Rettungsweste auf Beim Böötle gelten neue Regeln – doch viele wissen nicht Bescheid

Von Gil Bieler

13.7.2020

Ganz so voll wie bei diesem Weltrekordversuch auf der Aare in Bern wird es nur selten – aber das Böötle erfreut sich grosser Beliebtheit.
Ganz so voll wie bei diesem Weltrekordversuch auf der Aare in Bern wird es nur selten – aber das Böötle erfreut sich grosser Beliebtheit.
Bild: Keystone

Seit Anfang Jahr gelten für Gummibootfahrten auf Schweizer Flüssen verschärfte Sicherheitsvorschriften. Welche Rettungswesten die Vorgaben erfüllen – und weshalb der Rhein in Schaffhausen ein Sonderfall ist.

Mit dem Gummiboot auf der Aare, dem Rhein oder der Limmat treiben: Böötle ist im Sommer ein Schweizer Volkssport. Doch ungefährlich ist das Vergnügen nicht: Erst am Wochenende gerieten vier Frauen mit ihrem Boot auf der Limmat in Zürich in eine Notlage, weil sie den Ausstieg vor dem Höngger Wehr verpasst hatten. Eine von ihnen wurde in die Wasserwalze gezogen, Polizei und Passanten mussten zu Hilfe eilen.

Die Böötlerinnen blieben unverletzt. Nicht immer geht es so glimpflich aus: Laut Zahlen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sind zwischen 2009 und 2018 in der Schweiz 30 Personen bei Unfällen mit unmotorisierten Booten ertrunken.

Um die Sicherheit zu erhöhen, gelten seit diesem Jahr neue Vorschriften für das Böötle auf Fliessgewässern: Schlauch- und Strandboote müssen gut sichtbar mit Name und Adresse des Eigentümers respektive Halters beschriftet sein. Dies gilt auch für Stand-up-Paddle-Bretter oder Surfbretter. Wird ein herrenloses Gefährt aufgefunden, könne so laut Bund rascher festgestellt werden, ob es als verloren gilt oder ob der Eigentümer möglicherweise vermisst wird.

Im Fall von Schlauch- und Strandbooten gilt noch eine weitere Neuerung: Für jede Person an Bord muss ein «Rettungsmittel» mitgeführt werden – ein Rettungsring oder eine Rettungsweste mit Kragen. So steht es in der Binnenschifffahrtsverordnung.

Nur acht Prozent tragen eine Rettungsweste

Bei der BFU geht man noch einen Schritt weiter: «Das Gesetz sieht vor, dass man Rettungswesten lediglich mitführen muss – wir empfehlen aber, diese auch von Anfang an anzuziehen», sagt Christoph Müller von der BFU zu «Bluewin». «Denn, wenn sie verstaut ist, nützt sie im Notfall nichts.» Auch Stadtpolizei Zürich und Kantonspolizei Bern raten zu diesem Verhalten.

Eine Erhebung der BFU an mehreren Schweizer Flüssen hat 2018 gezeigt, dass nur acht Prozent der Gummiböötler eine Rettungsweste tragen. In diesem Jahr wird die Untersuchung laut Müller erneut durchgeführt.

Sicherheitstipps für Böötler

  • Rettungsweste tragen
  • Boote nicht zusammenbinden
  • Kinder niemals an einem Boot festbinden
  • Bereits vor der Fahrt abklären, an welchen Flussstellen man gut ein- und aussteigen kann
  • Das Boot nicht überladen
  • Abstand zu Brückenpfeilern halten
  • Je kälter das Wasser, desto rascher sollte man wieder raus (Gefahr von Muskelkrampf)
  • Auf Alkohol und Drogen verzichten

Dass Rettungswesten mit Kragen vorgeschrieben werden, hat gute Gründe: «Bei Unwohlsein oder gar Ohnmacht dreht eine solche Weste den Verunfallten automatisch auf den Rücken und hält den Kopf über Wasser», erklärt Müller. Die BFU rät ausserdem, ein Modell zu wählen, das die Bewegungsfreiheit nicht einschränkt. Wenn die Weste nicht störe, ziehe man sie auch eher an, so Müller.

Viele Böötler wissen nicht Bescheid

Aber sind sich die Leute der neuen Vorschriften auch bewusst? Bei der Stadtpolizei Zürich macht man nicht aktiv «Jagd» auf Böötler, wie Mediensprecherin Judith Hödl auf Anfrage festhält. Man setze stattdessen den Fokus auf Prävention. So verteilten Polizisten etwa Info-Flyer beim Gemeinschaftszentrum Wipkingen, einem beliebten Einstiegsort in die Limmat. Auch ein YouTube-Clip soll über die Gefahren des Wasserplausches aufklären.

Der Präventionsclip der Stadtpolizei Zürich.

Youtube

Bei bisherigen solchen Aktionen habe sich gezeigt, dass erst rund ein Drittel der Böötler die nötigen Rettungsmittel dabeigehabt habe, so Hödl. Die übrigen hätten entweder kein Equipment vorweisen können oder nichts von den neuen Regeln gewusst.

Bei der Kantonspolizei Bern stellt man generell fest, «dass sich die Menschen insbesondere im Zusammenhang mit dem Aareböötle der Vorschriften nicht ausreichend bewusst sind», wie Mediensprecher Patrick Jean sagt.

Der Hauptfokus der Patrouillen liege auf der Sensibilisierung. Die Polizistinnen und Polizisten versuchten über den Dialog, dem Gesetz Geltung zu verschaffen. «Sind Vorschriften nicht eingehalten und dies wird bei einer Kontrolle festgestellt, muss man aber auch damit rechnen, eine Busse zu bekommen», so Jean.

Hochrhein als Spezialfall

Besondere Regeln gelten für den Hochrhein im Kanton Schaffhausen: Da dieser ein internationales Gewässer ist, gilt dort die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, wie Patrick Caprez von der Schaffhauser Polizei erklärt. Das heisst: Für Böötler, die sich von Stein am Rhein nach Schaffhausen treiben lassen, sind Rettungsmittel keine Pflicht. «Trotzdem empfehlen wir dringend, eine Schwimmweste zu tragen», erklärt Caprez, «vor allem für Kinder und nicht geübte Schwimmer.» Im Falle eines Unfalls bleibe keine Zeit, die Rettungsweste anzuziehen.

Der Aufwand, welcher der Schaffhauser Polizei durch Böötler entstehe, nehme seit einigen Jahren deutlich zu, so Caprez. Und in diesem Jahr rechnet man aufgrund der Reisebeschränkungen mit mehr Böötlern als üblich.

Gerade Ortsunkundigen rät Caprez, sich mit der Verkehrsführung auf dem Rhein vertraut zu machen – schliesslich kreuzt man immer wieder grosse Kursschiffe: «Viele unterschätzen, wie lange es dauert, mit einem Gummiboot diesen Schiffen auszuweichen.» Erst am vergangenen Freitag hat die Schaffhauser Polizei deshalb eine neue Präventionskampagne zum Thema lanciert.

Mit diesem Clip warnt die Schaffhauser Polizei Böötler vor den Kursschiffen auf dem Rhein.

Youtube

Aus welchen Gründen Böötler verunfallen, dazu gebe es zu wenig gesicherte Angaben, sagt Christoph Müller. Es gebe aber plausible Vermutungen: «Viele Leute können ihr Boot nur schlecht manövrieren», sagt der Experte.

Zudem dürfe man die Wassertemperaturen nicht unterschätzen. Auch bei sonnigem und heissem Wetter könnten Flüsse noch kalt sein. «Wenn man unvorbereitet hineinfällt, vielleicht noch in kaltes Wasser, dann kann man einen Kälteschock erleben und schnell in Not geraten.» Hinzu kämen fehlende Flusskenntnisse und Alkoholkonsum als weitere Risikofaktoren.

Die Promillegrenze für Freizeit-Böötler wurde per Anfang Jahr übrigens aufgehoben. Die Kantonspolizei Bern mahnt jedoch, dass dies keine Lizenz zum Bechern ist: «Die gesetzliche Pflicht, dass nur fahrtüchtige Personen das Boot manövrieren dürfen, bleibt hingegen bestehen.»

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