Gesundheit Bezahlen die Kassen für unnütze Krebsmedikamente?

uri

20.11.2019

Der Nutzen von Krebsmedikamenten ist mitunter fragwürdig. 
Der Nutzen von Krebsmedikamenten ist mitunter fragwürdig. 
Symbolbild: Keystone

Krebsmedikamente kosten die Krankenkassen fast 700 Millionen Franken jährlich, doch ihr Nutzen ist häufig fraglich, wie neue Studien mit Schweizer Beteiligung zeigen. Experten fordern deshalb standardisierte Tests.

Pro Jahr bezahlen die Krankenkassen in der Schweiz rund 680 Millionen Franken für Krebsmedikamente, was fast ein Zehntel der Kosten aller Arzneimittel ausmacht. Ausserdem steigen die Preise neuer Therapien rapide an, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Auch wenn die Krebsmedikamente Wirkung zeigten, so die Zeitung, sei ihr Nutzen häufig trotzdem fragwürdig. Laut einer Analyse des Wiener Ludwig-Boltzmann-Instituts würden lediglich 16 Prozent der zwischen den Jahren 2009 und 2016 neu in Europa zugelassen Therapien den Patienten ein über drei Monate längeres Gesamtüberleben sichern. Bei 39 Prozent der Medikamente seien es nur null bis drei Monate – und bei fünf Prozent werde das Überleben sogar verkürzt. Bei den übrigen 40 Prozent seien keine Angaben verfügbar.

Den Nutzen von Krebsmedikamenten stellt auch eine andere neue Studie in Frage: Die Untersuchung von Forschenden der Uni Zürich und der US-Universität Harvard, über die SRF berichtet, zeigt erneut auf, dass etwa 60 Prozent der zugelassenen Krebsmedikamente nutzlos sind oder lediglich einen geringen Nutzen haben, wenn es um das Überleben der Patienten und deren Lebensqualität geht.

Klinischen Nutzen bei Preisfestsetzung berücksichtigen

Kerstin Noëlle Vokinger, Professorin der Schnittstelle Recht und Medizin der Universität Zürich, sagte dem SRF zu den Ergebnissen der Untersuchung – sie werden demnächst in einem Fachmagazin veröffentlicht: «Es gibt Medikamente, die einen hohen Nutzen und einen tiefen Preis aufweisen. Aber umgekehrt auch Medikamente, die einen tiefen Nutzen und einen hohen Preis haben. Dann gibt es Medikamente, welche für die gleiche Indikation einen ähnlichen Nutzen haben können, aber einen völlig unterschiedlichen Preis.»

Ein Beispiel aus der Studie zeigt die Diskrepanz deutlich auf: So sei ein Medikament gegen Prostatakrebs, dass nur geringen Nutzen habe, rund 1'800 Franken teurer als das Medikament mit hohem Nutzen. Und es würden sich etliche ähnliche Beispiele finden lassen, wie SRF meint. Die Untersuchung, die auch von der Krebsforschung mitfinanziert worden sei, zeige zudem, dass viele der teuersten Medikamente nur geringen Nutzen hätten.

Professorin Vokinger schliesst daraus, dass das teurere Medikament eben nicht immer das bessere sei. «Im Sinne des Patientenwohls» plädiere sie dafür, «dass man den klinischen Nutzen bei der Preisfestsetzung der Medikamente besser berücksichtigt.»

Häufig keine Daten zur Überlebensrate

Wichtigstes Kriterium für die Zulassung eines Krebsmedikamentes ist für die Schweizer Zulassungsbehörde Swissmedic die Gesamtüberlebensrate, wobei idealerweise eine «verbesserte Lebensqualität» damit einhergehe, wie Swissmedic-Sprecher Lukas Jaggi dem «Tages-Anzeiger» erklärte. Problematisch gestalte sich dabei, dass bei neueren Therapien häufig noch gar keine Daten zur Überlebensrate oder möglichen Langzeitnebenwirkungen existieren würden.

Laut dem Bundesamt für Gesundheit seien «meist nur die Werte zum Überleben ohne Fortschreiten der Krankheit» bekannt. Daten zur Lebensqualität berücksichtige die Behörde erst gar nicht. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil diese Werte aufgrund ihrer Subjektivität mit Vorsicht zu geniessen seien. Das BAG beurteile deshalb vor allem die Sicherheit und Verträglichkeit der Medikamente. Ihr Nutzen würde gleichwohl nicht vergessen: So werde die Erstattungspflicht befristet, wenn keine Daten zum Gesamtüberleben vorliegen würden.

Verlässlicher Massstab zur Überprüfung gefordert

2020 werden die erstattungspflichtigen Krebsmedikamente wieder turnusgemäss durch das BAG überprüft. Und dabei dürfte auf die Behörde eine schwierige Aufgabe zukommen, wie der «Tages-Anzeiger» vermutet. Denn auch dann würden bei etlichen Medikamenten wieder keine Zahlen zum Gesamtüberleben vorliegen.

Brigitte Tag, Professorin für Medizinrecht an der Universität Zürich, fordert vor diesem Hintergrund gegenüber dem «Tages-Anzeiger» «einen einigermassen verlässlichen Massstab, nach dem bestimmt wird, was die Grundversicherung zahlen muss und auch kann». Ähnlich sieht das eine Sprecherin der Krankenkasse CSS, die sich einen therapeutischen Quervergleich wünscht, der sich an einem «klaren, ganzheitlichen Nutzenkonzept orientiert».

Auch Rolf Marti von der Krebsliga verlangt die Überprüfung einzelner Krebstherapien. Er meint, es sei problematisch, «dass bei der Zulassung eines Arzneimittels hauptsächlich der Sicherheitsaspekt im Fokus» stehe und «die Wirksamkeit in einer definierten Zielpopulation». Analysiere man indes den «tatsächlichen Nutzen eines Medikaments, wie es im Klinikalltag angewendet wird», falle dieser nämlich «deutlich geringer aus».

«Indirekter, gesellschaftlicher Nutzen»

Wenig anfangen mit der Kritik, dass bei vielen Krebsmedikamenten der Zusammenhang zwischen Preis und Nutzen nicht stimme, kann hingegen René P. Buholzer. Der Geschäftsführer beim Dachverband der Pharmaindustrie, Interpharma, plädiert gegenüber dem SRF dafür, dass «nicht nur der therapeutische Wert eines Medikaments» eine Rolle spielen müsse, «sondern auch dessen indirekter, gesellschaftlicher Nutzen.» Das sei etwa gegeben, «wenn ein Patient früher aus dem Spital kommt oder schneller wieder am Arbeitsplatz ist.» Ein solches Nutzenverständnis müsste stärker im Preis reflektiert werden.

Abgelehnt wird dieser Ansatz von Professorin Vokinger. Sei meint, dass die Preise für die Medikamente wohl noch mehr in die Höhe schiessen dürften, «wenn wir den therapeutischen Nutzen noch weiter fassen, diesen aber nicht konkret bestimmen.»

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