Marco Chiesa und Peter Keller Berner Justiz will Immunität von SVP-Politikern aufheben lassen

zc, sda

31.8.2024 - 11:39

Marco Chiesa (links) und Peter Keller sind im Visier der Berner Justiz.
Marco Chiesa (links) und Peter Keller sind im Visier der Berner Justiz.
KEYSTONE

Die Berner Justiz hat das eidgenössische Parlament gebeten, die Immunität der SVP-Politiker Marco Chiesa und Peter Keller aufzuheben.

Keystone-SDA, zc, sda

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  • Die Berner Justiz will die Immunität der SVP-Politiker Marco Chiesa und Peter Keller aufheben lassen.
  • Gegen die beiden sind wegen einer Kampagne vom Oktober 2023 meherere Strafanzeigen eingegangen.
  • Ihnen wird vorgeworfen, gegen die Antidiskriminierungsnorm verstossen zu haben.

Die Berner Justiz prüft, ob die SVP-Kampagne mit dem Slogan «Neue Normalität?» im vergangenen Jahr gegen die Antidiskriminierungsnorm verstossen hat. Sie hat das eidgenössische Parlament um Aufhebung der Immunität zweier SVP-Politiker ersucht.

Dabei handelt es sich um Ständerat Marco Chiesa sowie alt Nationalrat Peter Keller, wie der Homepage des Parlaments entnommen werden kann. Die Gesuche stammen von der Berner Generalstaatsanwaltschaft. Diese bestätigte am Samstag auf Anfrage einen Bericht von CH-Media.

Formell werden die Verfahren demnach gegen Unbekannt geführt, weil vor der Aufhebung der Immunität nicht ein Verfahren gegen die Betroffenen eröffnet werden darf. Chiesa amtierte zum Zeitpunkt der Kampagne 2023 als SVP-Parteipräsident, Keller als Generalsekretär.

«Viele Dealer sind Asylanten aus Nordafrika»

Mit dem Slogan «Neue Normalität?» prangerte die SVP kriminelle Handlungen von Asylsuchenden und Ausländern an. So schrieb sie im Oktober 2023 im Kurznachrichtendienst X: «Dreirosenanlage (BS): Viele Dealer sind Asylanten aus Nordafrika.»

In mehreren Kantonen, darunter Bern, gingen Strafanzeigen ein, unter anderem vom Eritreischen Medienbund Schweiz. Mit selektiven Berichten über Straftaten versuche die SVP den Eindruck zu erwecken, dass Menschen fremder Ethnie kriminell und gefährlich seien. Sie setze diese Menschen damit herab.

Gesuche für die Aufhebung der Immunität von Ratsmitgliedern werden laut der Webseite der eidgenössischen Räte von den zuständigen Kommissionen beider Räte behandelt. Im Nationalrat ist eine eigens zu diesem Zweck geschaffene Immunitätskommission zuständig. Im Ständerat werden die Gesuche von der Kommission für Rechtsfragen behandelt.