Chinesin muss gehen Tochter pflegt demenzkranke Mutter (93) – Gericht weist sie aus

SDA

16.5.2026 - 09:32

Trotz Betreuung durch die Tochter soll eine über 90-jährige demente Frau die Schweiz verlassen. (Symbolbild)
Trotz Betreuung durch die Tochter soll eine über 90-jährige demente Frau die Schweiz verlassen. (Symbolbild)
Keystone

Eine 93-jährige Frau aus China darf nicht dauerhaft bei ihrer Tochter in der Schweiz bleiben. Das Berner Verwaltungsgericht entschied, dass keine ausreichend starke rechtliche Abhängigkeit bestehe – obwohl die Tochter ihre Mutter seit Jahren betreut.

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  • Das Berner Verwaltungsgericht hat die Aufenthaltsbewilligung einer 93-jährigen Chinesin verweigert.
  • Die Tochter argumentierte, ihre Mutter sei wegen Demenz und Altersbeschwerden vollständig auf sie angewiesen.
  • Das Gericht sieht jedoch keine rechtlich ausreichende Abhängigkeit und verlangt die Ausreise bis Mitte Juni.

Eine 93-jährige Chinesin muss die Schweiz verlassen, obwohl sie hier von ihrer Tochter intensiv betreut wird. Das hat das Berner Verwaltungsgericht entschieden. Eine rechtlich relevante Abhängigkeit zur Tochter sei nicht ausreichend belegt.

Die Tochter, die den Schweizer Pass hat, lebt mit ihrer Familie in der Region Bern. 2018 war sie nach China gereist, um ihren kranken Vater zu pflegen. Nach dessen Tod nahm sie die Mutter Ende 2021 mit in die Schweiz.

Die mit einem Visum eingereiste Witwe ersuchte um eine Aufenthaltsbewilligung; die kantonalen Behörden lehnten dies ab und wiesen die Frau weg. Dagegen wehrten sich Mutter und Tochter bis vor die höchste kantonale Instanz.

Leichte Demenz begründet kein Bleiberecht

Sie machten geltend, die hochbetagte Mutter leide an Demenz und weiteren Altersbeschwerden. Emotional und psychisch sei sie vollständig auf die Tochter angewiesen.

Das Verwaltungsgericht hält in seinem Urteil fest, dass für ein Bleiberecht aus familiären Gründen eine «unabdingbare» Abhängigkeit bestehen müsse. Diese sei im vorliegenden Fall nicht nachgewiesen.

Diagnosen wie eine leichte Demenz begründeten nicht automatisch ein Bleiberecht. Eine Pflege der Frau sei auch in deren Heimatstadt Nanjing möglich. Zudem fehlten für eine Rentnerbewilligung die nötigen engen Bezüge zur Schweiz.

Auch einen Härtefall verneinte das Gericht: Dass eine Rückkehr nach China zum vorzeitigen Tod der Frau führen würde, sei eine unbelegte Behauptung. Die Frau hat nun bis zum 17. Juni 2026 Zeit für die Ausreise. Das Urteil kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.