Warnung lief schief Berner wegen falschem Wort zu 3000-Franken-Strafe verurteilt

dmu

13.6.2024

Ein Berner bezeichnete ein Online-Inserat in einem Facebook-Kommentar als «Betrug», und ist deshalb wegen übler Nachrede verurteilt worden.
Ein Berner bezeichnete ein Online-Inserat in einem Facebook-Kommentar als «Betrug», und ist deshalb wegen übler Nachrede verurteilt worden.
Fabian Sommer/dpa

Weil er ein vermeintlich gefälschtes Inserat als «Betrug» bezeichnet hatte, ist ein 63-jähriger Berner zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Statt mit einem Betrüger hatte er sich mit einer Juristin angelegt.

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  • Weil ihm ein Facebook-Inserat für eine Autobahn-Vignette suspekt vorkam, kommentierte Erich Röthlisberger: «Ist Betrug.»
  • Das Inserat war aber echt und von einer Juristin aufgeschaltet worden. Sie hat Röthlisberger angezeigt.
  • Der Berner ist per Strafbefehl wegen übler Nachrede verurteilt worden.

Eigentlich wollte Erich Röthlisberger nur vor einem vermeintlichen Fake-Inserat warnen: Eine Autobahn-Vignette wurde Anfang März auf Facebook geringfügig unter dem offiziellen Preis angeboten. «Verdächtig», habe sich der 63-jährige Berner gedacht, zumal auch das Profil der Verkäuferin wenig aussagekräftig war.

Sein Bauchgefühl habe ihn veranlasst, zu kommentieren: «Lueget o ds Profil mau a» und später «ist Betrug», wie der Sachbearbeiter bei einer Krankenkasse dem «Blick» berichtet. Eine folgenreiche Entscheidung: Tatsächlich wurde besagtes Inserat nicht von einem Betrüger, sondern von einer Juristin aufgeschaltet. Das Inserat war echt.

Kurz darauf lud die Polizei den 63-Jährigen wegen übler Nachrede vor. Als ihm die Beamten den ausgedruckten Kommentar zeigten, habe er die Welt nicht mehr verstanden: «Wie kann man wegen etwas Banalem ein solches Aufheben machen?», wird Röthlisberger vom «Blick» zitiert.

Zu Geldstrafe verurteilt

Während der polizeilichen Befragung habe er erklärt, dass er niemandem schaden wollte. Auch hätte er den Kommentar sofort gelöscht, wenn ihn die Frau gewarnt hätte.

Es sollte nichts nützen. Einige Wochen später erhielt Röthlisberger Post von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland: Er wird zu einer Strafe von 3000 Franken verurteilt, davon sind 900 Franken sofort zu zahlen und 2100 Franken bedingt.

Das Urteil empfindet der Berner als zu hart: «Ich habe noch zu Protokoll gegeben, dass ich die Frau nicht schädigen wollte. Und im Urteil steht, dass ich die Frau in ihrer Ehre verletzen wollte beziehungsweise das in Kauf genommen hatte. Das stimmt doch nicht.»

Trotzdem habe er sich entschieden, den Strafbefehl nicht anzufechten, um ein finanzielles Risiko zu vermeiden. In Zukunft wolle er sich im Internet zurückhalten. Die Juristin, die ihn angezeigt hatte, kommentierte das Urteil nicht.