Tötungsdelikt Bezirksgericht Zürich schickt Obdachlosen-Mörder in Behandlung

SDA

12.4.2023

Das Zürcher Bezirksgericht hat den 21-jährigen Schweizer für schuldig gesprochen, der vor eineinhalb Jahren einen Obdachlosen zu Tode getreten hat.
Das Zürcher Bezirksgericht hat den 21-jährigen Schweizer für schuldig gesprochen, der vor eineinhalb Jahren einen Obdachlosen zu Tode getreten hat.
Bild: gerichte-zh.ch

Das Zürcher Bezirksgericht hat den Hauptverdächtigen, der einen 66-jährigen Obdachlosen zu Tode getreten hat, für schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafe wird für eine stationäre therapeutische Massnahme aufgehoben.

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Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im September 2021 soll ein 21-Jähriger einen 66-jährigen Obdachlosen zu Tode getreten haben.
  • Das Zürcher Bezirksgericht hat den Verdächtigen am Mittwoch schuldig gesprochen.
  • Die Strafe lautet 20 Jahre Gefängnis, das zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben wird. 
  • Der Beschuldigte ist geständig.

Der 21-jährige Mann, der im September 2021 einen 66-jährigen Obdachlosen zu Tode getreten hat, muss eine stationäre therapeutische Massnahme absolvieren.

Das Bezirksgericht Zürich hat ihn am Mittwoch unter anderem wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Dies wird zugunsten der Massnahme aufgeschoben. Der geständige Schweizer hatte am frühen Morgen des 19. September 2021 auf dem Heimweg vom Ausgang bei einem Gemeinschaftszentrum einen Obdachlosen erblickt, der dort in einem Schlafsack auf einer Bank schlief.

Tat mit dem Handy gefilmt

Er beschimpfte und attackierte ihn, trat und stampfte auf den wehrlosen Mann ein, bis er tot war. Seine Gewalttat filmte er mit dem Handy und teilte das Video.

Der Gewaltexplosion gingen an jenem Morgen mehrere Sachbeschädigungen voraus. Schon früher war der junge Mann durch Aggressivität aufgefallen.

Auf seinem Handy fanden sich zudem zahlreiche pornografische Dateien. Das Gericht sprach ihn ausser des Mordes auch der Körperverletzung, der Pornografie, der Gewaltdarstellung und der Sachbeschädigung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.