Volksinitiative lanciert Schweizer Bienen verschwinden – jetzt soll die Verfassung helfen

Petar Marjanović aus Bern

19.5.2026

59 Bienenarten sind bereits ausgestorben, Honigbienen kämpfen ums Überleben – eine Volksinitiative soll nun Abhilfe schaffen. Eine breite Allianz hat am Dienstag die «Bienen-Initiative» lanciert.

Petar Marjanović aus Bern

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  • Eine breite Allianz aus Imkerverbänden, Naturfreunden Schweiz und der Stiftung Future 3 hat die «Bienen-Initiative» lanciert und will die Bestäubung durch Insekten in der Bundesverfassung verankern.
  • Fast die Hälfte der über 600 Wildbienenarten in der Schweiz ist gefährdet, 59 Arten gelten als ausgestorben – auch Honigbienen stehen unter Druck.
  • Die Initianten kritisieren, dass der Bundesrat trotz Parlamentsvorstössen und Petitionen mit 245'000 Unterschriften zu wenig gegen das Insektensterben unternehme.

Eine breite Allianz hat die Volksinitiative «Bienen-Initiative» lanciert. Sie will die Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten in der Bundesverfassung verankern.

Die Unterschriftensammlung startet am Dienstag, einen Tag vor dem Tag der Bienen. Hinter der Initiative stehen laut Mitteilung die Imkerverbände aller drei Sprachregionen, die Naturfreunde Schweiz und die Stiftung Future 3.

Die Initianten warnen vor dem Rückgang von Wildbienen und anderen Bestäuber-Insekten. Laut der Roten Liste von BAFU und info fauna von 2024 ist fast die Hälfte der über 600 Wildbienenarten in der Schweiz gefährdet, 59 Arten gelten als ausgestorben.

Honigbienen auch betroffen

Auch Honigbienen stehen unter Druck, etwa durch Krankheiten, die Varroa-Milbe und invasive Arten wie die Asiatische Hornisse. Anders als Wildbienen werden Honigbienen aber von Imkerinnen und Imkern gehalten und gepflegt.

Eine mit Pollen behangene Biene sammelt in einem Apfelbaum den Nektar. Viele Wildbienenarten sind gefährden.
Eine mit Pollen behangene Biene sammelt in einem Apfelbaum den Nektar. Viele Wildbienenarten sind gefährden.
Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Unbestritten ist: Die Bestäubung hat für die Landwirtschaft einen grossen Wert. Eine Agroscope-Studie von 2017 schätzt den direkten Nutzwert der Insektenbestäubung in der Schweizer Landwirtschaft auf 205 bis 479 Millionen Franken pro Jahr. Besonders Obst, Beeren und gewisse Ackerkulturen profitieren davon. 

Initiative schreibt keine Massnahmen vor

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Bestäubung durch Insekten sichern. Der Bund soll Vorschriften erlassen, die Bestände und Vielfalt einheimischer Bestäuber fördern. Zudem sollen die nötigen finanziellen Mittel und personellen Ressourcen bereitstehen. Wie genau das Ziel erreicht werden soll, schreibt die Initiative nicht vor.

Eidgenössische Volksinitiative

«Für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten (Bienen-Initiative)»

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 78a Bestäubung

1 Bund und Kantone anerkennen die unerlässliche Rolle der Bestäubung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherung der Bestäubung von Kultur- und Wildpflanzen durch Insekten. Sie setzen die zur Erreichung dieses Ziels erforderlichen Ressourcen ein.

2 Der Bund erlässt Vorschriften zur Förderung der Bestände und der Vielfalt von Bienen und anderen einheimischen Bestäuberinsekten, insbesondere mittels Massnahmen, die deren Erhaltung in einem günstigen Zustand gewährleisten. Die Förderung muss der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Bestäubung angemessen sein.

3 Der Bund unterstützt die Anstrengungen der Kantone, der Gemeinden und der Wirtschaft. Es sollen insbesondere Anreize zur Bereitstellung, zum Unterhalt und zur qualitativen Verbesserung von naturnahen Lebensräumen geschaffen werden.

Art. 197 Ziff. 172 Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Bestäubung)

Die Bundesversammlung erlässt die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a spätestens vier Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände. Treten die Ausführungsbestimmungen innerhalb dieser Frist nicht in Kraft, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen in Form einer Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der von der Bundesversammlung erlassenen Ausführungsbestimmungen.

1 SR 101

2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

Als mögliche Massnahmen nennen die Initianten mehr Blühflächen, besser vernetzte Lebensräume, weniger Lichtverschmutzung und ein stärkeres Vorgehen gegen invasive Arten.

Wie unterschreibe ich eine Volksinitiative?

Eine Volksinitiative kommt vors Volk, wenn sie innert 18 Monaten 100'000 gültige Unterschriften sammelt. Unterschreiben darf jede in der Schweiz stimmberechtigte Person. So gehts:

Auf bk.admin.ch den Unterschriftenbogen der gewünschten Initiative herunterladen und ausdrucken. Bogen handschriftlich ausfüllen und unterschreiben. 

Pro Gemeinde braucht es einen eigenen Bogen. Jede Person muss ihre Felder selbst ausfüllen, sonst ist die Unterschrift ungültig. Den Bogen per Post an das auf dem Formular genannte Komitee schicken.

Die Allianz kritisiert den Bundesrat. Seit 2013 habe das Parlament fünf Vorstösse zum Schutz von Bienen und Insekten überwiesen, vier davon ohne Gegenstimme. Zudem hätten zwei Petitionen 80’000 und 165’000 Unterschriften erreicht.

Trotzdem seien die Massnahmen aus Sicht der Initiant*innen ungenügend: Im Aktionsplan Biodiversität 2025 bis 2030 seien für die Bekämpfung des Insektensterbens nur drei Millionen Franken über sechs Jahre vorgesehen, vor allem für Konzepte und Empfehlungen.

Das Komitee will die nötigen 100’000 gültigen Unterschriften ohne kommerzielle Sammelfirmen sammeln. Im Initiativkomitee sitzen laut Mitteilung Politikerinnen und Politiker aus verschiedenen Parteien und Landesteilen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.

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