VerwaltungsgerichtBern muss bei Subventionen für Albert Anker-Haus über die Bücher
SDA
3.1.2020 - 10:23
Der Kanton Bern muss nochmals prüfen, ob das Albert Anker-Haus in Ins wiederkehrende Beiträge aus dem Lotteriefonds erhalten soll. Das Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Trägerschaft teilweise gutgeheissen.
Die Stiftung Albert Anker-Haus wehrte sich vor Gericht dagegen, dass der Kanton eine regelmässige Unterstützung aus dem Lotteriefonds versagte. Die Behörden hatten argumentiert, dem Haus komme als «Künstlerhaus» zwar eine grosse Bedeutung zu, die hohen Anforderungen an ein Baudenkmal erfülle es aber nicht.
Dies sieht das bernische Verwaltungsgericht anders, wie aus einem am Freitag publizierten Urteil hervorgeht. Als massgebliches Kriterium für die Beitragsberechtigung gelte gemäss Lotterierecht die Einstufung im Inventar der Kulturgüter von nationaler und regionaler Bedeutung (KGS). Dort gilt das Albert Anker-Haus als schützenswertes «A-Objekt».
Wolle der Kanton weitere Kriterien für die wiederkehrenden Beiträge aus dem Lotteriefonds berücksichtigen, müsse er die Rechtsgrundlagen entsprechend anpassen, hält das Verwaltungsgericht fest. Die Polizei- und Militärdirektion (neu Sicherheitsdirektion), die den Lotteriefonds verwaltet, muss das Gesuch deshalb nochmals prüfen.
Haus mit «Denkmalcharakter»
Das Haus des Malers Albert Anker (1831-1910) in Ins war 1803 von dessen Grossvater, einem Bauern und Tierarzt, errichtet worden. Es diente dem wohl berühmtesten Schweizer Maler des 19. Jahrhunderts ab 1860 als Wohnhaus und Atelier.
Es handle sich um ein intaktes, kaum verändertes Bauernhaus «mit exemplarischem Zeugniswert für die Bau- und Ausstattungsgepflogenheiten einer im Dorf einflussreichen Familie», schreibt das Verwaltungsgericht. Die Baute habe Denkmalcharakter, und Ankers Atelier mit weitgehend originalem Inventar gelte für seine Epoche in der Schweiz als einzigartig.
Das Haus in Ins blieb über Generationen im Besitz der Familie. 1994 übergaben es die Erben einer Stiftung. Sie will das Haus und die noch vorhandenen Kunstwerke und persönlichen Gegenstände Albert Ankers als Kulturgut erhalten.
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