Steuerlast neu bei Zahlenden Die Unterhaltsbeiträge für Kinder steigen deutlich

aru

1.11.2021

Weil bislang die Steuern nur wenig berücksichtigt wurden, erhöht sich der Kinderunterhalt künftig.
Weil bislang die Steuern nur wenig berücksichtigt wurden, erhöht sich der Kinderunterhalt künftig.
Getty Images

Diesen Sommer fällte das Bundesgericht ein wegweisendes Urteil. So müssen die Steuerabgaben, die auf Unterhaltszahlungen entfallen, ebenfalls übernommen werden.

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Bei Scheidungen und den oftmals daraus hervorgehenden Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder wurden Steuerabzüge bislang nur wenig berücksichtigt. Dies ändert sich wegen eines Bundesgerichtsurteils von diesem Sommer nun, wie der «Tages-Anzeiger» schreibt.

Denn bislang war es so, dass Unterhaltsbeiträge von den Empfänger*innen als Einkommen versteuert werden mussten. Dies heisst, dass zwischen einem Viertel und einem Drittel der effektiven Zahlungen an den Fiskus geht. Bei sehr hohen Unterhaltszahlungen sei es auch möglich, dass rund die Hälfte abgegeben werden muss.



Christine Arndt, nebenamtliche Bundesrichterin und Fachanwältin für Familienrecht in Zürich, kritisiert dies, da der Kinderunterhalt aufgrund tatsächlicher Kosten für Wohnen, Kleidung und Krankenkasse festgelegt werde. Der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen und der Unterhalt erhält, ist auf diese Weise dazu gezwungen, die Ausgaben für die Kinder einzuschränken.

Wenn Steuern bislang überhaupt berücksichtigt wurden, dann nur in Pauschalbeträgen von beispielsweise 100 bis 500 Franken, sagt Arendt weiter gegenüber dem «Tages-Anzeiger».



Doch damit könnte nun Schluss sein. In einem Urteil vom 25. Juni dieses Jahres kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der berechnete Steueranteil zum tatsächlichen Kinderunterhalt dazugerechnet werden muss. Leben die betreffenden Personen in Gemeinden mit einem hohen Steuersatz, erhöht sich entsprechend auch der Unterhalt.

Das macht unter Umständen einen beträchtlichen Betrag aus: Bezahlt eine Person in Basel monatlich 4'000 Franken Unterhalt für die Kinder, wären es nach dem neuen Rechnungsmodell rund 5'310 Franken, da die Differenz den Steuern entspricht. In Bern müssten neu anstelle von 4'000 Franken 5'120 Franken entrichtet werden und in Zürich 4'790 Franken.