Einspruch eingelegt Trotz sexueller Belästigung dürfen Taxifahrer weiter arbeiten

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29.1.2025 - 07:13

In Biel sind zwei Taxifahrer trotz Verurteilung wegen sexueller Übergriffe weiterhin im Einsatz.
In Biel sind zwei Taxifahrer trotz Verurteilung wegen sexueller Übergriffe weiterhin im Einsatz.
Sven Hoppe/dpa

In Biel sind zwei Taxifahrer trotz Verurteilung wegen sexueller Übergriffe weiterhin im Einsatz. Die rechtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Deshalb dürfen sie weiterhin ihren Beruf ausüben.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Zwei Taxifahrer in Biel können trotz Verurteilung wegen sexueller Übergriffe weiterhin ihren Beruf ausüben.
  • Grund dafür: Die beiden legten Einspruch ein. Die Verfahren sind bis heute nicht abgeschlossen.
  • Laut kantonalen Vorschriften müssen Taxifahrer jede Verurteilung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen umfasst, melden.

Zwei Taxifahrer in Biel können trotz Verurteilung wegen sexueller Übergriffe weiterhin ihren Beruf ausüben. Grund dafür: Die Fälle sind noch nicht endgültig entschieden, deshalb können sie ihre Arbeit fortsetzen, wie «Ajour» schreibt.

Der erste Vorfall ereignete sich im August 2021. Der Taxifahrer streichelte der Oberschenkel einer Kundin und hielt sie gewaltsam fest. Die Situation eskalierte, als er ihr mit einer Taschenlampe auf den Kopf schlug. Die Frau konnte entkommen und erstattete Anzeige.

Der Fahrer wurde wegen Nötigung, Körperverletzung und sexueller Belästigung verurteilt, legte jedoch Berufung ein. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 110 Tagessätzen à 110 Franken mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren – doch der Taxifahrer legte erneut Einspruch ein. Bis heute ist das Verfahren nicht abgeschlossen, der Mann darf weiterhin als Taxifahrer tätig sein.

Eine Richterin äusserte Bedenken: «Wir raten unseren Töchtern, Taxis zu nutzen, um sicher nach Hause zu kommen. Was passiert, wenn selbst das nicht mehr sicher ist?»

Zweiter Vorfall sechs Monate später

Ein weiterer Vorfall ereignete sich weniger als sechs Monate später. Ein anderer Taxifahrer forderte eine Kundin auf, vorne einzusteigen, und berührte sie unangemessen. Er bot ihr sogar Geld für sexuelle Handlungen an, was sie ablehnte.

Der Taxifahrer wurde der Belästigung durch sexuelle Handlungen schuldig gesprochen. Auch er legte Berufung ein, erschien jedoch nicht zur Gerichtsverhandlung. Somit betrachtete das Gericht die Beschwerde als zurückgezogen. Wie im ersten Fall soll dieser Taxifahrer weiterhin seinen Beruf ohne Einschränkungen ausüben.

Taxifahrer müssen Verurteilung nur teils melden

Laut kantonalen Vorschriften müssen Taxifahrer jede Verurteilung, die eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten oder eine Geldstrafe von über 180 Tagessätzen umfasst, innerhalb von 14 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil den zuständigen Behörden melden.

«Wenn wir von einer Verurteilung erfahren, die den Schwellenwert erreicht, entziehen wir dem Fahrer die Konzession», sagt André Glauser, Sicherheitsdelegierter der Stadt, zu «Ajour».

Unter diesem Schwellenwert könne die Lizenz jedoch ebenfalls entzogen werden: «Wenn die Vorwürfe schwerwiegend erscheinen, könnten wir die Berufsausübung im Einzelfall verbieten.»

Ein automatischer Informationstransfer zwischen Gericht und städtischen Behörden bestehe allerdings nicht: Ohne vertrauliche Meldungen bleibe die aktuelle Situation also bestehen.

Der/ Die Redaktor*in hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.