Heftige AuseinandersetzungBerner Wirte stellen Einbrecher – und werden deswegen verurteilt
Sven Ziegler
8.10.2025
Die Wirte mussten sich jetzt vor Gericht verantworten.
Philipp von Ditfurth/dpa
Zwei Berner Wirte erwischten einen mutmasslichen Einbrecher in ihrem Restaurant und hielten ihn fest. Dabei kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung – nun wurden beide per Strafbefehl verurteilt.
In Bern ist ein Streit um Selbstjustiz entbrannt: Zwei Wirte, die einen Einbrecher auf frischer Tat erwischt hatten, sind per Strafbefehl verurteilt worden. Wie 20 Minuten berichtet, hatten die Männer den Eindringling im Januar in ihrem Restaurant überrascht, als dieser gerade versuchte, einen Tresor aufzubrechen.
Als sie ihn stellten, eskalierte die Situation. Es kam zu einer Schlägerei, Gläser gingen zu Bruch, ein Stuhl flog. Einer der Wirte hatte zuvor ein Messer aus der Küche geholt. Der mutmassliche Einbrecher wurde verletzt und flüchtete durchs Fenster, bevor die Polizei ihn festnahm.
Behörden verurteilen Wirte
Der Mann erlitt laut Staatsanwaltschaft eine Stichwunde im Brustbereich und mehrere Verletzungen an Kopf, Schulter und Beinen. Auch die beiden Wirte wurden verletzt – einer zog sich eine Rippenfraktur zu, der andere eine Rippenprellung. Wie genau die Verletzungen entstanden, liess sich nicht mehr eindeutig klären.
Die Berner Strafbehörden verurteilten die beiden Restaurantbetreiber wegen Raufhandels zu bedingten Geldstrafen von 60 Tagessätzen – 15’600 bzw. 9000 Franken. Beide müssen zudem Verfahrenskosten in ähnlicher Höhe tragen.
Ob der Einbrecher selbst juristisch belangt wurde, ist laut 20 Minuten derzeit unklar.
Ein weiterer Justizfall aus dem Kanton Bern zeigt, wie heikel Verantwortlichkeiten sein können: So wurde ein Lernfahrer im Dezember 2022 mit mehr als dem zulässigen THC-Wert kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft wollte auch die Begleitperson belangen, scheiterte jedoch: Das Obergericht Bern bestätigte den Freispruch und nannte eine generelle Pflicht, vor Fahrten nach Drogenkonsum zu fragen, «realitätsfremd» und unverhältnismässig.
Die Verfahrenskosten von knapp 10’000 Franken trägt der Kanton Bern. Der Lernfahrer selbst wurde wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand verurteilt.