Nach Kritik BFS legt neue Zahlen zu Ausschaffungen vor

sda

6.6.2018

Ausschaffung eines kriminell gewordenen Ausländers am Flughafen in Zürich. (Archiv)
Ausschaffung eines kriminell gewordenen Ausländers am Flughafen in Zürich. (Archiv)
Keystone

Nach Kritik hat das Bundesamt für Statistik (BFS) am Mittwoch neue Zahlen zur Ausschaffung krimineller Ausländer vorgelegt. Demnach wird die Härtefallklausel weniger oft angewendet als am Montag vermeldet.

Zu Wochenbeginn hatte das BFS noch geschrieben, im letzten Jahr seien 1210 Urteile identifiziert worden, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage gekommen sei. In 54 Prozent dieser Fälle sei eine Landesverweisung ausgesprochen worden.

Die SVP reagierte umgehend und kritisierte, die sogenannte Härtefallklausel käme viel zu oft zur Anwendung. Auch die Justizbehörden mehrerer Kantone konnten die Zahlen nicht nachvollziehen. Mehrere Schweizer Medien berichteten darüber.

Nicht mehr alle Betrugsfälle erfasst

Am Mittwoch präzisierte das BFS, die zuvor publizierten Daten hätten auf einer wörtlichen Interpretation des betreffenden Artikels im Strafgesetzbuch basiert. Dabei seien alle Betrugsdelikte berücksichtigt worden.

Gemäss Interpretation des Bundesrates gilt aber für einfache Betrugsfälle eine obligatorische Landesverweisung nur, wenn sie bei der Sozialhilfe, den Sozialversicherungen oder den öffentlich-rechtlichen Abgaben begangen wurden.

Die neue Berechnung des BFS umfasst nun 933 Verurteilungen, bei denen nach aktueller Gesetzeslage eine obligatorische Landesverweisung in Frage kam. In 646 Fällen - 69 Prozent - wurde eine Landesverweisung ausgesprochen. Die Härtefallklausel kam in 287 Fällen oder 31 Prozent zur Anwendung.

SSK: Härtefallklausel «die Ausnahme»

Auch nach der Veröffentlichung dieser neuen Zahlen bleibt die Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz (SSK) der Meinung, dass diese nicht die tatsächliche Situation widerspiegeln, wie sie in einem Communiqué festhält. Unter anderem würden Entscheide, welche eine Ausschaffung fordern, häufiger bei den kantonalen Gerichten und beim Bundesgericht angefochten und deshalb noch nicht in das Strafregister eingetragen. Hunderte von Fällen, die Straftaten vom Jahr 2017 betreffen, seien bei den Gerichten noch hängig.

Die SSK habe von den Staatsanwaltschaften mehrerer Kantone die Zahlen zusammengetragen, um die Anzahl der Strafbefehle mit angewendeter Härtefallklausel zu ermitteln. Es zeige sich dass die Staatsanwaltschaften das Gesetz ernst nähmen. Die Härtefallklausel stelle eine Ausnahme dar.

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