Kurierin vor GerichtRentner mit neuer Falschgeld-Masche um Vermögen betrogen
Maximilian Haase
4.12.2025
Mit einer neuen Masche erbeuteten Trickbetrüger Tausende Franken (Symbolbild).
sda
Mit einem Falschgeld-Trick erschlichen sich Betrüger rund 30'000 Franken von zwei Rentnerinnen. Eine 32-Jährige, die das Geld als Kurierin transportiert hatte, musste sich nun vor Gericht verantworten.
Mit einer neuen Falschgeld-Masche brachten Trickbetrüger zwei Rentnerinnen aus Zürich und dem Aargau um insgesamt 30'000 Franken.
Die 32-jährige Frau, die zweimal als Kurierin Geld für ihren Ehemann abholte, stand nun in Zurzach AG vor Gericht.
Das Gericht sprach sie im Aargauer Fall frei, verurteilte sie im Zürcher Fall aber zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Busse von 1000 Franken.
Der sogenannte «Enkeltrick» schafft es immer wieder in die Medien, und womöglich auch deshalb setzen Betrüger inzwischen auf neue Maschen. So etwa jener Falschgeld-Trick, dem im Herbst 2023 zwei Rentnerinnen zum Opfer fielen: Rund 30'000 Franken erschlichen sich Kriminelle von den Seniorinnen aus Zürich und dem Aargau.
Anrufer hatten sich als Bankangestellte und später als Polizisten ausgegeben und behauptet, auf den Bankkonten der älteren Damen gebe es verdächtige Banknoten, die sofort geprüft werden müssten. Beide Betroffene, damals 80 respektive 90 Jahre alt, hoben daraufhin Bargeld ab und übergaben es einer Kurierin.
Jene Frau, die das Geld schliesslich abholte und den Trickbetrügern brachte, musste sich nun wegen Beihilfe zu mehrfachen Betrugs sowie Geldwäscherei vor dem Bezirksgericht Zurzach verantworten. Sie soll in beiden Fällen Umschläge mit hohen Geldbeträgen abgeholt haben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Die zentrale Frage: War sie naive Helferin oder wusste sie von den kriminellen Handlungen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.
Kaum Erinnerungen an Details
Die 32-Jährige lebt mit ihrer Familie in einem angrenzenden Kanton und hatte die Aufträge zwei Mal von ihrem Mann übernommen. Im Gerichtssaal schilderte sie, sie habe kaum Erinnerungen an Details. Sie wisse nur noch, dass sie zweimal unterwegs gewesen sei, sagte sie vor Gericht. Quittungen oder Codewörter seien ihr kaum präsent gewesen – erst dann, als ihr die Gerichtspräsidentin eine Quittung vorlegte.
Bei der 80-Jährigen aus dem Zurzibiet sei die Übergabe des Umschlags mit 14'500 Franken an der Wohnungstür wortlos verlaufen. Wo genau die zweite Übergabe stattfand, konnte die Angeklagte nicht mehr sicher sagen; eine davon war nachweislich auf dem Gelände eines Spitals. Die damals 90-Jährige, die in einem Pflegeheim in Zürich lebt, habe die Angeklagte bei der Entgegennahme von 18'000 Franken indes gefragt, ob sie im Auftrag der Polizei oder Staatsanwaltschaft handle.
Weitere Anweisungen habe sie nach eigenen Angaben erst anschliessend erhalten: «Wohin ich das Couvert bringen musste, habe ich jeweils von einer Kontaktperson telefonisch erst mitgeteilt bekommen, als ich bereits wieder in meinem Auto sass», wird die Frau in der «Aargauer Zeitung» zitiert. Anders als zunächst berichtet, setzte sich nicht der geplante Herr zu ihr ins Fahrzeug, sondern eine Drittperson, die die Umschläge entgegennahm und sie anwies, in eine Sackgasse zu fahren.
Bedingte Freiheitsstrafe und Busse
Erst als ihrem Mann die Situation unheimlich wurde, sei das Paar zur Polizei gegangen. Auf die Frage, wie sie sich heute fühle, habe die 32-Jährige geantwortet: «Nicht gut! Ich hatte doch nur meinen Mann unterstützen wollen.»
Die Staatsanwaltschaft forderte zehn Monate Freiheitsstrafe bedingt auf zwei Jahre, ausserdem eine Busse von 2000 Franken. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, die Mandantin habe «die Strafbarkeit ihres Tuns nicht erkennen können».
Gerichtspräsidentin Isabelle Stieger entschied differenziert. Im Fall der heute 82-Jährigen aus dem Aargau wurde die Angeklagte freigesprochen. Das Opfer habe keinerlei Rückfragen gestellt und trage damit ein Stück eigenes Mitverschulden.
Anders im Fall der Frau aus dem Pflegeheim in Zürich. Hier sprach das Gericht die 32-Jährige schuldig und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten sowie eine Busse von 1'000 Franken. Die Richterin erklärte, dass die Angeklagte sich hätte «bewusst sein müssen, dass etwas nicht stimmte».