landsgemeinde

sob

17.7.2020

Abstimmung an der Landsgemeinde in Glarus. Die Versammlung ist das oberste gesetzgebende Organ des Gebirgskantons. Sie ist eine Mischung aus Volksabstimmung und Parlament. (Archivbild)
Abstimmung an der Landsgemeinde in Glarus. Die Versammlung ist das oberste gesetzgebende Organ des Gebirgskantons. Sie ist eine Mischung aus Volksabstimmung und Parlament. (Archivbild)
Keystone

Traditionen sind in Coronazeiten nicht immer einfach zu leben. So sieht sich der Kanton Glarus gezwungen, vor dem Zutritt zur Landsgemeinde das Fieber zu messen. Wer mehr als 38 Grad hat, wird ausgeschlossen.

Am 6. September steht in Glarus die nächste Landsgemeinde an. Die Regierung will, dass der Anlass mit 5'000 bis 9'000 Menschen wie geplant stattfindet. Um einen Corona-Supergau zu vermeiden, greifen die Innerschweizer nun zu einem noch nie dagewesenen Mittel: Nur die Gesunden dürfen abstimmen.

Beim Zugang zum Landsgemeindeplatz werden Zivilschützer jedem einzelnen Teilnehmer Fieber messen. Wer mehr als «38,0 Grad Celsius» Körpertemperatur hat, verliert das Stimmrecht und muss nach Hause, schreibt die NZZ.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen eine Stunde vor dem eigentlichen Beginn erscheinen. Auf dem Platz herrscht zudem Maskenpflicht, und für gefährdete Personen – insbesondere Senioren – richtet der Kanton einen Sondersektor ein. Die übrigen Bürger können sich im Abstimmungsring frei bewegen, sind aber angehalten, «möglichst wenig zu zirkulieren», wie der Kanton schreibt.

Die Landsgemeinde ist das oberste gesetzgebende Organ des Innerschweizer Kantons und eine Art Mischung aus Volksabstimmung und Parlament.

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