Üble Nachrede?Berner Obergericht befasst sich erneut mit Rickli-Rap
SDA/twei
28.10.2020
Üble Nachrede oder Verleumdung? Seit Mittwoch beschäftigt das Berner Obergericht der Rickli-Rap. Das Urteil erfolgt wohl am Freitag.
Das Berner Obergericht befasst sich seit Mittwoch erneut mit dem Rickli-Rap. Es prüft auf Geheiss des Bundesgerichts, ob statt übler Nachrede allenfalls Verleumdung vorliegt.
Vier Rapper und eine Rapperin aus Bern stellten im September 2014 den Titel «Natalie Rikkli» ins Internet. Im Song wurde die Zürcher SVP-Politikerin und Regierungsrätin Natalie Rickli mit Schimpfworten und Äusserungen sexuellen Inhalts eingedeckt. Unter anderem hiess es, Rickli habe ihren politischen Erfolg sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.
Der Fall beschäftigt seit Jahren die Justiz. Das Bundesgericht kam 2019 zum Schluss, der Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung sei zurecht erfolgt. Die Musiker hätten nie versucht, Rickli das Lied direkt zukommen zu lassen. Hingegen solle das Obergericht nochmals eine Verurteilung wegen Verleumdung prüfen.
Die fünf Beschuldigten wollten am Mittwoch keinerlei Aussagen zum Sachverhalt machen. Ihre Verteidiger plädierten dafür, es bei der Verurteilung wegen übler Nachrede bewenden zu lassen.
Der Straftatbestand der Verleumdung sei nicht erfüllt. Dafür müsste erwiesen sein, dass die Beschuldigten ihre Behauptungen wider besseres Wissens in den Raum gestellt hätten. Dabei könnten sie gar nicht wissen, dass ihre Darstellung mit Sicherheit falsch sei.
Reuige Rapper
In früheren Aussagen vor Gericht hatten sich die Rapper reuig und einsichtig gezeigt. Der Text sei in 20 Minuten entstanden und der Song «ziemlich spontan» aufgenommen worden. Die Idee sei gewesen, total zu übertreiben. Dem eigenen Publikum sei das klar gewesen. Heute würde man den Song aber nicht mehr so machen.
Die Vertreterin der bernischen Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Verurteilung wegen Verleumdung. Es gebe keinerlei Anhaltspunkte, dass die Behauptung wahr sein könnte, die Politikerin habe ihre Laufbahn sexuellen Gefälligkeiten zu verdanken.
Kunstfreiheit habe ihre Grenzen dort, wo Menschen beleidigt und verleumdet würden. Die Generalstaatsanwaltschaft verlangte höhere bedingte Geldstrafen als das Obergericht in seinem Urteil von 2018. Damals ging es um 65 bis 80 Tagessätze.