Prozess nach Betonmauer-CrashBeifahrer stirbt bei Raserunfall – Fahrer zündet sich Zigarette an
Sven Ziegler
3.3.2025
Mit seinem Mercedes rast der Mann gegen die Tunnelwand.
Polizei BL
Ein 21-jähriger Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten. Er raste mit 150 km/h und Lachgas-Intoxikation gegen eine Betonmauer – ein Beifahrer starb, drei weitere Insassen wurden verletzt. Die Anklage fordert eine lange Haftstrafe.
Ein schwerer Unfall mit Todesfolge beschäftigt derzeit die Justiz in Baselland. Ein heute 21-jähriger Mann steht vor dem Strafgericht, weil er im November 2021 mit überhöhter Geschwindigkeit und unter Lachgaseinfluss in eine Betonmauer krachte. Ein Mitfahrer kam dabei ums Leben, drei weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vorsätzliche Tötung vor, was eine langjährige Haftstrafe zur Folge haben könnte.
Der Unfall ereignete sich auf der Autobahn A2 nahe des Arisdorftunnels. Laut Ermittlungen war der Fahrer mit einem 600 PS starken, geleasten Mercedes-AMG unterwegs. Zuvor hatte die Gruppe, bestehend aus ehemaligen Teamkollegen des FC Pratteln, in Basel Lachgas gekauft, wie die «BZ Basel» schreibt.
Der Fahrer soll die Substanz während der Fahrt mehrfach konsumiert haben, was möglicherweise zu kurzfristigen Bewusstseinsverlusten führte. Bei einer Geschwindigkeit von knapp 150 km/h verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug, touchierte eine Leitplanke und prallte letztlich ungebremst in eine Betonmauer.
Nach dem Unfall zündet er sich Zigarette an
Ein 18-jähriger Beifahrer überlebte den Aufprall nicht, ein weiterer Mitfahrer war nicht angeschnallt und erlitt schwere Verletzungen.
Für zusätzlichen Diskussionsstoff sorgt das Verhalten des Fahrers nach dem Unfall. Trotz der schweren Verletzungen seiner Mitfahrer und auslaufendem Benzin zündete er sich Berichten zufolge zunächst eine Zigarette an. Die Lachgasflasche, die sich noch im Fahrzeug befand, soll er in ein Gebüsch geworfen haben.
Juristisch wird der Fall kontrovers diskutiert. Während bei Verkehrsdelikten meist von Fahrlässigkeit ausgegangen wird, hält die Staatsanwaltschaft in diesem Fall einen Eventualvorsatz für gegeben. Das würde bedeuten, dass sich der Fahrer bewusst über die tödlichen Risiken seines Verhaltens hinweggesetzt hat.
Neben der Hauptanklage der vorsätzlichen Tötung steht auch fahrlässige Tötung und Körperverletzung als Eventualanklage im Raum.
Sollte das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen, droht dem jungen Mann eine langjährige Freiheitsstrafe. Die öffentliche Verhandlung findet am 19. und 20. März in Muttenz statt, das Urteil soll am 27. März verkündet werden. Wie immer gilt die Unschuldsvermutung.